Vertragsverlängerung unterschrieben und jetzt schwanger- kann AG vom Vertrag zurücktreten?

4 Antworten

Um Dein unbefristetes Arbeitsverhältnis brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen:

Das kann der Arbeitgeber nicht mehr kündigen (wie hier schon richtig geantwortet wurde).

Aber als Erzieherin in einer Kita solltest Du wegen der besonderen Risiken zu Deinem eigenen Schutz und dem Deines Kindes den Arbeitgeber baldmöglichst über die Tatsache der Schwangerschaft informieren - - zum Einen, damit er seiner Verpflichtung zu Deinem Schutz nachkommen kann (denn in Abhängigkeit von Deinem Impfstatus, der möglicherweise über eine Blutuntersuchung zu klären ist, muss er wegen der besonderen Risiken, der Du als schwangere Erzieherin ausgesetzt bist, unter Umständen ein sofortiges Beschäftigungsverbot aussprechen), - - zum Zweiten, um sich gegebenenfalls nach einer Ersatztätigkeit für Dich in der Einrichtung "umschauen" zu können, und  - - zum Dritten, damit er gegebenenfalls (sollte es zu einem Beschäftigungsverbot kommen) rechtzeitig eine Vertretung für Dich einstellen kann.

Ausführliche Informationen dazu findest Du hier:  https://www.gew.de/gesundheit/gesundheitsschutz-bei-schwangeren-erzieherinnen/

Und noch einmal: Unabhängig von der Frage der Risikobewertung bist Du arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite und brauchst Dir deswegen keine Sorgen zu machen.

Nein, wegen einer Schwangerschaft darf dir nicht gekündigt werden. Nimm dir einen Anwalt (Arbeitsrecht) wenn es Probleme gibt.

Du musst ja jetzt auch nicht sofort überall herum posaunen, dass du schwanger bist! Wenn man es sieht ist es noch früh genug, den Arbeitgeber zu informieren.

Familiengerd  30.07.2016, 13:58

Wenn man es sieht ist es noch früh genug, den Arbeitgeber zu informieren.

Nein.

Das Arbeitsverhältnis darf zwar nicht gekündigt werden, ihrem Arbeitgeber wird die Fragestellerin aber rechtzeitig (um eine Ersatzkraft einstellen zu können) die Tatsache der Schwangerschaft mitteilen müssen, da sie ihre Arbeit im Oktober wegen des vom Arbeitgeber wahrscheinlich (u.a. je nach Impfstatus der Arbeitnehmerin) auszusprechenden Beschäftigungsverbotes nicht wird antreten können.

Vertrag ist Vertrag, denke er wird nicht kündigen.

Sorry absolut keine Rücktrittsmöglichkeit für den Arbeitgeber, auch wenn die Verlängerung erst in der Zunkunft wirkt. Du genießt Kündigungsschutz.