Vertragsprobleme. Konto gesperrt wegen offener Rechnung.

4 Antworten

Obwohl ich 2 Rechnungen Nachzahlen musste ( Februar und April) habe ich alle Rechnungen Pünktlich gezahlt. Und da auch habe ich auch die Beträge kontrolliert. Nirgendwo komme ich auf 8,50€

Natürlich nicht. Was an

"Zahlen Sie bitte den offenen Betrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühr in Höhe von 8,50 EUR"

ist jetzt bitte so schwer zu verstehen? Für die Rücklastschrift entsteht dem Einreicher eine Gebühr, die er dem Schuldner in Rechnung stellt. Und die beträgt hier € 8,50 - d.h., Du musst auf Deinem Kontoauszug einen Eintrag suchen mit "Lastschriftrückgabe" o.ä. tituliert, das ist der eigentliche Rechnungsbetrag. Und zu dem kommen die € 8,50 zusätzlich hnzu. Anders ausgedrückt, irgendwo auf Deinem Kontoauszug von August muss ein Betrag zweimal erscheinen - einmal als Abbuchung und unmittelbar (oder am nächsten Banktag) als Gutschrift.

Das schlimme ist das ich Dienstag ohne Handy Empfang mehr habe, war und bin nicht zu erreichen. und als Ansage kommt das meine Rufnummer nicht vergeben ist.

Das ist die Folge, wenn die Karte gesperrt wird.

Nun meine Frage, ist das Rechtlich gesehen erlaubt?

Natürlich. Schließlich hast Du schuldhaft Deinen Vertragsteil (nämlich die Bezahlung) nicht erfüllt.

mepeisen  28.08.2014, 09:21

Die 8,50€ sind zu hoch. Es darf nur gefordert werden, was die Bank der Simyo in Rechnung stellt. Das ist aber deutlich weniger als die 8,50€. Strafgebühren u.ä. sind verboten.

Die Sperre ist gemäß TKG ebenso verboten.

FordPrefect  28.08.2014, 10:18
@mepeisen
Die 8,50€ sind zu hoch.

Nein, das ist eben noch OK. Nach aktuellem Urteil ist eine Gebühr von € 9.-- und höher als pauschale Gebühr unzulässig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. I-6 U 84/13). Tatsächlich berechnet die Bank des Einreichers je Rücklastschrift üblicherweise Gebühren zwischen € 3,50 und € 6.--, dazu kommen die Mahnkosten.

Die Sperre ist gemäß TKG ebenso verboten.

Ja - aber bei Simyo scheinbar üblich. Und wer klagt schon wegen eines Schadens von € 15.--?

mepeisen  28.08.2014, 16:53
@FordPrefect
Nach aktuellem Urteil ist eine Gebühr von € 9.-- und höher als pauschale Gebühr unzulässig

Man sollte Urteile auch verstehen. Das Urteil besagt das exakt Gegenteil. Dass es gerade nicht erlaubt sei, eine pauschale Gebühr von 9€ oder mehr zu fordern. Die Berufung des Unternehmens, was hier solche Pauschalen gefordert wurde, wurde zurückgewiesen. Allerdings hat das OLG eine Konkretisierung des Urteils verlangt. Heißt aber trotzdem: Solche Pauschalen, die Strafgebühren beinhalten, sind schlichtweg verboten.

Beispielsweise zitiere ich mal aus dem Urteil 2 interessante Details: "Es ist nicht davon auszugehen, dass sie die Rechnungen ihrer Millionen Kunden einzeln erstellen lässt und nicht bestimmte Parameter vorgegeben hat, wie z.B. die Höhe der im Falle der Rücklastschrift und Mahnung erhobenen Pauschalen, weil ein solches Massengeschäft ohne entsprechende Programme nicht funktionieren kann.[...]Das Landgericht hat zutreffend begründet, dass (bereits) eine Pauschale von 13,00 € für Rücklastschriften und von 9,00 € für Mahnkosten überhöht im Sinne des § 309 Nr. 5 a BGB ist, weil sie höher ist, als der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schaden der Verfügungsbeklagten (UA S. 7 f, GA 157 f.)."

Ja - aber bei Simyo scheinbar üblich

Nicht alles, was üblich ist, ist korrekt.

Und wer klagt schon wegen eines Schadens von € 15.--?

Wieso klagen? Fristlose Kündigung und dann müsste Simyo klagen. Das tun die aber nicht.

FordPrefect  28.08.2014, 17:06
@mepeisen

Man sollte Urteile auch verstehen. Das Urteil besagt das exakt Gegenteil. Dass es gerade nicht erlaubt sei, eine pauschale Gebühr von 9€ oder mehr zu fordern.

