VL Sparen Umzug ins Ausland?

2 Antworten

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann man die VWL Beiträge immer noch selbst übernehmen wenn der neue keine zahlt. Die Siebenjahresfrist ist eigentlich nur relevant wenn man als niedrigverdiener Anspruch auf die staatl. Förderung hat. Ansonsten hängt es halt vom Anbieter ab, welche Optionen man hat. Den ETF verkaufen, transferieren oder normal weiterbesparen sollte eigentlich immer möglich sein.

Du kannst ihn in der Regel ruhen lassen bis zur Auszahlung, oder noch länger (falls die Börse gerade im Keller ist). Vielleicht kannst du auch mit eigenen Einzahlungen den Sparplan fortführen, aber das must du mit der Bank klären.