Fh erkennt mir die Prüfung als keiner zweithörer nicht an. Bringt eine Klage was?

1 Antwort

Gegen den Bescheid, dass die Anerkennung nicht durchgeführt werden kann, kannst du grundsätzlich auch ohne Anwalt erstmal in Widerspruch gehen. Normalerweise ist dem Bescheid auch eine Widerspruchsbelehrung beigefügt, in der steht, wie das geht. (Oder du lässt dir das auf dem Prüfungsamt erklären.)

Nach dem Widerspruch muss die Hochschule die Ablehnung nochmal prüfen.

Erst danach müsstest du einen Anwalt einschalten, aber ob das den Aufwand lohnt, ist in meinen Augen fraglich.

Beste Grüße und viel Erfolg!