Video mit Hintergrundmusik bei Facebook nicht möglich?

1 Antwort

Oft hilft es, die Nutzungsbedingungen des Dienste-Anbieters zu lesen, denen man ja zugestimmt hatte, als man damals bei ihm Nutzer wurde.

So soll youtube.com das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht zulassen ohne Zustimmung der Recher-Inhaber. Das kann man jetzt auch nochmal nachlesen dort, etwa in den AGB.

Und das fragliche Lied ist urheberrechtlich geschützt! Man könnte natürlich ein anderes nehmen - etwa eines, dessen Komponisten und Texter schon über 70 Jahre tot sind, und dessen Sänger und Instumentalisten schon 50 Jahre tot sind:-).

UrhG § 64 Allgemeines: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

UrhG § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte: "Die in den §§ 74 und 75 bezeichneten Rechte erlöschen mit dem Tode des ausübenden Künstlers, jedoch erst 50 Jahre nach der Darbietung, wenn der ausübende Künstler vor Ablauf dieser Frist verstorben ist, sowie nicht vor Ablauf der für die Verwertungsrechte nach § 82 geltenden Frist."

Gruß aus Berlin, Gerd