Fh erkennt mir die Prüfung als keiner zweithörer nicht an. Bringt eine Klage was?
Ich habe dieses Semester als kleiner zweithörer an einer anderen fh eine Prüfung abgelegt. Für das Fach gibt es an meiner fh 8 ects und an der fh, wo ich geschrieben habe, 5 ects. Bis dieses Semester war das kein Problem gewesen. Viele haben diese Prüfung an der anderen fh abgelegt und haben es bei uns an der fh anerkannt bekommen. Dieses Semester ich auch. Doch das Problem ist, dass diese Prüfung von der anderen fh, an meiner fh seit diesem Semester nicht mehr anerkannt wird, weil die Professoren sich wohl beim Prüfungsausschuss beschwert haben. Darüber gab's keine offizielle Benachrichtigung. Und mir wird die Prüfung nicht anerkannt. Würde eine Klage in meinem Fall was bringen?
1 Antwort
Gegen den Bescheid, dass die Anerkennung nicht durchgeführt werden kann, kannst du grundsätzlich auch ohne Anwalt erstmal in Widerspruch gehen. Normalerweise ist dem Bescheid auch eine Widerspruchsbelehrung beigefügt, in der steht, wie das geht. (Oder du lässt dir das auf dem Prüfungsamt erklären.)
Nach dem Widerspruch muss die Hochschule die Ablehnung nochmal prüfen.
Erst danach müsstest du einen Anwalt einschalten, aber ob das den Aufwand lohnt, ist in meinen Augen fraglich.
Beste Grüße und viel Erfolg!