Verzicht Firmenwagen nach Rückkehr aus Elternzeit in Teilzeit
Hallo zusammen,
ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mit meinem Arbeitgeber vereinbart dass ich nach 2,5 Jahren in Teilzeit (20Std/Woch) zurückkehre. Ich hatte vor der Elternzeit vertraglich als Gehaltsbestandteil einen Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung inkl. Tankkarte). Nun teilte mir mein AG mit, dass ich keinen Anspruch mehr auf den Firmenwagen habe, da ich ihn nicht mehr zur Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit benötige. Ist das korrekt so? Habe ich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, muss er mein Gehalt dem geldwerten Vorteil entsprechend anpassen?
Vielen Dank für eine rasche Antwort!
1 Antwort
Ein Firmenwagen ist ein Gehaltsbestandteil und kann nicht so einfach entzogen werden. Letztlich kommt es auf die genaue vertragliche Formulierung zu diesem Punkt an. Wenn der Entzug des Firmenwagens widerrechtlich ist, kannst du versuchen über einen Ausgleich in anderer Form zu verhandeln. Einen Rechtsanspruch hast du aber nicht auf den finanziellen Ausgleich, sondern auf den Firmenwagen.