Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung einer WEG?

4 Antworten

Die Wohnungstür hätte nur ausgetauscht werden dürfen, wenn es dazu einen Beschluß gegeben hätte und das Ergebnis der Abstimmung verkündet worden wäre. Dies implizit eine Abstimmung nach Ja/Nein/Enthaltung.

Das ist nicht geschehen, daher gibt es keinen Beschluss und somit auch keine Genehmigung. Daher ist es eine bauliche Veränderung, bei der innerhalb von drei Jahren ein Rückbau verlangt werden kann. Danach nur auf Kosten der ETG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn bei der ET-Versammlung keiner etwas dagegen hat und dies so protokolliert wird ist dies also nicht ausreichend. Es gab ja keine Dagegen-Stimmen und keine Enthaltungen, die sowieso nicht zählen.

Aber...

Wo genau im WE-Gesetz oder in welcher Verordnung oder in welchem Urteil ist die Regelung der Beschlussfassung mit "Ja - Nein - Enthaltung" als ausdrückliches MUSS für die Rechtsgültigkeit des Beschlusses zu entnehmen?

chriskmuc  11.06.2019, 16:37

Es kommt auf weitere Umstände an - die nicht mitgeteilt wurden!

Gab es einen TOP auf der Einladung?

Was genau steht im Protokoll?

In der Tat kann in gewissen Fällen eine Beschlussfassung zustande gekommen sein - wenn der Verwalter das Ergebnis auch förmlich mitteilt.

Vieles steht nicht im Gesetz - sondern hat sich über die Rechtsprechung entwickelt. Es kommt oftmals auf den Einzelfall an - der liegt hier wohl auch vor.

Dann soll er doch die Quelle im Gesetz nennen

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Beschlusses ist, daß eine rechtliche Ermittlung des notwendigen Mehrheitserfordernisses stattfindet; die Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen sind daher zu dokumentieren.

Das hat die Richterin sicherlich auch so gesehen...