Vermögenswirksame Leistungen auszahlung

2 Antworten

VL Leistungen werden in der Tat bis zu einem Höchstbetrag staatlich gefördert. Aber nicht in der Art, dass Du auf das Vermögen noch Zinsen erhältst. Du bekommst von deiner Bank eine Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen und diese wird mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Hier erfolgt auch die Berechnung der staatlichen Förderung. Zinsen bekommst Du erst wenn Du über die VL-Leistung verfügen darfst, also die Sperrfrist abgelaufen ist und Du die Summe wieder anlegst.

xburg 
Fragesteller
 12.10.2012, 10:52

alles klar.ok

da ich keine steuererklärung mache also für mich totaler unsinn.

danke für den hinweis.

xburg 
Fragesteller
 12.10.2012, 12:06
@raimo

da steht sparzulage bei aktienfonds 560,-

diese 560 ,- werden aber nicht gezahlt??

Candlejack  13.10.2012, 13:23
@raimo

Die Zahlen stimmen dort nicht. 296 EUR beim Bausparen sind nicht richtig. Zum einen wären es rein amtlich bei 9% auf 470 EUR = 42,30 EUR = 296,10 EUR. Zum anderen rundet der Staat dort auf 43 EUR auf (steht auch auf den Anbieterwebseiten zum Thema), es werden also 301 EUR gesamt in 7 Jahren.

Die Zuagen werden gezahlt nach 7 Jahren, wenn man sie denn über die Steuererklärung beantragt hat !

Ja, VL werden vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert, sofern dein zu versteuerndes Einkommen (nicht das Brutto, sondern die Zahl am Ende des Steuerbescheids nach allen Abzügen) 17.900 nicht überschreitet bzw. 20.000 bei Fonds. Diese Zulage ist mit der VL-Bescheinigung und der Anlage N zusammen in der Steuererklärung abzugeben, damit diese gewährt wird. Am Ende des Steuerbescheids steht dann der Satz "Arbeitnehmersparzulage wurde nicht gewährt / wurde in Höhe von xx,xx EUR gewährt". Wenn Du noch nie eine Steuerklärung gemacht hast, aber vom Einkommen her Anspruch hättest, hast Du einen schlechten Berater, der Dir nie einen Tipp gegeben hat. Ich erlebe das öfter bei Kunden, die ich das erste Mal sehe. Dort haben meine Vorgänger oft gepennt.

Rückwirkend kannst Du die Zulage maximal 4 Jahre beantragen, also jetzt noch für 2008-2011. Ich hab das gerade mit ner Kundin durch, die hat alle 4 auf einmal eingereicht...

Zinsen erhälst Du bei Deka-VL nicht, ist ja kein Bausparer. Deka sind Fonds (und da noch nicht mal Gute...), die haben keine Zinsen, sondern maximal Erträge (ordentliche Erträge = Dividendenausschüttungen, außerordentliche Erträge = Kursgewinne an der Börse). Erkennst Du auch an den Preisen, zu denen Du jeweils monatlich eingekauft hast. Die sollten in den letzten 7 Jahren etwas gestiegen sein ;-)

Nach 6 Jahren erhälst Du von der Deka normalerweise einen Zettel, dass die 6 Jahre Einzahlungsfrist um sind und sie ein weiteres Unterdepot einrichten, wenn Du Dich nicht meldest und Du zum nächsten 01.01. nach Ablauf der Sperrfrist der Zulage über das Geld verfügen darfst :-)