Wiedereinstieg in die alte Firma, was für einen Vertrag bekomme ich?

1 Antwort

Da Du bereits ein Beschäftigungsverhältnis bei diesem Arbeitgeber hattest, ist eine erneute nur kalendermäßig (als zeitlich) befristete Beschäftigung nach einer so kurzen Beschäftigungspause nicht mehr erlaubt.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG sagt dazu in § 14 Abs. 2 Satz 2:

Eine Befristung nach Satz 1 [Anmerk.: gemeint ist die kalendermäßige Befristung] ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Die Rechtsprechung hat das grundsätzliche "nicht zulässig" dahin geändert, dass eine solche Beschäftigung erst nach 3 Jahren wieder erlaubt ist.

Eine erneute Beschäftigung mit einer Befristung aus sachlichem Grund ist problemlos, ein unbefristeter Vertrag sowieso.

Jetzt könntest Du Dich mit dem Arbeitgeber bezüglich eines erneuten zeitbefristeten Vertrages einigen wollen nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter!", nur würde der Arbeitgeber ein rechtliches Risiko eingehen, dass Du nicht doch auf Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses klagst.

Das alles ist natürlich "fatal", wenn man die Hoffnung hat, aus der Arbeitslosigkeit zu entkommen und das Gesetz das praktisch verhindert. Aber der Gesetzgeber hatte Gründe für dies Regelungen.