Betrag aus Gesellschaftsvermögen entnehmen und welche rechtliche Konsequenzen wenn man ein Grundstück in das Gesellschaftsvermögen einbringt (OHG)?

1 Antwort

zu 1. Privatentnahmen sind möglich, soweit sie mit dem Gesellschaftsvertrag konform sind.

zu 2. Wenn ein Gesellschafter ein Grundstück in das Gesellschaftsvermögen einbringt, so verliert der Gesellschafter das Eigentum neuer Eigentümer ist die OHG - dazu braucht es einen notariellen Vertrag und einen Grundbucheintrag.

zu 3. Regelt der Gesellschaftsvertrag eine Mehrheit auf der Basis der Stimmen, so berechnet sich die Stimmenmehrheit nach der Zahl der Gesellschafter. In der Regel ist im Gesellschaftsvertrag jedoch eine Mehrheit nach Kapitalanteilen festgelegt. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen zu erforderlichen Mehrheiten, so müssen Gesellschafterbeschlüsse einstimmig gefasst werden. Gegen eine monatliche Privatennahme zur Deckung des Lebensunterhalts ist nichts einzuwenden - der Gesellschafter soll ja nicht verhungern - die Verlustsituation sollte jedoch absehbar sein, sonst könnte z.B. die Bank einwirken, dass die Privatentnahmen eingestellt werden.