Äh - nein. Das OLG hat festgestellt, dass eine Pauschale (Zitat) "von 13,00 € für Rücklastschriften und von 9,00 € für Mahnkosten überhöht im Sinne des § 309 Nr. 5 a BGB ist" (Zitat Ende).

Dem ist auch zuzustimmen. Richtig ist aber auch, dass es den Banken völlig egal ist, ob ein Unternehmen im Monat 1000 Rücklastschriften oder 1 hat; die Gebühren je RLS sind immer gleich, da gibt es keine Paketpreise. Und genau deswegen dürfte die Erhebung von € 8,50 sich im Klagefall unter der vom OLG gesetzten Grenze zur Überhöhung darstellen und belegen lassen. Geht man von den gemäß aktueller Rechtsprechung üblichen Angemesssenheitsgrenze von max. € 2,50 je Mahnung aus, dann kommt man bei einer Bankgebühr von bis zu € 6.-- und den Mahnkosten auf max. € 8,50. Und damit bleibt man haarscharf unter den € 9.--, ab der das Urteil seine Wirkung entfaltet.

Wieso klagen? Fristlose Kündigung und dann müsste Simyo klagen

Wieso kündigen (und vor allem - was denn bei einem Prepaidtarif)? Er will doch weiterhin telefonieren mit derselben Nummer. Nicht telefonieren kann er auch so :-)

mepeisen  28.08.2014, 19:35
@FordPrefect

Und wieso entnimmst du diesem Urteil, dass 8,50€ nicht überhöht sind? Das steht dort nirgendwo. Die 9€ bzw. 13€ sind so gewählt, weil es in der Klage um exakt diese Beträge geht, weil das Unternehmen genau diese Beträge erhoben hatte. Interessant ist doch hier die Argumentation des Gerichtes und die Frage, warum das überhöht ist. Und das ist eindeutig vom Gericht: Alles, was nicht dem direkt entstehendem Schaden entspricht, ist überhöht und gerade weil gerade bei großen Unternehmen wie beispielsweise auch Simyo eines ist, vieles komplett durch Software automatisiert ist, entstehen keinerlei "Bearbeitungsgebühren".

Ich habe nicht ohne Grund das Zitat aus dem Urteil so gewählt, wie ich es gewählt habe. Mit der Argumentation ist alles, was deutlich jenseits des Briefportos und der Rechnung der Bank liegt, überhöht. Das entspricht auch der Rechtsprechung bis hin zum BGH seit vielen Jahren.

FordPrefect  29.08.2014, 11:57
@mepeisen

Und wieso entnimmst du diesem Urteil, dass 8,50€ nicht überhöht sind?

seufz

Um mich selbst zu zitieren:

"Geht man von den gemäß aktueller Rechtsprechung üblichen Angemesssenheitsgrenze von max. € 2,50 je Mahnung aus, dann kommt man bei einer Bankgebühr von bis zu € 6.-- und den Mahnkosten auf max. € 8,50."

Darum genau geht es mir doch. Ich würde mich hier auf keinen Fall auf das glatte rechtliche Parkett begeben wollen, gegen diese Gebühr in dieser Höhe zu Felde ziehen zu wollen.

Mit der Argumentation ist alles, was deutlich jenseits des Briefportos und der Rechnung der Bank liegt, überhöht. Das entspricht auch der Rechtsprechung bis hin zum BGH seit vielen Jahren.

Ebent. Und genau deswegen wird der OP um die Erstattung dieser € 8,50 auch nicht herumkommen.

mepeisen  30.08.2014, 13:04
@FordPrefect

Es werden aber 8,50€ Rücklastschriftgebühr gefordert und keine 6€. Es ist im Übrigen kein glattes Parkett, vom Gläubiger einen Rechnungsnachweis der Bank zu verlangen. Nur auf den verdacht hin, dass die 8,50€ (oder 6€) korrekt sind, muss niemand leisten.

FordPrefect  02.09.2014, 13:43
@mepeisen

Ah - jetzt verstehe ich zumindest, worauf Du hinauswillst. Ich hatte den OP allerdings so verstanden (und so wird es üblicherweise auch gehandhabt), dass in der in Rechnung gestellten Gebühr sowohl die Kosten der Rücklastschrift als auch der Mahnung enthalten waren.

