Polizist werden mit Ermittlungsverfahren?

6 Antworten

Mal abgesehen von deiner, sagen wir mal kurzen Geistesschwäche, und der Tatsache das du wohl kackdämliche Lehrer hast, ist das ganze natürlich schon problematisch.

Du musst das Ermittlungsverfahren bei einer Bewerbung angeben, als auch wie das ganze ausgegangen ist. Im Bewerbungsverfahren wird man dann Entscheiden, ggf. auch im Gespräch mit dir, ob es dir zum Verhängnis wird, oder nicht. Da kanns dann auch drauf ankommen wie du die Sache rückblickend betrachtest. "Ich hab auf nur auf was gezeigt!" ist dann keine soo tolle Ausrede. Du solltest dir also mal überlegen, was genau du dir da gedacht, oder eher nicht gedacht hast. Das wird auch im Strafverfahren relevant sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich wusste halt nicht, dass das so Konsequensen haben wird und habe keine rechte Meinung. Ich war mit 6 anderen auf einem Foto erwischt worden und habe es eher aus Gruppenzwang gemacht.

@Actavus

Darüber solltest du dir dann vielleicht im klaren sein. Du wirst erkennen müssen das es kackblöd war, und du irgendwo auch trotz der Gruppe für dein Handeln selbst verantwortlich bist.

Sofern das Verfahren zum Zeitpunkt des Bewerbungsgespräches ohne Schuldspruch bereits abgeschlossen ist darf es laut 
Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 339/11) verschwiegen oder sogar verleugnet werden.

https://karrierebibel.de/bewerbung-falsche-angaben/#Wann-Luegen-in-der-Bewerbung-erlaubt-sind

@Darkmalvet, UserMod Light

Das mag ja bei den meisten Sachen gelten, die Polizei verlangt bei der Bewerbung jedoch i.d.R. die Angabe aller früheren Ermittlungsverfahren mitsamt Ausgang. Verschweigen ist da auch nicht vorteilhaft, da man es eben im Rahmen der Bewerberüberpüfung auch rauskriegt. -> Falsche Angaben = Abgelehnt

@Ahnunglos

Dass die Polizei das verlangt weiß ich auch nur haben sie kein Anrecht auf diese Daten und dürfen auch interne Einsatzberichte nicht unbeschränkt zur Durchleuchtung von Bewerbern einsetzen.

Gerade dann wenn die Person zu diesem Zeitpunkt noch jugendlich war.

Der Schutz von Leuten die zu unrecht in eine juristische Maßnahme geraten sind ist ein hohes Rechtsgut, die Vorgaben unter denen solche Informationen überhaupt verwendet werden dürfen sind sehr eng.

Ein Fachanwalt für Datenschutz und Polizeirecht könnte ihn vorher darüber aufklären in wiefern es machbar und sinnvoll ist das geheim zu halten.

Sollten Daten illegalerweise gegen ihn verwendet werden hat er leichtes Spiel sich in den Polizeidienst einzuklagen.

@Darkmalvet, UserMod Light

An die Daten ranzukommen ist keine allzugroße Hürde, da der Bewerber um sich überhaupt bewerben zu können einwilligen muss, dass eben all die polizeilich relevanten Datenbestände durchforstet werden dürfen. Da sich der Frage nach die Bewerbung in den nächsten Jahren anbahnt, dürfte der Fall bei einer Regelspeicherfrist von 3 Jahren wohl auch noch auftauchen, wodurch eben wieder obiges gilt -> verschweigen = Falsche Angaben = Abgelehnt.

@Ahnunglos

Mir geht es nicht um das rankommen an die Daten sondern um die juristische Frage ob diese verwendet werden dürfen.

Mal davon ab ist in der Frage von 3.5 Jahren die Rede sprich die Regelspeicherfrist wäre unter Umständen bereits abgelaufen dazu kommt die Tatsache, dass es sich um einen Jugendlichen handelt der nochmal besonderem Schutz unterliegt.

Außerdem muss man hier das Urteil beachten welches falsche Angaben in solchen Fällen explizit erlaubt selbst wenn derjenige der über die Bewerbung entscheidet also von den falschen Angaben weiß ist es juristisch höchst fragwürdig ob er deswegen den Bewerber ablehnen darf.

Wie gesagt er soll sich vor dem Absenden der Bewerbung Rat bei einem Anwalt holen und es lässt sich per DSGVO Abfrage auch prüfen ob die Daten noch existieren.

Man kann sich bei der Polizei auch einklagen wenn man meint zu Unrecht abgelehnt worden zu sein.

Polizistinen mit einer rechten Gesinnung, linken Gesinnung o.ä, brauch das Land nicht!

Zu deiner Frage..

Während deines Bewerbungsverfahrens musst du ein Formular ausfüllen,ob gegen dich aktuell ein Ermittlungsverfahren läuft oder du schon mit dem Gesetz in Kontakt gekommen bist. Die Frage hast du auch wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Personalabteilung bekommt das so oder so raus.

Sollte das Verfahren fallen gelassen werden, kann man trotzdem an deiner charakterlichen Eignung zweifeln. Und das reicht als Begründung aus, um dich auszuschließen.

Abgeschlossene Ermittlungsverfahren ohne Schuldspruch dürfen gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 6 AZR 339/11) verschwiegen oder sogar verleugnet werden:

https://karrierebibel.de/bewerbung-falsche-angaben/#Wann-Luegen-in-der-Bewerbung-erlaubt-sind

@Darkmalvet, UserMod Light

Trotzdem ändert das nicht an die Tatsache, dass die charakterliche Eignung angezweifelt wird.

