Aussetzung der Wiederholungsprüfung

2 Antworten

Da solltest du mal mit dem Fachgruppenleiter sprechen und ihn das fragen. Oder die Prüfungskommission.

Ansonsten würde ich die Nachklausur trotzdem schreiben. Vielleicht geht das ja auch unter Vorbehalt. Auch das würde ich bei der zuständigen Stelle erfragen. Es könnte ja sein, dass der Einspruch doch abgewiesen wird und dann würdest du dumm dastehen, wenn du nicht an der Nachklausur teilgenommen hättest.

Als letztes würde ich fragen, ob du die Nachprüfung gegebenenfalls nach der Entscheidung über deinen Einspruch ablegen kannst.

Das kommt doch jedes Jahr vor, dass ´diese Termine kollidieren. Das kann jede Kammer für sich entscheiden. Also sprich mit den dafür Zuständigen. Ich kenne das so, dass unter Vorbehalt mitgeschrieben wird. Das bedeutet, dass, erst und nur wenn du durchkommst mit deinem Wiederspruch, deine Nachprüfung korrigiert wird....ich drücke dir die Daumen und wünsche dir alles Gute