Verzicht Firmenwagen nach Rückkehr aus Elternzeit in Teilzeit

1 Antwort

Ein Firmenwagen ist ein Gehaltsbestandteil und kann nicht so einfach entzogen werden. Letztlich kommt es auf die genaue vertragliche Formulierung zu diesem Punkt an. Wenn der Entzug des Firmenwagens widerrechtlich ist, kannst du versuchen über einen Ausgleich in anderer Form zu verhandeln. Einen Rechtsanspruch hast du aber nicht auf den finanziellen Ausgleich, sondern auf den Firmenwagen.