Schwarz-Weiss-Rote Flagge als Aufkleber auf´m Auto?

2 Antworten

da kann dir keiner was. das deutsche kaiserreich und seine flaggen, also dienst-,kriegs- und Handelsflagge sind nicht von §84 stgb betroffen, aber es gibt da einige Ausnahmeregelungen, die aber bei nem Autoaufkleber sicher ned greifen, also z.B. wenn es als vorwand zu versammlungen, die gegen geltendes recht verstossen, also wenn man, im extremen gesagt z.B. in München die regierung in berlin absetzten will. kurz gesagt also du kannst es dir draufmachen, du musst dir aber dessen bewusst sein, dass dir jeder bulle versuchen wird ans bein zu pissen deswegen oder iwasanderem, dass du dich deswegen bei jeder ko trolle rechtfertigen musst, obwohl sie dir nix koennen und dass du sofort in eine ecke gestellt wirst. dass muss dir dabei klar sein, gebe ich dir zu bedenken. Meinugsfreiheit hoert in der brd da auf wo die persoenlichkeitsrechte anderer verletzt oder gegen anderes geltendes recht verstoesst. nachzulesen im verfassungstext der brd. hoffe habe geholfen