Muss ich einen zu "verrechnenden Vorschuss" vom Nettolohn abziehen oder dazuzählen?

6 Antworten

Der Vorschuss wird natürlich vom Nettolohn abgezogen.

Sonst würden die Arbeitgeber ja nur noch riesige Vorschüsse zahlen, um so ihren Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (SV) zu umgehen 😉.

Weil da steht "zu verrechender Vorschuss", muss er natürlich abgezogen werden - der Vorschuss ist ja der Teil, den Du schon bekommen hattest.

Die Lohnrechnung für Deine Aufgabe sieht also folgendermaßen aus:

Bruttolohn

- Arbeitnehmeranteil zur SV (in % vom Brutto)

- Lohnsteuer (in % vom Brutto)

- Soli (5,5% von Lohnst.)

- gegebenenfalls Kirchensteuer (8 bzw. 9% von Lohnst. - je nach Bundesland)

= Nettolohn

- Vorschuss

= Auszahlungsbetrag

Da die Summe bereits "vorgeschossen" wurde, muss diese Arbeitnehmer zurückgezahlt werden - wird also von der Nettozahlung einbehalten.

einen Vorschuss dürftest erhalten haben, den must vom regulärem Lohn abziehen.

Abziehen, der Vorschuss wurde schon vor der Abrechnung ausbezahlt.

Ein Vorschuss wird vom Nettolohn abgezogen.