Arbeitsvertrag unterschrieben und schwanger?

4 Antworten

Hi! Ich verstehe Dein Problem nicht. Sei doch froh, dass Du den Arbeitsvertrag hast ... klar ist das für den AG erstmal doof, weil er jemanden hat und dann die Stelle quasi nochmal besetzen muss. Aber es ist nun mal so ... vielleicht, hoffentlich oder auch nicht. Normalerweise wartet man doch sowieso ein paar Wochen bis man das mitteilt. Und vielleicht ist es ja doch nur ein Fehlalarm. Gehe erstmal in den Urlaub, geniesse die Zeit und sollte es so sein, so what - ist kein Verbrechen und keine böse Absicht. Auf jeden Fall würde ICH nichts sagen bis ich absolute Klarheit hätte - alles andere geht zu Deinen Lasten. Gruss

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, dann genießt Du als Schwangere den Kündigungsschutz - selbst wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben wäre, hättest Du die Schwangerschaft bis nach der Unterzeichnung verschweigen sollen.

Übrigens: Wenn Du bereits die Prüfung bestanden hast (das Prüfungsergebnis Dir bekannt gegeben wurde) und Du danach arbeiten warst, dann ist das unbefristete Arbeitsverhältnis sowieso schon entstanden, denn die Ausbildung endet bei einer bestandenen Prüfung automatisch mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Wer danach beschäftigt wird ist unbefristet weiterbeschäftigt.

Geh doch einfach in die Apotheke und hol dir nen Test.. 

nimm gleich zwei oder drei, dann kannst du in den nächsten Tagen nochmal testen wenn der negativ sein sollte ...

Schulbuch888777 
Fragesteller
 30.06.2017, 14:40

Bei meinem Sohn 2007 hieß es lt. den Tests "nicht schwanger" - ich hatte aber schon es schwarz auf weiß. Den Teilen traue ich nicht!

Vampire321  30.06.2017, 14:46
@Schulbuch888777

Lies meine Zeilen:

"nimm gleich zwei oder drei, dann kannst du in den nächsten Tagen nochmal testen wenn der negativ sein sollte ..."

Ich bin mir der Tatsache der Ungenauigkeit durchaus bewusst ... gerade am Anfang der Schwangerschaft kann die Produktion des HGC noch nicht stark genug für einen Test sein... deshalb einfach alle 2-3 Tage nochmal testen... 

Schulbuch888777 
Fragesteller
 30.06.2017, 14:57
@Vampire321

Ich packe in den Koffer mal 2-3 ein. Wer weiß ob ich sowas im Urlaubsort bekomme!

Schwangere haben allgemein ein sehr hohen Schutz und sind nicht so einfach Kündbar.

Das Thema Schwangerschaft wäre bei einem Bewerbungsgespräch auch Tabu gewesen von daher würde ich deinem Arbeitgeber eher weniger Chancen geben dich wieder zu "entsorgen".

Ich muss dazu sagen das ich nicht sehr intensiv in dem Thema drin bin also zur Not Infos von offizieller Quelle einholen da gibts genug Beratungsstellen.

Schulbuch888777 
Fragesteller
 30.06.2017, 14:44

Zonkie. Hätte ich das bei Unterschrift gewusst hätte ich es gesagt! Definitiv! So ehrlich bin ich weil mir mein AG während der Ausbildung vollstes Vertrauen in mich hatte!

zonkie  30.06.2017, 14:48
@Schulbuch888777

Das ist nett von dir, aber du bist dazu nicht verpflichtet ^^

Ich kann deine Bedenken verstehen, du fühlst dich ggf schnell als jemand der den Arbeitgeber ausnutzt bzw das entgegenkommende Vertrauen missbraucht.

Vermutlich kannst du auch einfach von deiner Seite aus das ganze aufheben .. aber du solltest auch an dich denken.

Je nach Dimension deines Arbeitgebers bzw dem Verhältnis vor Ort wird das auch einfach kompensiert. Natürlich wird der AG nicht 100% happy sein aber so ists nunmal. Du hast das Recht schwanger zu werden und musst deinen Arbeitgeber nicht um Erlaubnis fragen :)

Sollte deine Vermutung zutreffen bist du ja auch nicht sofort weg, Mutterschutz finge erst in einigen Monaten an :D

Schulbuch888777 
Fragesteller
 30.06.2017, 14:53
@zonkie

...in der Krankenpflege bekomme ich mit Sicherheit sofortiges Arbeitsverbot!

zonkie  30.06.2017, 15:00
@Schulbuch888777

oh .. ok das stimmt da könnte es Ausnahmen geben :/

Naja erstmal muss sich dein Verdacht bestätigen danach kannst du weiter sehen.

Wie gesagt ich gehe davon aus das du auf der sicheren Seite bist und dein AG dir nicht kündigen kann ... von deiner Seite aus würde das sicher gehen, aber damit würdest du dir den Wiedereinstig ins Berufsleben schwerer machen.

Rechtlich hast du meiner Meinung nach nichts falsch gemacht ... bei dem was dein Gewissen der sagt kann dir wohl niemand helfen ;)