Vertragsbruch durch Vermittlungsfirma für Ferienwohnungen?

3 Antworten

Wieso kommen nun höhere Kosten auf euch zu?

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, ist die Vermittlungsfirma in Verzug. Sie hat euch ein Angebot unterbreitet und ihr seid darauf eingegangen und habt das Angebot angenommen.

Frist wurde gesetzt und wieso sollt ihr nun mehr bezahlen für eine Leistung, die sie euch schulden?

Wieso solltet ihr stornieren?

ArmaSteiner 
Fragesteller
 26.03.2017, 11:58

Weil wir das Objekt nun nicht nehmen werden, weil es kleiner ist, als auf der Homepage angegeben. Nun müssen wir eine andere Wohnung haben. Die Preise sind daher viel höher

Minyal  26.03.2017, 12:01
@ArmaSteiner

Aber ich verstehe nicht, wieso ihr deren Probleme zu euren macht. Die Vermittlungsfirma hat das Problem. Ihr könnt auch sagen, die Vermittlungsfirma  hat für eine angemessene/adäquate Wohnung zu dem bereits vereinbarten Preis zu sorgen. Ihr müsst doch nicht mehr bezahlen, wenn sie Vertragsbruch begehen. Sie sind im Verzug ihrer Leistung. Ihr müsst weder stornieren noch denen entgegen kommen.

Du kannst jetzt natürlich ein anderes, vergleichbares Objekt buchen und Deine Mehrkosten dieser Agentur in Rechnung zu stellen. Doch wenn die sich auf stur stellt und nicht reagiert, bliebe dann nur der Rechtsweg. Und das bedeutet zunächst einmal wieder Mehrarbeit und Mehrkosten.

Es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Ihr habt ein Angebot unterbreitet, die Bestätigung von der Vermittlungsfirma betraf aber ein anderes Objekt.

Damit gab es keine Einigung auf einen Vertragsgegenstand.

ArmaSteiner 
Fragesteller
 26.03.2017, 11:57

Was ein Quatsch! Wenn du keine Ahnung hast, halt dich raus! 

Laut AGB's kommt ein Vertrag zustande, sobald wir die Buchung tätigen. 

Nach Erhalt der Vermittlungsbestätigung wird binnen 7 Tagen der Zahlungeingang erwartet. 

Wenn das nicht passiert, bekommste die Wohnung nicht, und zahlst trotzdem!

Und lesen lernen solltest du auch! 

Die Firma bietet ein Objekt an. Es wird mit "2" Schlafzimmern beworben!

Die Firma hat geschlammpt und Ihre eigene Homepage nicht überprüft!

Verkaufste auch nen Auto, bewirbst es mit 150 PS, dabei hat es doch nur 90, oder was!




AnglerAut  26.03.2017, 12:33
@ArmaSteiner

Du bist unverschämt und hast dabei selber nichts auf Kasten. Frag nicht nach, wenn du die Wahrheit nicht hören willst.

Das Angebot nach § 433 BGB ist dein Schreiben an die Firma, das du buchen möchtest. Die Bestätigung dafür ist die Annahme.

Wenn Angebot und Annehme nicht übereinstimmen, dann kommt kein Vertrag zu Stande.

Aber glaube deinen eigenen Mist nur weiter, man merkt, so machst du das dein ganzes Leben schon und das führt zu dem, wie du jetzt bist.

ArmaSteiner 
Fragesteller
 26.03.2017, 16:42
@AnglerAut

Dummschwätzer

AnglerAut  26.03.2017, 16:51
@ArmaSteiner

Du qualifizierst dich ja selber so absolut für Intelligenz mit deinen Kommentaren ...

 

AnglerAut  26.03.2017, 16:55
@AnglerAut

Ok, hab gerade mal deine Fragen angesehen. Schufaeitrag, kleiner Beamter, Urlaub auf Mallorca ...

Da sollte ich einfach nicht mehr sagen.