Verwendung verfassungswidriger Symbole?
Guten Tag zusammen,
Ich habe folgendes Problem bzw. Frage: Ich besuche die Oberstufe eines Gymnasiums und in unserem Oberstufenraum hängt aus Spaß ein Bild vom Wendler (Fragt nicht wieso :D). Jedenfalls haben auch noch teilweise andere Klassen in dem Raum und nun wurde das Bild von einer 9. Klasse durch ein H*tlerbärtchen mit Edding, welcher sich nicht vom Glas entfernen lässt, verunstaltet. Meine Frage ist jetzt, da ich ziemlich genau weiß, wer es war, ob ich den Täter wegen Sachbeschädigung + Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen anzeigen kann?
MfG
5 Antworten
Ich glaub nur wegen Sachbeschädigung, weil es ja kein Hakenkreu oder Parole ist.
Ein "Hitlerbärtchen " ist nicht verfassungswidrig.
Zumal so ein BArt zu jener Zeit schon von vielen Männern getragen wurde und nichts über die Gesinnung eines Mannes aussagt.
Ich kenne so einige alte Männer die so einen Bart heute noch tragen. Ich glaube kaum das sie den noch tragen weil sie Fan sind. Interpretiert da nicht immer so viel rein.
Anzeigen ist ein bisschen viel. Wieso kann man Edding nicht von Glas entfernen? Hat sich da die Rezeptur geändert? Bei meinem letzten Versuch ging das ganz leicht mit Haarspray.
Ein Hitlerbart ist kein Verfassungswidriges Symbol , damit kann jeder rumlaufen der sich traut . Doch du solltest ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen denn wenn du schweigst machst du dich mit strafbar.
Nein.
- Edding lässt sich ohne Beschädigungen von Glas entfernen (Lösungsmittel)
- Ein Bärtchen alleine ist kein verfassungsfeindliches Symbol
- Niemand mag Denunzianten
Na doch schon. Wer nach '45 noch Hitlerbärtchen trägt oder malt, will, je nach dem, schon etwas damit aussagen.