Wie erfolgt eine Auflösung einer Eigentümergemeinschaft?

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Indem alle Wohnungseigentümer zum Notar marschieren und die Aufhebung erklären.

§ 17 des Wohnungseigentumsgesetzes gibt hier einen kleinen Vorgeschmack. https://dejure.org/gesetze/WEG/17.html

Um hier der Gerüchtebildung vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass § 11 ledigich den Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auflösung der Gemeinschaft ausschließt. Wenn alle Wohnungseigentümer dies wollen und die Grundpfandrechtsgläubiger (z. B. Banken) zustimmen, spricht nichts dagegen, kann aber dennoch scheitern.

Denn das "Wie" hängt vor allem - von der Zustimmung aller Wohnungseigentümer und Grundpfandrechtsgläubiger einmal abgesehen - auch von baurechtlichen Vorschriften (z. B. eine Flurnummer, Grenzabstände, usw.), wie auch von örtlichen Gegebenheiten (gemeinsame Anlagenteile z. B. Heizung, Zu- und Ableitungen, Garagen, Zufahrten, usw.) ab.

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Daher würde ich an Deiner Stelle erst einmal eine Umfrage starten ob denn wirklich alle Eigentümer die Auflösung wollen und was sie bereit wären dafür zu bezahlen.

Als nächsten Schritt würde ich beim Bauamt mal nachfragen, ob die Grundstücke geteilt werden können, ob Baulasten vorhanden sind usw.

Wenn auch diese Dinge geklärt sind, würde ich die Wohnungseigentümer zusammentrommeln und die Sachlage erörtern, bevor Kosten entstehen (wird ohnehin nicht billig).

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Mein Rat: Prüft die Angelegenheit und holt euch eine fachlich qualifizierte Beratung, da ein Verwalter hier heillos überfordert sein dürfte. Da die Kosten neben dem Verkehrswert (Grundlage für Notar und Grundbuchamt) und den baurechtlichen Vorschriften z. B. bei Grundstücksteilung (Vermessung) sicherlich im fünfstelligen Bereich liegen, würde ich erst mal mit der Umfrage beginnen.

Die Gemeinschaft kann:

Sich weiter (endlos!) streiten (das ist in den allermeisten Fällen so).
Eine andere Verwaltung wählen.
Traktanden der Versammlung aufstellen, zufügen, ändern.
immer mit dem notwendigen Stimmenmehr. (Meist pro Anteil eine Stimme = egal ob 1 Zimmer-Wohnung oder 5 Zimmer, es ist immer ein Anteil)

Sie kann sich aber nicht auflösen.
Ein Austritt aus der Gemeinschaft ist nur durch Verkauf des Eigentums möglich.

Kaufe alle Einheiten. Dann kannst du die evt. auflösen und das Grundstück teilen.

Die könnt ihr gar nicht aufheben. Das ist das Problem bei einigen Reihenhäusern, denn die werden oft auf einem großen Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt. Das ist dieselbe rechtliche Konstruktion wie bei Eigentumswohnungen. Das WEG sieht eine Auflösung dieser Gemeinschaft nicht vor.

Ronox, auch nicht, wenn alle Eigentümer für eine Auflösung wären?

Nein, wie willst du die denn auch auflösen? Allen Eigentümern gehört das Gesamtgrundstück in Miteigentum, jeweils verbunden mit dem Sondereigentum am einzelnen Reihenhaus. Man müsste also das Gesamtgrundstück in viele kleine Einzelgrundstücke aufteilen und diese Grundstücke müssten wiederum alle untereinander mit Dienstbarkeiten belastet werden um gemeinsame Versorgungsleitungen und dergleichen abzusichern. Gut, theoretisch wäre das schon denkbar, in der Praxis habe ich das aber noch nie gesehen.

@Ronox

Danke für die ausfrührliche Antwort, auch wenn sie mich schon leicht depressiv macht. Jedes Mal Theater, es ist doch zum Heulen mit dem Menschen.:((

Die Unauflöslichkeit der Gemeinschaft bestimmt sich u.a. nach § 11 WEG u d ist häufig auch nochmals in der Teilungserklärung festgeschrieben.

Passt Ihnen etwas nicht, bleibt der Verkauf.