Vodafone DSL Abzocke durch Geldbelastungen - was tun gegen diese unrechten Aktionen? :(

6 Antworten

Geh mal mit allem Schriftkram zu einer Verbraucherberatung. Die kostet 15 Euro, und die helfen dann, einen geeigneten Brief an Vodafone aufzusetzen.

Vodafone ist für solche Marotten hinlänglich bekannt, daher würde ich persönlich immer die Finger davon lassen. Gilt auch für BASE und O2, auch die haben z.T. äußerst eigentümliche Vorstellungen vom TK-Recht und vom Verbraucherrecht. Am schlimmsten ist Mobilcom Debitel.

roman954 
Fragesteller
 05.07.2015, 21:22

Schön zu hören, dass VF anscheinend (wie gedacht) mit System handelt. Das Schreiben setze ich selber auf (siehe meine grosse Antwort auf Kevins Post). Bekomme das selber hin - schlimmstenfalls lasse ich es darauf ankommen bzw. rate Freundin dazu. Danke der Antwort.

Vielleicht mal das gaaaanz klein gedruckte im Vertrag lesen, bevor man unterschreibt?

Vodafone erstattet zuviel oder zu Unrecht abgebuchte "Knete" nicht zurück, sondern verrechnet mit den nächsten Monatsabschlägen. Was die mal haben, geben die nicht mehr zurück! Ob die Abbuchung gerechtfertigt war, oder nicht, ist denen dabei völlig egal.

Ausserdem buchen sie ab, wann und wieviel sie wollen. Einen Monat mal gar nicht, dafür im nächsten am 3. und am 27-28 gleich nochmal und wenn bei der 2. Abbuchung nix mehr drauf ist, kriegt man nicht etwa eine postalische Nachricht, eine E-Mail oder eine SMS! Nein: Dann wird im nächsten Monat einfach doppelt abgebucht incl. 20,- € Mahn-, Bearbeitungs und weiss der Deibel für Gebühren.

Deshalb habe ich VF gekündigt...

roman954 
Fragesteller
 05.07.2015, 21:16

Ich habe geantwortet auf Kevins Post. Grundsätzlich will ich dir noch sagen, dass der Bürger erstmal denkt "Vodafone - großer Name - wird schon stimmen". Aber vorher rechnet man nicht damit, dass die so einen abzocken wollen bzw. mit dem Geld dann schön 2 Monate handeln an der Börse...

18Wheeler  06.07.2015, 08:12
@roman954

Nicht umsonst wird ein VF-Shop nach dem anderen dicht gemacht und durch den elfundneunzigzweiunddreissigsten türkischen Gebraucht Handy Händler oder Döner Laden ersetzt....

Das Problem ist immer, dass Leute lieber hören als zu lesen. Gesagtes ist aber rechtlich belanglos, wenn es sich nicht beweisen lässt, daher musst du in den Vertrag schauen und in die AGB.

Dann kann man ggf. argumentieren, dass die ein oder andere Klausel ggf. eine unangmessene Benachteiligung (§ 307 BGB) darstellt oder überraschend ist (§ 305c BGB). Für diese Einschätzung sollte man aber die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Ohne beides gesehen zu haben wird hier keiner im Forum auch nur näherungsweise eine Einschätzung vornehmen.

Gegen eine Telefonrechnung kann binnen mind. 8 Wochen nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden (§ 45i TKG).

Da sie nicht viel hat, gibt es Rücklastschriften.

Das ist ihre Schuld. Sie kann das Lastschriftmandat entziehen. Pro Rücklastschrift wegen mangelnder Deckung maximal 3,65 € bezahlen. Alles drüber wäre durch Vodafone zu belegen.

Sollte man widersprechen und nur überweisen, was man wirklich nutzt und auf Vodafone Aussagen ignorieren?

Ob etwas genutzt wird ist nicht relevant dafür ob man dafür bezahlen muss. Die vertragliche Verpflichtung seitens Vodafone liegt in der Bereitstellung.

Gibt's hier vielleicht einen Anwalt oder der weis, ob das überhaupt rechtens mit den Belastungen/Gutschriften ist was Vodafone da macht mit uns und sicher anderen?

Selbst wenn es die hier gäbe, so dürften sie gar nicht umsonst beraten.

roman954 
Fragesteller
 05.07.2015, 21:11

Danke der Antworten. Grundsätzlich habe ich etwas übertrieben in meinem "Unwissen", denn in Sachen Rechtswissenschaften bin ich gar nicht so übel. Wollte schauen, ob die Antworten meiner Meinung folgen. Grundsätzlich würde ich nicht auf die AGB verweisen (das Vodafone klar im Recht ist), denn höchstrichterliche Urteile bestehen bereits, dass der Kunde normalerweise nicht die AGBs liest und deshalb das eingehalten werden muss, wovon ein 08/15 Bürger ausgeht. Und das war im Bestellprozess ganz klar: Router 1€, Bereitstellungsgebühr- fertig. Monatlich natürlich 19,99€. Der Techniker ist übrigens auch ein Fehler von VF und soll auch ersetzt werden in Zukunft (also die Kosten die abgebucht wurden von 60€!). Mahnkosten sind übrigens wie jemand hier geschrieben hat mit 3€ richtig - 20€ etc. ist unrechtmäßig. Jemand schrieb noch hier, dass Anwälte hier grundsätzlich nicht antworten dürfen. Nicht ganz richtig. Als Privatperson können Sie hier Tipps geben, ohne sich gleich als RA zu outen. ;) Ich dachte auch vielleicht ein Student kurz vor der 2. Examsprüfung etc. Zum Thema bin ich überzeugt, dass das nicht rechtens ist. In den AGBs habe ich auch nichts dazu gefunden bzgl. Belastungen/Erstattungen. Denke das ist eine Masche an alle Kunden, bis einer klagt. Ich persönlich lasse mir sowieso nie etwas gefallen und gewinne auch immer, wenn ich mal Klage gegen etwas. Ich denke, dass meine Freundin entweder Klagen soll oder einfach mal nur das überweist monatlich was VF zusteht - nämlich 19,99€. Rest bzw. zuviel gezahltes kann man ja selber verrechnen dann. Dann kann nämlich VF mal einen verklagen, wenn die Lust darauf haben. Wage sehr zu bezweifeln, dass ein Richter VF Recht gibt und sagt: "Ja klar, machen sie Werbung mit einem 1€ Router und berechnen diesen dann allerdings doch, erstatten das Geld aber 2 Monate später wieder". Das geht nicht - VF würde dann bei jedem Neukunden 2 Monate mit dem Geld handeln können auf dem Markt...^^ Ich rate ihr es drauf ankommen zu lassen. Es macht immer viel Stress gegen große Gegner zu kämpfen. Aber wenn man kämpft gewinnt man meist. So zumindest mein Weg bisher gewesen. Aber kannte mich auch mit den Themen immer ganz gut aus, Vertragsrecht ist nicht so meine Sache^^ Danke der Antworten!

