Ist der Verwaltervertrag rechtswirksam vereinbart wenn steht, dass man über den Verwaltungsbeirat kündigen kann und es keinen gibt?

4 Antworten

.... natürlich, wenn er unterzeichnet wurde von der WEG und dem Verwalter.

Und ob die WEG sich einen Beirat leistet oder nicht, wäre mir z.B. völlig egal. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann dieser keine Kündigung ausprechen.

Die WEG kann mit Mehrheitsbeschluß  kündigen!

Der Verwalter kann auf Antrag eines Miteigetümers vom Gericht abgesetzt weren, wenn dafür gravierende Gründe vorgetragen werden!

Ich verstehe deine Frage gar nicht. Wen meinst du mit "Verwalterbeirat"? Ein Verwalterbeirat für einen Verwalter???

Erkläre bitte die Situation mit mehr Hintergrundinformationen. Wer hat den Vertrag außer dem Verwalter unterzeichnet bzw. wer sind die Vertragsparteien?

Der WEG-Verwalter wurde mit Verwaltervertrag von allen Eigentümern gemeinsam bestellt. Parteien sind also der Verwalter einerseits und die Eigentümer gemeinsam, was die Verwaltung der WEG betrifft.

Du allein kannst dem Verwalter nicht kündigen, das wäre nur allen Eigentümern gemeinsam möglich.

Die Forderung des Hausgeldes durch den Verwalter an dich ist dem Grunde nach rechtens, vermutlich aber nicht der Höhe nach. Vermutlich gab es für das Geschäftsjahr 2016 keine Abrechnung durch einen Verwalter.

Deine Einwände gegen die Höhe des Hausgeldes, was nachzuzahlen wäre, kannst du dem Verwalter darlegen. Wie mit einer Abrechnung  zu verfahren ist, wenn es keinen Verwalter gibt, könnte vertraglich in deinen Dokumenten niedergelegt sein. Unstrittige Zahlungen solltest du leisten, denn damit wärst du im Verzug, falls du die nicht geleistet hast.