Von Polizei Brief bekommen, keine Ahnung warum

14 Antworten

Eine Beschuldigtenvernehmung bedeutet, Sohnemann hat den Status des Buldigten. Ihm wird die Tat vorgeworfen.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswirdriger Organisationen - also Hakenkreuz, Reichskriegsflagge, SS-Runen, solche Sachen halt wurden gezeigt, getragen, vorgeführt, verbreitet, verwendet, etc

Tja, ist verboten und wird bestraft.

Und Sohnemann wird aufgrerufen, weil der Beschuldigte minderjährig ist.

Sonst wäre er an Dich persönlich gerichtet, so geht dieser an einen Erziehungsberechtigten.

Man wird Dich dort zunächst belehren, also Dir sagen, dass Du nichts sagen musst, was sagen kannst wenn Du willst oder zunäcjhst einen Anwalt konsultieren magst.

Man wird zudem anhand Deines mitgebrachten Ausweises Deine Personalien erheben und Deine Wahl auf einem Beschuldigtenbelehrungsformular aktenkundig machen.

Sagst Du nichts oder willst erst zum Anwalt, ist damit bereits alles erledigt und Du kannst dann gehen.

Sagst Du was, wird man Dir den Tatvorhalt machen und eine Aussage aufnehmen - und Dich dann ins Gefängnis stecken.... neee Scherz, dann darfst Du auch gehen.

Aufgrund Deiner Minderjährigkeit kann ein Elternteil (oder beide) bei dieser Prozedur anwesend sein.

Und um Gottes Willen, Du solltest in Zukunft Dein Geburtdatum nicht im Internet herumposaunen.

Ich bin nicht schuld, sondern mein Cousin, was passiert da ? Und warum soll ich mein Geburtstag nicht rum erzählen ? Danke für deine Antwort

Zitat eine HP einer Anwaltskanzlei:

Wohl kaum eine Situation löst bei den meisten Menschen ein so unangenehmes Gefühl aus, wie eine Vorladung zur Polizei anlässlich einer Vernehmung als Beschuldigter z.B. wegen Straßenverkehrs- oder BTM-Delikten. Automatisch stellt sich hier vielen Betroffenen die Frage, wie auf ein solches Schreiben korrekt reagiert werden soll. In diesem Zusammenhang erwecken die polizeilichen Formulare bei den meisten Mitbürgern den-allerdings unzutreffenden-Eindruck, dass man zum Erscheinen zu der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei verpflichtet sei und ein Nichterscheinen gegebenenfalls sogar Sanktionen nach sich ziehen könne.

Dieser Eindruck ist unzutreffend. Es stellt einen rechtsstaatlichen Grundsatz dar, dass niemand verpflichtet ist als Beschuldigter in einem Strafverfahren überhaupt Angaben zur Sache zu machen. Auch zum Erscheinen vor der Polizei ist man als Beschuldigter nicht verpflichtet. Lediglich einer Ladung zur Vernehmung durch den Staatsanwalt ist Folge zu leisten. Auch hier müssen allerdings dann keine Angaben zur Sache gemacht werden.

Darüber hinaus kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass man sich als Beschuldigter mit dem Erscheinen bei der Polizei, insbesondere ohne vorherige Akteneinsicht, grundsätzlich keinen Gefallen tut. Der Erwägung dass man hierdurch möglicherweise die Sache schnell erledigt haben könnte, ist der Umstand entgegen zu setzen, dass man zu einem Sachverhalt vernommen wird, hinsichtlich dessen der Beschuldigte grundsätzlich mangels Kenntnis der Akten nicht über denselben Wissensstand verfügt wie der vernehmende Beamte. Der Hoffnung, man würde durch ein "Mitarbeiten mit der Polizei" nicht in den Verdacht geraten an der Straftat beteiligt zu sein, ist entgegenzuhalten, dass dieser Verdacht ja bereits vor der Vernehmung besteht, da es ansonsten überhaupt nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung gekommen wäre.

Die Erfahrung zeigt weiter, dass viele Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer professionellen Strafverteidigung durch möglicherweise unüberlegte Aussagen im Rahmen polizeilicher Vernehmungen verloren gehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vor einer Einlassung zur Sache keine Akteneinsicht genommen worden ist.

Wir empfehlen aus diesen und weiteren Gründen dringend, im Falle einer Vorladung zur Polizei zur Beschuldigtenvernehmung zunächst Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann in aller Regel Akteneinsicht beantragen und die Sach-und Rechtslage mit Ihnen besprechen wird, bevor -und sofern überhaupt- eine Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgt.

Also eigentlich ist es so, dass man zu einer polizeilichen Einladung nicht hingehen "muss". Wenn du also zu 100% sicher bist, dass du absolut nichts getan hast, könntest du ruhigen Gewissens zu Hause bleiben. Aber wenn man so eine Beschuldigung bekommt und wirklich 0 Ahnung hat, liegt es nahe dass man sich informieren will und ggf was zu seiner Verteidigung sagen.

Dann kommt allerdings eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft und da muß man dann hin.

@Akka2323

Ok danke, aber ich gehe hin weil ich weiß das ich nicht schuldig bin, sondern mein koseng

Die hätten gerne, dass du MIT deinem Sohn im Januar bei der Polizei auftauchst, da es ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft.

Musst du aber nicht. Du / Dein Sohn kann die Aussage bei der Polizei verweigern und ihr könnt Euch einen Rechtsanwalt nehmen. Als beschuldigter brauchst du sowieso keine Aussage machen.

lg

Ich hab kein Sohn, ich bin der Beschuldigter, aber mein Cousin ist schuld er hat da was gemacht wo ich dabei war und ihm gesagt habe mach das weg

@dennis9710

300 €uro koste die Stunde beim Anwald. Biliger ist es zur Polizei zugechen und es aufzukleren.

"verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"

z.B.: Hakenkreuz rumtragen etc. du bist Beschuldigter - geh hin dann wird sich das schon klären!