Wieviele Stunden muss der AG berechnen bei VZ im Falle Krankheit, Urlaub und Feiertag bei 40std Wo?

2 Antworten

Wenn der Urlaub von 30 Tagen auf eine 6-Tage-Woche abgestellt ist, muss der ArbG diesen anteilig auf deine individuelle Arbeitszeit runter rechnen. Demnach hast du bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Der einzelne Urlaubstag ist gem. § 11 BUrlG mit der durchschnittlichen tatsächlichen Arbeitszeit von (hier) 8 Stunden zu vergüten. Natürlich verhält es sich bei Krankheit und Feiertagen nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes ebenso. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Es dürfen keine Minusstunden entstehen. Fiktive Durchschnitte sind unzulässig.

Wenn die Urlaubstage im Vertrag in WERKTAGEN ausgeführt sind, brauchst Du für eine Urlaubswoche 6! Tage, wenn er in Arbeitstagen ausgewiesen ist 5 Tgae! Siehe Bundesurlaubsgesetz. Ob diese Stundenrechnung rechtens ist, bezweifle ich, wenn Du einen Arbeitsvertrag mit täglicher Arbeitszeit von Arbeiststunden und bei einer 5 Tagewoche 40 Arbeitsstunden hast. (Arbeistzeit wird grundsätzlich ohne Pausenzeiten gerechnet)

Wenn die Urlaubstage im Vertrag in WERKTAGEN ausgeführt sind, brauchst Du für eine Urlaubswoche 6! Tage

Nö! Der Urlaubsanspruch in Werktagen besagt nur, dass sich der Anspruch auf eine 6-Tage-Woche bezieht. Wenn man aber nur 5 Tage arbeitet, kann man naturgemäß keine 6 Tage Urlaub nehmen. Das sieht auch das BUrlG so nicht vor.

@ralosaviv

In der Logik ist die Aussage von Novos schon richtig!

Im Endeffekt kommt es sowieso auf das Gleiche hinaus!

@Familiengerd
Im Endeffekt kommt es sowieso auf das Gleiche hinaus!

Wie man unschwer an der Problematik aus der Fragestellung erkennen kann, kommt es eben nicht auf das Gleiche hinaus. Es besteht an einem ansonsten freien Tag kein Anspruch auf Urlaubsentgelt, also kann man auch keinen Urlaubstag berechnen. Kommentare und Rechtsprechung zum BUrlG beschreiben das erschöpfend.