Vertrauensperson bei Gerichtsverhandlung?
Hi,
Ich bin derzeit in der Psychiatrie und eine ältere Mitpatientin hat ein Schreiben vom Gericht erhalten, dass sie eine Anhörung hat, und dann ein Urteil gefällt wird.
Dabei kann sie eine Vertrauensperson angeben, die bei der Gerichtsverhandlung dabei sein soll.
Wäre es möglich mich als Vertrauensperson einzutragen, da ich ihr gerne unter die Arme greifen möchte?
Ich hab Depression und suizidgedanken (derzeit passiv präsent), bin hab aber keine Realitätsveränderungen, wie Schizophrenie, daher sollte ich klar genug im Kopf sein, um als Vertrauensperson zu gelten richtig?
Dazu bin ich 19 Jahre alt, also eher jung. Das dürfte kein Problem sein hoffe ich?
Ich greife ihr generell hier unter die Arme, da sie eventuell betreut werden muss und daher kläre ich sie ein wenig auf.
Ich werde die Angelegenheit natürlich den Sozialberater überlassen. Es aber in die Wege leiten.
Ich will dabei sein, da ich vermeiden möchte, dass ein unfaires Urteil erhoben wird.
Dass sie Probleme hat merke ich aber durchaus.
Natürlich übernehme ich das denken nicht, und werde sie zu professionellen Leuten übergeben. Ohne mich würde da garnichts passiert sein
5 Antworten
Hat die Frau denn keine nahen Verwandten und Freunde, die sie begleiten könnten? Dich kennt sie ja vermutlich erst seit wenigen Wochen und so wie du das schreibst, klingt es, als ob nicht sie möchte, dass du sie begleitest, sondern du dich da eher als Begleitperson aufdrängen möchtest.
Wenn sie es will, kannst du sie natürlich begleiten. Du musst keine Angaben zu deiner Gesundheit machen oder gar angeben, dass du grad irgendwo stationär bist (so lange du nicht direkt danach gefragt wirst und vorher belehrt wurdest, dass du die Wahrheit sagen musst). Alles hängt davon ab, ob dir die Klinik erlaubt für den Zeitraum der Verhandlung das Gelände zu verlassen.....
Nein, ich dränge dies natürlich nicht auf. Ich werde sie natürlich aufklären, hab auch schon nach Vertrauenspersonen gefragt.
Verlassen dürfte ich evtl. Wenn ich die Ärzte über meinen Zustand aufkläre, dieser ist nicht akut gefährdet. Die Isolation tut nur gut, um mich nicht in der Instabilität zu verlieren
Rechtlich dürfte nichts dagegen sprechen, dich als Vertrauensperson mitzunehmen. Es ist halt nur die Frage, ob der Sozialberater besser geeignet ist, weil er möglicherweise besser einschätzen kann, was vor Gericht passiert und wie sich das auf die Situation deiner Mitpatientin auswirkt.
OK das wäre auch eine Möglichkeit. Ich kläre das mit ihr. Der Sozialberater wird sie auch generell aufklären was eine Betreuung bedeuten wird. Aber sie ist sich zum Glück allem im klaren
Sorry, ohne Dir zu nahe treten zu wollen:
Aber diese Mitpatientin sollte jemanden älteren, erfahrenderen und auch auf diesem Fachgebiet wissenderen mitnehmen.
Du bist dafür meiner Meinung nach ungeeignet und tust der Mitpatienten damit keinen Gefallen.
Dazu kommt ja noch, dass Du selbst Patient bist, Du selbst auch behandelt wirst.
Vertrauensperson macht ja nicht viel, außer der Dame eine Stütze zu geben.
Selbst behandelt werden ist so naja, behandeln tu ich mich selbst (hinterfragt das nun nicht)
Eher ein sicherer ort zur Stabilisierung
Die Vertrauensperson hat keinerlei Einfluss auf das Urteil!
Ausserdem wird die Betroffene doch hoffentlich vertraute haben, die sie schon länger kennt als dich
Mir ist ehrlich nicht klar, warum du dich da rein hängst....
Du kannst eine moralische Unterstützung sein! Mehr aber auch nicht
Ich will sie unterstützen, nicht das Urteil verfälschen. Ich kläre sie gut auf, da das Krankenhaus dies bissl verschlampt. Ich rate ihr auch zur besseren Lösung.
Zwingen sie aber nicht. Ich suche auch nach anderen
Ich denke, diese „Beratung“ sollte eher jemand vornehmen, der Ahnung von der Sache hat! Nur weil du irgendwas für richtig oder sinnvoll für die Betroffene hältst ist es auch tatsächlich das beste
Das ist die erste Beratung, da das alles unvorhergesehen kommt. Ich werde ihr einen Termin natürlich beim Berater Besorge... Das schafft sie evlt nicht selbst. Bin da natürlich nicht dabei.
Und ich hab eine Meinung, diese sage ich ihr nicht. Sondern sie entscheidet alles selbst. Jedoch richtig halte ich es der Dame Briefe vorzulesen, abzukürzen und generell die Situation zu erklären und welche Schritte sie einnehmen kann.
Schlicht und ergreifend .... gemäß Deinem Profil besteht für Dich eine Zwangseinweisung ..... also gehe davon aus, dass Du für einen derartigen Termin keine "Beurlaubung" bekommst.
Ich habe keine Zwangseinweisung. Diese habe ich gekonnt vermieden ;)
Bin nur zum eigenen Schutz freiwillig hier. Zumindest semi freiwillig, würde sonst einfach einen Beschluss bekommen.
Die Ärztin will mich aber unbedingt in die offene schieben, nur ich sitze lieber hier :)
Das klären wir noch ab.