Mein Tip: Ehrlichkeit bringt einem immer weiter.

@Money321

Er könnte mit einem Fachanwalt für Datenschutz oder Polizeirecht vorher absprechen in wiefern die Personalabteilung auf Dinge Zugriff hat und diese gegen ihn einsetzen darf.

Wenn der Anwalt grünes Licht gibt kann er das verschweigen.

@Darkmalvet, UserMod Light

Soll er machen. Aber die Polizei sieht es bestimmt, wer, wann und weshalb man angezeigt wurde.

Trotzdem fühle ich mich als Bürger unwohl, wenn es Polizisten mit verfassungswidrige Gesinnung hat.

Auch wenn das vermutlich eine Jugendsünde war, als polizist sollte man recht und Unrecht unterscheiden können. Egal ob Gruppenzwang oder nicht. Mit 16 so etwas nicht voneinander trennen können aber zur Polizei gehen- und dort Maßnahmen treffen wollen.

@Money321

Der Schutz von Leuten die zu unrecht in eine juristische Maßnahme geraten sind ist ein hohes Rechtsgut, die Vorgaben unter denen solche Informationen überhaupt verwendet werden dürfen sind sehr eng.

Gerade dann wenn die Person zu diesem Zeitpunkt noch jugendlich war.

Die Polizei darf interne Einsatzberichte möglicherweise garnicht zur Prüfung von Bewerbern nutzen sie dürfen es unter Umständen garnicht sehen und gegen ihn verwenden.

@Money321

Gilt natürlich nur für den Fall einer Einstellung bzw eines Freispruches das zeigt sich dann am Ende.

Bis zu deinem Abitur wird das Verfahren wohl abgeschlossen sein. Vom Ergebnis hängt dass deine Zukunft als Beamter. Allerdings sollte ein Beamter auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Bist du sicher, dass das bei dir der Fall ist?

ja. Ich wusste halt nicht, dass das so Konsequensen haben wird und habe keine rechte Meinung. Ich war mit 6 anderen auf einem Foto erwischt worden und habe es eher aus Gruppenzwang gemacht.

Wenn du verurteilt wirst, kann das schwierig werden. Könnte auch eingestellt werden, kp. Warum machst du sowas wenn du Polizist werden willst, hast das nicht ganz geschnallt oder?

Hallo Actavus

Bei deinem Berufswunsch wäre es wirklich sinnvoll wenn du vor der Vorladung schonmal vorsichtshalber einen Anwalt aufsuchst und mit diesem das weitere Vorgehen besprichst.

Grundsätzlich gilt, dass man dir nur dann etwas kann wenn deine Tat sowohl in Deutschland als auch in dem Land wo du sie begangen hast also in diesem Fall in Italien strafbar ist.

Leider konnte ich auf die schnelle keine eindeutige Aussage darüber finden wie und unter welchen Umständen das in Italien strafbar ist in Deutschland ist es auf jeden Fall aber nur dann strafbar wenn es öffentlich geschieht.

Es wären hier aber viele Wege denkbar mit denen du wieder aus der Sache rauskommst.

  • Das Ganze war nicht öffentlich z.b. in einer Jugendherberge und lässt sich daher nach deutschem Recht nicht bestrafen
  • Es war nach italienischem Recht nicht strafbar
  • Du gingst fälschlicherweise davon aus es wäre in Italien legal gewesen und führst an, dass in der EU Recht des Ziellandes gilt und du damit für die Auslandsstraftat in Deutschland nach §17 StGB nicht belangt werden kannst
  • Du strebst eine Einstellung unter Auflagen an
  • Das Foto ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sei es nach deutschem oder italienischem Recht nicht verwertbar
  • Du warst zu diesem Zeitpunkt so betrunken, dass du schuldunfähig warst.

Alles in allem sollte ein Anwalt schauen was sich da machen lässt noch bevor du eine Aussage machst und dir ggf einige Wege davon verbaust.

Sollte das Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden kannst du es laut Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 339/11) bei der Bewerbung verschweigen oder sogar lügen:

https://karrierebibel.de/bewerbung-falsche-angaben/#Wann-Luegen-in-der-Bewerbung-erlaubt-sind

Strafrechtliche Ermittlungen sind immer unangenehm. Was aber tun, wenn auch noch der Arbeitgeber sich danach erkundigt?

Tatsächlich kommt es in manchen Bewerbungsverfahren vor, dass der Bewerber die Frage gestellt bekommt, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft anhängig oder in den vergangenen drei Jahren
anhängig gewesen ist. Und jetzt? Darf man in dem Fall lügen?

Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 339/11) – jedenfalls dann, wenn die Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt des Bewerbungsgesprächs abgeschlossen sind, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen ist.

Selbst wenn du verurteilt werden solltest geschieht das nach Jugendstrafrecht was bedeutet, dass die Akten darüber einem besonderen Datenschutz unterliegen.

Kann sein, dass du deine Einstellung in diesem Falle später auf dem Klageweg erstreiten musst aber sofern du nicht wirklich in der rechten Szene drinsteckst und keine weiteren Straftaten mehr hinzukommen ist es auf jeden Fall möglich.

Spätestens wenn du 24 bist würde es endgülitig und dauerhaft aus dem
Erziehungsregister gelöscht und darf damit auch für die Polizei nicht
mehr zugänglich sein.

LG

Darkmalvet