Die 8,50 Euro musst du zusätzlich mit überweisen, also kann das auf deinen Auszügen auch nicht zu finden sein. Also du musst jetzt deine Auszüge und Rechnungen vegleichen und schauen welcher Betrag noch offen ist. So wie sie es beschreiben wurde eine Rücküberweisung des Rechnungsbetrages (in deinem Fall wohl die 18 Euro, wenn ich das richtig heraus lese) durchgeführt, und diese muss in deinen Auszügen als Gutschrift auftauchen. Steht doch eigentlich alles gut erklärt in der Anleitung!

Rechtlich ist das alles i.O.!

mepeisen  28.08.2014, 09:20

Nein, rechtlich ist hier einiges nicht in Ordnung. Die Sperre ist bereits ein Gesetzesverstoß. und wenn bisher die 8,50€ nirgendwo auftauchen, muss der Anbieter sie schon vernünftig begründen. Alleine auf Verdacht hin muss man nichts überweisen.

franneck1989  28.08.2014, 09:48
@mepeisen

Okay das mit der Sperre habe ich nicht bedacht, das ist offenbar nicht in Ordnung. Danke für deine Aufklärung.

mepeisen  28.08.2014, 21:12
@franneck1989

Kein Problem. Mir ist durchaus bewusst, dass gerade bei Telekommunikationsriesen so viel Blödsinn passiert und dass viele die durchaus sehr sinnvollen Details des TKG gar nicht kennen. Natürlich gibt es nicht bei jedem Kunden Probleme. Aber viele lassen sich dort regelrecht abzocken, wenn es dann doch mal Probleme gibt. Leider wird hier viel Desinformation betrieben... :-(

Ich bin noch nicht richtig wach aber ich versuch es mal und lege die rechtlichen Rahmenbedingungen dar.

  1. Ein Provider darf erst aktiv werden (Sperre, Kündigung), wenn die Ausstände mindestens 75,- € betragen. Mahngebühren, Rücklastschriftkosten, Zinsen und Forderungen Dritter sind hierbei eindeutig außen vor. Die 75,- € beziehen sich einzig auf die Hauptforderung (§45k TKG).
  2. Wenn du im Zahlungsrückstand bist kann auch nicht einfach der Tarif abgeschaltet werden, wenn dies durch den o.g. § nicht bereits ausgeschlossen ist dann ist es ohne Wenn-und-Aber eine überraschende Klausel mit der ein Kunde nicht rechnen muss und die dich unangemessen benachteiligt (§§ 305c / 307 BGB).

Ich würde dir den Schritt zu Verbraucherzentrale raten. Dann kannst du abwägen was rechtlich möglich und was wirtschaftlich sinnvoll ist. Untersagen solltest du aber in jedem Fall die Einmeldung bei der Schufa.

mepeisen  28.08.2014, 09:19

Ich würde hier ein einschreiben an den Anbieter empfehlen. In etwa folgendes würde ich schreiben: "Werter Anbieter. Zunächst einmal fordere ich sie auf, umgehend die Sperre aufzuheben. gemäß §45k TKG darf erst bei Außenständen von 75€ gesperrt werden. Sie haben dafür 7 Tagen Zeit. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist spreche ich hiermit bereits eine fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung aus. Ich behalte mir zudem das Fordern von Schadensersatz vor. Ansonsten habe ich alle Rechnungen durchgesehen. Alles wurde bezahlt und ich finde keine offene Rechnung von 8,50€. Sie wollen den behaupteten Fehlbetrag also anhand von Rechnungen gut begründen, bis dahin mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Ich untersage vorsorglich die Abgabe an Inkassobüros und die Meldung an Auskunfteien."

Der Lastschrift-Betrag wurde von Ihrer Bank zurück gebucht. –– Was ist damit??

Andreaslpz  28.08.2014, 07:31

eben. Das muss ja auf dem Kontoauszug ersichtlich sein

Powler 
Fragesteller
 28.08.2014, 07:41
@Andreaslpz

Was es nicht ist. auf meinen Kontoauszug steht nichts von 8,50. Nirgendwo.

klara1953  28.08.2014, 07:49
@Powler

So wie du es beschrieben hast sind die 8,50€ die Bearbeitungsgebühr für die Rücklastschrift. War dein Konto nicht gedeckt ? Mal bei der Bank wegen der Rücklastschrift nachfragen.

mepeisen  28.08.2014, 09:15
@klara1953

Wegen 8,50€ darf nicht gesperrt werden. Siehe TKG. Davon abgesehen: Wenn es Rücklastschriftgebühren wären, wäre das deutlich zu hoch. Banken berechnen untereinander nur 3€, gegenüber Endkunden maximal 5€.