TV-L Rückkehr nach Elternzeit Eingruppierung und Wochenstunden
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Rückkehr nach Elternzeit in Teilzeitjob
Beitragvon Aensch am 29.04.2015, 10:47 Hallo,
vor meiner Elternzeit habe ich 30 Wochenstunden/Entgeldgruppe (EG) 6 gearbeitet. Jetzt steht meine Rückkehr an und mein Arbeitsbereich steht mir nicht mehr zur Verfügung. Das alternative Angebot umfasst einen Arbeitsbereich, der mit EG 5 vergütet wird. Hinzu kommt, dass hier Schichtdienst die Regel ist. Der Schichtdienst würde dazu führen, dass ich auf 25 Wochenstunden reduzieren müsste, da es sich anders mit der Kinderbetreuung nicht vereinbaren ließe. Jetzt meine Fragen: Grundsätzlich habe ich nach der Elternzeit doch Anspruch auf eine finanziell gleichwertige Position, stimmt das? Habe ich überhaupt Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, wenn ich vorher schon teilzeit gearbeitet habe? Und muss ich dann bei einer etwaigen Reduzierung eine niedrigere Eingruppierung akzeptieren?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal! Liebe Grüße, Angi
2 Antworten
das ist eine Schlechterstellung.. Einfach umsetzen auf diese Stelle fuktioniert nicht, da es in diesem Fall eine Herabgruppierung ist - Sie müssen einer Herabgruppierung ausdrücklich zustimmen oder sich selbst auf die Stelle beworben haben. Ansonsten steht Ihnen ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu. Gleichwrtig heißt Vergütungsgleich, die Aufgaben in dem neuen Arbeitsgebiet müssen nicht die gleichen wie in Ihrem bisherigen sein.
Falls keine Entgeltgruppengleiche Stelle zur Verfügung steht, käme eine Änderungskündigung in Betracht. Es ist aber auszuschließen, dass das der Fall ist...
Teilzeit: Was steht dazu im Arbeitsvertrag? Wieviel Stunden sind arbeitsvertraglich vereinbart ?
LG
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Im Arbeitsvertrag sind 30 Stunden festgesetzt.
dein betriebsrat kann dir helfen