kevin1905  06.07.2015, 02:45
@roman954

denn höchstrichterliche Urteile bestehen bereits, dass der Kunde normalerweise nicht die AGBs liest und deshalb das eingehalten werden muss, wovon ein 08/15 Bürger ausgeht.

Darum mein Hinweis auf die §§ 305c und 307 BGB.

Ich denke, dass meine Freundin entweder Klagen soll

Eine negative Feststellungsklage ist nicht notwendig und für diese gibt es weder über eine RSV Deckung noch würde die PKH einspringen. Vodafone fordert etwas, also sind sie beweislastig.

Wage sehr zu bezweifeln, dass ein Richter VF Recht gibt und sagt: "Ja klar, machen sie Werbung mit einem 1€ Router und berechnen diesen dann allerdings doch, erstatten das Geld aber 2 Monate später wieder".

Sehe ich auch so. Dennoch ist es wichtig der Rechnung formal zu widersprechen, das Lastschriftmandat zu entziehen und der Datenweitergabe an die Schufa zu widersprechen.

Dann bleibt Vodafone ja nur die Klage bzw. das gerichtliche Mahnverfahren.

roman954 
Fragesteller
 05.07.2015, 21:27

Das eine Rücklastschrift Ihre Schuld sein soll sehe ich in >>diesem Fall<< nicht gegeben, denn die normalen 19,99€ hätten abgebucht werden können. Mal gucken wie die Geschichte ausgeht - poste es dann hier. PS: Man kann als Threadersteller nur Kommentare kommentieren oder? Eine allgemeine Kommentarfunktion für meine erstellte Frage zeigt mir die App nicht an... (iPhone).

Sieht danach aus als wenn rund 60 euro zusätzlich für einen Telekom Techniker dazu gekommen sind der eine Telefondose setzt bzw. wenn die rufnummer des Vormieters  nicht bekannt war diese rausfindet. Diesen fall hatte ich bei einem Kunden die nummer des vormieters war nicht bekannt daher muss eine Telekom Techniker kommen zum durchmessen hat rund 60 euro extra gekostet 

wegen 150 euro beschäftig sich kein Anwalt noch mal nebenbei bemerkt. 

kevin1905  05.07.2015, 17:31

wegen 150 euro beschäftig sich kein Anwalt noch mal nebenbei bemerkt.

Wieso denn nicht? Ob 1 € Streitwert oder 150,- €. Bis 500,- € ist die erste Staffel und der Verdienst konstant.

roman954 
Fragesteller
 05.07.2015, 21:32

Richtig was Kevin sagt. Bei PKH nimmt nur wohl keiner das Mandat an bis 500,00 EUR Streitwert (wegen geringer Kostennote). Wenn ich meine Versicherung zücke schon eher. Einer meiner Anwälte hat auch mal zugegeben, dass er erst ab 1000,00 EUR Streitwert arbeitet und PKH schon mal gar nicht. Dürfen die nicht sagen... ich weis... aber im Endeffekt machen es fast alle RAs so oder man vereinbart auf Honorar Basis - dann Prost Mahlzeit. 😅

roman954 
Fragesteller
 05.07.2015, 21:35

Ansonsten kommt von Anwälten: Tut uns leid, aus Kapazitätsgründen können wir Sie nicht vertreten. Übersetzt für Laien heißt das, hau ab, verdiene an dir nix/zu wenig. Wenn ihr den selben Anwalt unter anderem Namen anschreibt und behauptet, dass der Streitwert bei 5000,00 EUR liegt, dann wird er sicher Zeit haben. ;)

Was steht denn dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone oder sind die mal wieder nicht durch gelesen worden? Da kann dann auch kein Anwalt mehr helfen.

roman954 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:00

Das spielt keine Rolle, was in den AGB steht. Auf der Homepage wurde groß geworben mit einem Router für 1 EUR. Würde in den AGB nun stehen, dass dieser 50€ kostet und 2 Monate später wieder erstattet wird, würde das nicht gelten, da das Gesetz davon ausgeht, dass der Bürger gerade nicht das Kleingedruckte alles liest und natürlich davon ausgeht, dass der Router 1€ kostet und nicht erst 50€, was dann erstattet wird. Wenn in den AGB steht, dass ich noch einen Porsche kaufen muss, dann muss ich das auch oder wie. ;) Nein, zum Glück nicht.