Wie lange hat der Verklagte Zeit, eine Stellungnahme zu äußern?

3 Antworten

In der Regel setzt das Gericht (der den Fall bearbeitende Berichterstatter) eine Frist für die Stellungnahme zu einem Schriftsatz des jeweiligen Prozessgegners. Ist das unterblieben (es  heißt dann im gerichtlichen Übermittlungsschreiben nur: "zur Kenntnis" und nicht "... und Stellungnahme bis ..."). Ist eine Fristsetzung unterblieben, bringt das Gericht damit zum Ausdruck, dass die Sache "ausgeschrieben" ist, d. h. das sie jetzt entscheidungsreif ist. Jetzt ist es Aufgabe des Gerichts, in angemessener Zeit zu entscheiden. Was angemessen ist, hängt vom Streitgegenstand ab (z. B. bei einem zeitgebundenen Anspruch, Gefahr der Erledigung durch Zeitablauf) sowie von der Belastung des Gerichts, vor allem also davon, ob ältere oder vorrangigere Verfahren vorher entschieden werden müssen. Gibt es Anzeichen dafür, dass das Gericht aus unsachlichen Gründen nicht entscheidet, empfiehlt es sich, zunächst unter Hinweis auf die besondere Eilbedürftigkeit eine Entscheidung anzumahnen. Geschieht weiter nichts, sieht das Gesetz eine Verzögerungsrüge vor. Ihr Anwalt ist damit sicherlich vertraut.

Beim Vorletzten Mal, als wir eine Stellungnahme nehmen sollten, wurde uns keine Frist gesetzt. Laut Anwalt ist der Fachhochschule auch keine Frist gesetzt worden. Heisst das jetzt, wie Sie es gerade beschrieben haben, dass es so langsam Entscheidungsreif ist? Habe ich Sie richtig verstanden?

Wie du schreibt ist hat das Gericht, der FH eine Stellungnahme abzugeben.
Ohne den Inhalt oder Terminsetzung   wäre es Kaffeesatzleserei, ein Prognose, abzugen , da es darauf ankommt ob das Gericht eine Frist gesetzt hat, oder nicht, Ist kein Termin angegeben ist das Gericht zur Zur Reife gelangt, es kann, wenn die an der Reihe sind, Entscheiden.

Erkundige dich bei deinem Rechtsanwalt,  und ggf auf Eilbedürftigkeit hinzuweisen.

mit freundlichem  Gruß

Bley 1914

Das kann viele Monate dauern.

Ja, dass weiß ich, frage war jedoch, ob das denen überlassen ist, wann die dazu etwas schreiben oder ob das Verwaltungsgericht eine Frist setzt.