Vodafone stellt mir Mietgeräte in Rechnung trotz Verspäteter Rücksendung. Wie kann ich mich wehren?

5 Antworten

Nach Kündigung deines Vertrages hast du eine Aufforderung zur Rücksendung deiner Leihgeräte bekommen in der du gleichzeitig über die Verfahrensweise bei Nichteinhaltung belehrt wurdest.Wenn du deine Post nicht liest solltest du nicht andere dafür verantwortlich machen.Du wirst die Summe zahlen müssen weil du nichts dagegen machen kannst,selber Schuld.

MollyMountain 
Fragesteller
 29.09.2018, 11:23

Ich lese immer meine post.

Ich habe nachgesehen in meinen E-Mails. Ich habe nie solch ein Schreiben bekommen. Und da ich immer fein jeden einzelnen Brief ordentlich abhefte, weiß ich auch dass ich diesen auch nicht per Post bekommen habe.

Der Vodafone Mitarbeiter sagte mir bei Vertragswechsel er würde mir für die anderen Geräte dann noch einen Retourenschein zusenden dieser kam ja nie

Meist stehst sowas in den Kleingedruckten in den Verträgen / AGB drin, den du vorher unterschrieben hast.
Hast du es versäumt hast eine Frist einzuhalten ist es nicht deren Verschulden.
Wichtig bei solchen Angelegenheiten ist das Datum des "Einlieferungs- / Sendebeleg" des jeweiligen Versandunternehmen. Kann ja mal passieren das es länger unterwegs ist als die üblichen Standard-Lieferzeiten.

Ob du die 400€ brauch zum leben oder nicht, interessiert denen nicht.
Höchstens freundlich mit den Kundendienst telefonieren und auf deren Kulanz hoffen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MollyMountain 
Fragesteller
 29.09.2018, 11:16

Ja ich hoffe darauf dass sie sich kulant zeigen aber laut Internet haben diese Problem schon einige Leute gehabt und nur bei einen war Vodafone einsichtig und hat das ganze geschlossen ohne weitere Konsequenzen

timmiboy78  29.09.2018, 11:32
@MollyMountain

Solange man mit den Leuten am Telefon ordentlich umgeht , sowie auch Schriftlich was einreicht "könnte" es gehen, aber gehe mit den Gedanken rein das Du den Vertrag mit allen Klauseln unterschrieben hast und sie sich nicht drauf einlassen müssen. Aber ein Versuch ist es Wert...
Die Leute wissen wie sie an mehr Geld kommen, das ist die zusätzliche Taktik
Und da ist es egal welcher Anbieter, die "ticken" alle gleich....
1. Linie geht es denen Geld zu Verdienen!

MollyMountain 
Fragesteller
 29.09.2018, 11:56
@timmiboy78

Ja das stimmt. Ich bin ja selber Kauffrau und weiß ja schon wie der Hase läuft. Aber es ist so eine große Summe. Ich werde denen auch eine Vergleichssumme anbieten welche ich bezahlen werde für meinen Aufwand. Ich weiß nur noch nicht genau wie ich diesen schreiben soll.

Droitteur  29.09.2018, 12:39
@MollyMountain

Ich würde in den Vertrag schauen und wohl, so wie ich den Fall verstehe, mich auf den Standpunkt stellen, dass es sich um überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln handelt. In der Folge würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

MollyMountain 
Fragesteller
 29.09.2018, 22:30
@Droitteur

Wow vielen Dank. Auf diese Idee bin ich noch nicht gekommen. Das ist wirklich sehr hilfreich. Vielen lieben Dank

Droitteur  29.09.2018, 23:22
@MollyMountain

Gern :) Wenn du tiefergehende Fragen hast, immer her damit. Und halte uns auf dem Laufenden ;) Schöne Grüße

Lese Deine Vertragsbedingungen/Nutzungsbedingungen durch. (z.B. Vertragsverlängerung)

Durch das Behalten der Ware hast Du einen Nutzen, den Du Vodafon vorenthalten hast. Ob Du von dem Nutzen Gebrauch machst, spielt dabei keine Rolle.

Warum sollte Vodafon an eine Rückgabe erinnern wenn Du das Gerät - durch Dein Verhalten gezeigt - behalten willst ?

Du musst z.B. auch Miete für eine Wohnung zahlen, wenn Du sie nicht nutzt, weil Du sie z.B. zu einem späteren Zeitpunkt beziehst.

Für eigene Versäumnisse muss man schon mal selbst aufkommen.

.

Der Rest ist eine Frage eines Verhandlungsergebnisses. Da bist Du auf ein Entgegenkommen von Vodafone angewiesen.

dandy100  29.09.2018, 11:16

2 Monate nach Überschreiten der Rückgabefrist wird das aber schwierig....

KHSchindelar  29.09.2018, 11:16
@dandy100

Das sehe ich auch so.

"Ohne Erinnerung oder Mahnung geht Vodafone einfach in einen Kaufvertrag über."

Ja, natürlich, die Vertragsbedingungen waren ja bekannt, Vodafone muss Dich nicht extra mahnen, das macht niemand. Wenn Du online etwas bestellst und die Rücksendefrist verpasst, musst Du die Ware bezahlen egal ob bei zalando, otto oder sonstwem.

Da kann man nur auf Kulanz hoffen, allerdings wird es schwer zu erklären sein wieso Du die Rückgabefrist direkt um 2 Monate überschritten hast, darauf werden die sich wahrscheinlich nicht einlassen.

MollyMountain 
Fragesteller
 29.09.2018, 11:20

Ich bin davon ausgegangen dass der Kollege mir einen Retourenschein zukommen lässt.

Ich hoffe Vodafone zeigt sich kulant. Ich habe ja sogar den originalen Karton beider Geräte und sämtliches Zubehör wieder reingetan. Ich bin ja auch gewillt die Sache zu klären.

Ich bin völlig am Ende mit meinen Nerven

Droitteur  29.09.2018, 12:42

Die Verträge, die du von zalando, otto oder sonstwem aufzählst, sind aber in der Regel von vornherein auf Kauf der Sache ausgerichtet. Das ist bei Mietgeräten nicht regelmäßig der Fall. Ein Mietvertrag zeichnet sich typischerweise gerade dadurch aus, dass die Mietsache zurückgegeben wird.

dandy100  29.09.2018, 12:52
@Droitteur

. "Ein Mietvertrag zeichnet sich typischerweise gerade dadurch aus, dass die Mietsache zurückgegeben wird."

...ausser man zeigt durch sein Verhalten, nämlich die Nichtrücksendung, dass man das Gerät behalten will. Bei 2 Monaten Fristüberscheitung kann man eigentlich davon ausgehen, denn warum sonst schickt jemand das Gerät so lange nicht zurück? Man kann ja wohl nicht vergessen haben, dass es einem nicht gehört, insofern verstehe ich auch gar nicht, wie das überhaupt passieren konnte.

Droitteur  29.09.2018, 12:53
@dandy100

Genau; weil er es vergessen hat.

Man kann auch übersehen haben, dass es sich überhaupt um einen Mietvertrag handelt; das macht die Sache etwas komplizierter. Letztlich halte ich die Position des Gegners aber so oder so nicht für aussichtsreich.

Wieso TROTZ verspäteter Rücksendung? Eher doch gerade WEGEN verspäteter Rücksendung.