Kann ich nach einen Befristeten Vertrag der ausgelaufen ist einen neuen Befristeten Vertrag für den gleichen Job bekommen?

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Kann ich mich neu bewerben und einen neuen unbefristeten Vertrag bekommen?

Selbstverständlich kannst Du Dich bewerben, aber ...

..., wenn die alte Befristung abgelaufen ist und die neue Arbeitsstelle, auf die Du Dich bewirbst, eine rein kalendermäßig befristete Arbeitsstelle ist (also keine mit Sachgrund befristete), dann ist diese erneute Befristung nicht erlaubt.

So schreibt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG in § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 2 Satz 2 vor:

Eine Befristung nach Satz 1 [Anmerk: gemeint ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren] ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

(Anmerkung: Diese Verbot gilt aber nur innerhalb von 3 Jahres nach dem Ende des ersten befristeten Arbeitsverhältnisses.)

Wenn Du also diese neue befristete Stelle bekämst, könntest Du am Ende der Befristung (sofern es eine kalendermäßige ist) deren Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen diese gesetzliche Bestimmung und damit das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses behaupten - und gegebenenfalls gerichtlich feststellen lassen (wie das Verhältnis zum Arbeitgeber sich danach darstellen würde, ist dann noch eine andere Frage).

Ob der Arbeitgeber das "Risiko" eingeht, Dich erneut befristet einzustellen und Dich dann möglicherweise unbefristet beschäftigen zu müssen, kann ich nicht beurteilen.

Anders wäre es, wenn Du Dich im laufenden befristeten Arbeitsverhältnis bewirbst und dieses Arbeitsverhältnis noch während seines Bestehens verlängert wird; maximal sind 3 Verlängerungen bis zu einer Gesamtbeschäftigungsdauer von 2 Jahres erlaubt (tarifliche Abweichungen und solche in besonderen Fälle - ältere Arbeitnehmer, Firmenneugründungen - sind möglich) - TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1 für kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnisse.

Ich sage auch ausdrücklich nichts (die Äußerung wurde durchaus negativ ausfallen!!) über einen Arbeitgeber, der nur befristete - also "prekäre" - Arbeitsverhältnisse zulässt.

Gute Antwort!

@Tamtamy

Danke! :-)

Das müsste möglich sein!
Es gibt Begrenzungen, um sogenannte 'Kettenverträge' einzuschränken, aber die Rahmenbedingungen sind ziemlich locker.

Wenn es sich nicht um die Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnis handelt (dreimalige Verlängerung bis zu insgesamt längstens 2 Jahren), sondern um einen Neuabschluss, dann ist das innerhalb von 3 Jahren nach dem Endes des ersten Arbeitsverhältnisses nicht erlaubt.

Nach zwei Jahren befristet muss man eigtl zwingend einen unbefristeten Vertrag bekommen, wenn man dieselbe Arbeit weitermacht. So zumindest war mein letzter Stand der Dinge.

Das Problem ist das es bei uns im Betrieb generell keine unbefristeten Verträge geben soll.

Richtig!

Und wenn es sich nicht um die Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnis handelt (dreimalige Verlängerung bis zu insgesamt längstens 2 Jahren), sondern um einen Neuabschluss, dann ist das innerhalb von 3 Jahren nach dem Endes des ersten Arbeitsverhältnisses nicht erlaubt.

Könntest du und dann das Beste hoffen.

Er kann dich auch offiziell dann für eine andere Funktion einstellen. Das ist das, was mit Zeitarbeitern immer wieder gemacht wird. Die Rotieren meistens im ganzen Unternehmen rundrum, da sie nicht dauernd das Gleiche machen dürfen, wenn der Chef sie dafür nicht fest anstellen und ne Ablöse zahlen will...

Es gibt allerdings eine Gesetzeslücke, oder eher gesagt einen Kniff, wenn du Nachtschichten machen kannst.

Wenn dein Chef dich befristet bis 31.01. angestellt hast, und du am 31. ne Nachtschicht hast, die bis nach 0 Uhr (am 01.02.) geht, dann hast du automatisch nen unbefristeten Vertrag.

Das mit dem anderen Tag zu Arbeit kommen kenne ich schon 😋

@Fadeless81

Ach das is ne andere Variante, die der Chef dann aber genehmigen bzw. wortlos hinnehmen muss, damit es als Einverständnis gilt.

Aber wenn du durcharbeitest bis 0:30, dann ist das auch schon so ^^

Wenn es sich nicht um die Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnis handelt (dreimalige Verlängerung bis zu insgesamt längstens 2 Jahren), sondern um einen Neuabschluss, dann ist das innerhalb von 3 Jahren nach dem Endes des ersten Arbeitsverhältnisses nicht erlaubt.

@Familiengerd

Also darf man sich nach einem befristeten Arbeitsverhältnis generell nicht neu bewerben ? Welche Grundlage besteht bei dieser Regelung?

@valvaris

Bewerben darf der Arbeitnehmer sich selbstverständlich, aber ...

Doch lies dazu meine ausführliche eigene Antwort.

Glaub die können dir 2 mal einen befristeten Vertrag geben und dann muß es in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Da die aber kein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten wollen,schreiben die diese Stelle neu aus.

Theoretisch hätten Sie dir den Vertrag auch nochmal für ein Jar verlängern können. Wenn die das nicht gemacht haben wollen die wahrscheinlich nicht mehr..aber du kannst es probieren oder mit deinem Vorgesetzten reden ob da eine Chance besteht...Viel Erfolg

Also mein Chef hätte mich sehr gerne behalten. Es ist aber leider nur der Kassen Chef der muss sich dran halten was der richtige Chef sagt.

@Fadeless81

Dann musst du wenn möglich den richtigen Chef kontaktieren-ruf denn doch mal an

Wenn es sich nicht um die Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnis handelt (dreimalige Verlängerung bis zu insgesamt längstens 2 Jahren), sondern um einen Neuabschluss, dann ist das innerhalb von 3 Jahren nach dem Endes des ersten Arbeitsverhältnisses nicht erlaubt.