Mit den Nerven am Ende (Vodafone-Betrug)

7 Antworten

Die ganze Sache ist zivilrechtlich, nicht strafrechtlich zu betrachten. Deswegen musst Du nicht unbedingt einen Anwalt einschalten. Selbstverständlich hast Du einen wirksamen Vertrag mit Vodafone geschlossen, und zwar zu den Konditionen, die Du angegeben hast. Wenn ihr mündliche vereinbarungen getroffen habt, zählen die genauso dazu wie der schriftliche Vertragsteil. Dies ist in unser Privatautonomie erlaubt.

Der Fall ist ganz klar: Der Shopmitarbeiter hat als Vertreter von Vodafone gehandelt. Dass bedeutet er hat mit Vertretungsmacht und im Namen von Vodafone gehandelt. Sollte es nun so sein, dass er mit Dir einen Vertrag geschlossen hat, denn er von Vodafone aus nicht hätte schließen dürfen (juristisch gesagt: wenn er außerhalb seiner Vertretungsmacht gehandelt hätte), dann gibt es Ärger für ihn, nicht für Dich.

Ich würde Vodafone einen Brief schreiben. Falls das Schreiben erfolglos bleibt, würde ich den Schritt vor das Amtsgericht wagen. Rechtlich gesehen, hast Du einen Anspruch auf Erfüllung des vereinbarten Vertrags.

Anzeige bei der Polizei kannst Du vergessen, das ist keine Strafsache, sondern eine Zivilklage. Da hilft nur ein Anwalt.

Geh evtl. einfach mal zur VErbraucherzentrale.

Und wenn Du zu alt bist, oder Vodafone das Rabattieren ablehnt, ist das zwar ein Grund für ein besonderes Kündigungsrecht, aber nur binnen kurzer Zeit. Da Du schon einige Monate nutzt, ist das schwierig noch rauszukommen.

Also den Junge Leute Rabatt müsste es mit Nachweis geben. Den Vodafone Vorteil hingegen nicht, denn da ist Voraussetzung, dass die Verträge auf die gleiche Kundennummer laufen.

war bei mir auch, ich habe versucht dort anzurufen geht aber nicht bzw sie haben mich nur versucht abzulencken und sind vom thema abgewichen ich habe mich dannach an einen anwalt gewendet also eigfentlich an meinem freund, welcher anwalt ist :D als vodavone den brief bekommen hat haben sie einsicht gezeigt

viel glück !!!

Polizei kann dir da auch nicht weiterhelfen. Deine mündliche Zusage war nie Vertragsbestandteil. Du hast einen Vertrag unterschrieben, der diese Zusage gar nicht beinhaltete.

Erdumlaufbahn  23.02.2012, 21:28

das ist falsch. wenn dir am telefon ein besserer tarif oder bessere konditionen zugesichert werden, dann ist das rechtmäßig.