Meine Stiefmutter hat per Vermächtnis ein lebenslanges,unentgeltliches und zeitlich unbegrenztes Wohnrecht an einer Ferienwohnung erhalten.Konseqenzen?

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Ein Vermächtnis ist eine Forderung gegen die Erben. Ein Vermächtnis muß durch die Erben allerdings nur insoweit erfüllt werden, als es der Nachlass unter Berücksichtung der Pflichtteilansprüche und Nachlassverbindlichkeiten zuläßt. Zu beachten ist, das ein Wohnrecht im Allgemeinen den wirtschaflichen Wert einer Immobile darstellt, also entsprechend wertvoll ist.

Voraussetzung ist des Weiteren das es kein voranigen Erbvertrag oder gemeinsames Testament gibt.

Ist ein Verkauf dieser Immobilie in der Form überhaupt möglich?

Jain. Ein im Testament gemachtet Vermächtnis ist zunächstmal ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erbengemeinschaft. D.h. es wird nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung der Erben oder durch ein Urteil in das Grundbuch eingetragen. Mit einer Grundbucheintragung wird das Recht dinglich, d.h. es richtet sich gegen den Eigentümer der Immobilie.

Ohne Grundbucheintragung kann das Objekt zwar problemlos verkauft werden, die Erben haben dann aber das Problem, das sie das Vermächtnis nicht mehr erfüllen können.

sinari 
Fragesteller
 26.10.2016, 20:55

Ich vergaß zu erwähnen,daß meine Stiefmutter in einem Erbverzichtsvertrag(Nach Zahlung eines Geldbetrages) auf die ihr zustehendes Erbteils-,Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet hat.

1. Ein Verkauf ist immer möglich. Kann ja sein, dass es dem Käufer egal ist oder er auf Auszug, Verzicht oder Tod spekuliert. 

2. Bei meinen Nachbarn war es so, dass der Mutter des Ehemannes ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen war. Als dann die Immobilie zwangsversteigert wurde, erlosch auch dieses Recht und die Oma musste in ein Seniorenheim. 

Wie gesagt, das war eine Versteigerung beim Amtsgericht. 

Wer hier kann Dir, ohne Einblick in die Unterlagen genommen zu haben, schon eine rechtlich einwandfreie Antwort geben, zumal jeder Fall immer etwas anders gelagert ist. 

Da hilft es nur, die Fachleute zu fragen: Notar, Anwalt für Erbrecht, das Grundbuchamt. 

sinari 
Fragesteller
 24.10.2016, 17:03

Kann ich davon ausgehen,daß sich deine Aussagen auf eine "Ferienwohnung" beziehen?Es kann doch dem potientiellen Käufer nicht egal sein,daß eine Ferienwohnung  mit einem uneingeschränktem  Wohnrecht "behaftet" ist.

ramay1418  24.10.2016, 19:49
@sinari

Stimmt: "Ferienwohnung". Natürlich kann die auch belegt sein, ist ja nur einen Immobilie wie andere auch. Aber, auch die Stiefmutter muss ja nicht dort wohnen, auch wenn sie darf. Sie oder die Erbengemeinschaft kann ja die Wohnung vermieten. 

FeWo werden ja selten das ganze Jahr hindurch vermietet und es gibt doch auch dieses komische "Time Sharing". Vielleicht kann man sich darauf einigen. 

Genau deswegen hätte ich schon lange einen Termin beim Notar gemacht. Aber warum willst Du oder wollt ihr die Dame aus dem Haus jagen? 

Der Notar wird dann sicher mal fragen: "Sind Sie noch Freunde oder haben Sie schon geerbt?" 

Das Wohnrecht könnt ihr nicht einschränken, das müsst ihr ihr gewähren. Sie darf allerdings die Ferienwohnung nicht vermieten, das dürfen nur die Erben. Eine blöde Situation, danach müsst ihr immer fragen" Wann willst du im der Wohnung sein?" um zu wissen, wann sie vermietet werden kann.

Hat Sie "nur" das Wohnrecht erhalten, oder auch den Niesbrauch?

Grundsätzlich wird die Einschränkung eines Wohnrechtes schwer bis unmöglich sein...