Verwaltungsgericht gewonnen. Wie hoch sind die Chancen das Oberverwaltungsgericht zu gewinnen?
Abend Ihr Lieben.
Ich hatte schon mal hier die Frage gestellt, wie es weiter geht wenn ich mit der FH vor Gericht bin.
Kurz nochmal was passiert ist; ich habe eine Klausur geschrieben und anschließend danach dem Dozenten eine Mail geschrieben. Der Dozent meldete mich dem Prüfungsamt. Ich bekam ein Brief mit der Entlassung von der FH, da das schreiben einer Mail an Dozenten bezogen auf die Klausur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Mir wurde vorgeworfen meine Anonymität aufgehoben zu habe und Täuschungsversuch. Dennoch wurde meine Klausur von einem anderen Korrektor überprüft und mit bestanden bewertet. Die FH stufte dies aber auf nicht bestanden runter, wegen den Ordnungswidrigkeiten.
Naja dies habe ich dann dem Anwalt in Auftrag gestellt und hat der hat geklagt. Das Verwaltungsgericht hat sich die Sache angesehen und entschieden, dass ich meine Anonymität doch nicht aufgehoben habe und das auch kein Täuschungsversuch vorliegt. Das heisst, dass ich die Klage seitens des Verwaltungsgerichts gewonnen habe.
Da die FH dies nicht dulden kann, sind die Herrschaften zum Oberverwaltungsgericht marschiert. Die sollen nochmal alles prüfen.
Meine Frage; wie entscheidet das Oberverwaltungsgericht? Hat das Verwaltungsgericht hier auch etwas dann zu sagen? Ist das ein guten Zeichen, dass das Verwaltungsgericht für mich entschieden hat? Hat jemanden Erfahrungen mit solch ähnlichen Themen gehabt?
Vielen Dank an euch alle.
Gruß
3 Antworten
eine sehr spannende Geschichte, beim Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz ist es schon was spannendes, aber beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als Revisionsinstanz wäre es am spannendsten.
Das Oberverwaltungsgericht könnte aber auch gegen dich entscheiden. Aber nicht schlimm, du könntest dann noch dagegen Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen (§ 132 VwGO)
Ich verstehe zwar nicht, warum Du bei einer noch schwebenden Klausur den Prüfer anmailst - aber das ist eine andere Baustelle.
Höhere Instanzen sind nicht gebunden an Urteile der Vorinstanzen - würde auch kaum Sinn machen. Die Gegenseite wird sicher ihre Argumentation verbessern, um das Gericht zu überzeugen und versuchen, der Vorinstanz falsche Gewichtungen oder Bewertungen nachzuweisen.
Wird also kein Spaziergang werden, zumal ja "irgend jemand" die Hochschule über Deine Email und ihre "Bewertung" informiert haben muß
Es gibt die Möglichkeit, dass das OVG das Urteil des VG nicht bestätigt und gegen Dich entscheidet.
Ja, die Story ist schon echt wie ein Teufelskreis. Jeder ist der Meinung, dass die FH hier falsch entschieden hat. So sieht es auch das Verwaltungsgericht.