Vertragsbruch durch die kita \kiga was ist zu tun?

5 Antworten

Wenn du einen Vetrag unterzeichnest, indem dir ein Platz zugesichert ist, dann ist es ein Vetragsbruch. Das bezweifel ich aber. Du hast bestimmt eine Zusage unter der Vorraussetzung, dass kein anderes Kind vorgezogen wird. Beim Kindergarten gehts ja auch nach Alter und nicht nach Anmeldedatum. Problematisch wird das ganze erst, wenn du arbeiten gehen musst und keinen Kita/Kiga-Platz hast. Eigentlich bestimmt Angebot und Nachfrage fast alles in Deutschland und trotzdem läuft in diesem Bereich etwas komplett schief. Die Nachfrage nach Kita/Kiga-Plätzen ist unglaublich hoch und die Erzieher werden trotzdem schlecht bezahlt, eigentlich ein Wiederspruch.

chicken153 
Fragesteller
 15.10.2015, 06:15

Ja ja ja ich habe einen schriftlichen Vertrag von der 28 Lebenswoche bis zum Schuleintritt genauso und nicht anders steht es im Vertrag.der wurde sogar vom vorstand des Trägerverbandes persönlich unterschrieben und jetzt haben sie keinen Kindergarten Platz .

Ja, Geschwisterkinder haben das größere Anrecht auf einen Kindergartenplatz. Leider hat dir die Kita eine falsche Information gegeben. Du kannst höchstens dagegen klagen, aber davon wird auch kein neuer Platz geschaffen.

Melde dein Kind wieder ab und melde es in einem anderen Kindergarten an.

du wirst keine 100%ige zusage für den platz haben, da wird irgendwie stehen, wenn möglich

du kannst/musst einen anderen kiga suchen


wenn du eine 100%ige zussage hast, kannst du sie einklagen, aber die sind ja auch nicht ganz doof, die werden das nicht zusichern

chicken153 
Fragesteller
 15.10.2015, 05:29

Guten morgen doch genau das ist es in meinem Vertrag steht von der 28 Woche bis zum Schuleintritt das hat mir der vorstand des Trägerverband so unterschrieben und jetzt wollen sie mein Kind nächstes Jahr nicht über nehmen obwohl ich es schriftlich habe.

GunsAmmo  15.10.2015, 05:30
@chicken153

dann kannst du die zusage einklagen, wenn sie es absolut nicht erfüllen können, sind sie schadensersatzpflichtig, in geld

es macht dir ja geld und mühe, einen anderen zu suchen, das kind vielleicht weiter fahren zu müssen, etc

ist dann ein ganz normaler vertrag, den sie brechen

du musst aber auch in die agbs gucken, ob da nicht etwas steht, dass zusagen nicht verbindlich sind, etc

geschwisterkinder werden bei allen einrichtungen (kita, kila, krippe, schule usw) immer bevorzugt behandelt. ist auch richtig so, mehrere kinder in unterschiedlichen einrichtungen zu haben wäre ziemlich unzumutbar.

nu aber zu deiner (etwas unverstaendlichen) frage: du hast eine 18monatige tochter, die noch nicht im kindergarten ist? und einen vorvertrag der kita? oder geht dein kind bereits in die kita? und nun ist der kiga-traeger vom vertrag zurueck getreten? wenn dein kind den kindergarten bereits besucht, alles immer "ordnungsgemaeß bezahlt" wurde (also kein grund fuer eine kuendigung seitens des kindergartens vorliegt) kann deine tochter nicht einfach rausgeschmissen werden. hast du nur einen "vorvertrag" (also das kind besucht den kiga noch nicht) und es kommen "auf einmal" mehr geschwisterkinder "als erwartet", ist das sicherlich aergerlich und zeugt von schlechter planung seitens des kindergartens, wird aber rechtlich wahrscheinlich vertretbar sein.

wende dich an dein bezirksamt (ist in berlin fuer die vergabe von betreuungsplaetzen zustaendig) und lass dir einen neuen kitaplatz, einen platz bei einer tagesmutter oder aehnliches zuweisen. noch hast du ja keinen job (klingt jedenfalls so, als ob du noch nichtmal einen in aussicht hast) also ist noch zeit vorhanden, einen neuen platz zu suchen

chicken153 
Fragesteller
 15.10.2015, 05:57

Meine Tochter ist bereits seit 18 Monaten in der kita und darf jetzt noch bis September bleiben bloß der bereits vor 18 Monaten vertraglich gesicherte Kindergarten Platz wird ihr jetzt verwehrt das geschwisterkinder die jetzt noch nicht in der Kindergruppe sind werden trotzdem vorgezogen obwohl wir bereits seit 18 monaten einen Vertrag haben.

crazycatwoman  17.10.2015, 08:41
@chicken153

also, einem krippenkind, dass bereits seit 1 1/2 jahren die krippe besucht, den kita platz zu verweigern, klingt "komisch". gibt es irgendetwas, was du hier nicht geschrieben hast? fehlende elternmitarbeit? beitraege unpuenktlich bezahlt? kind zu spaet gebracht und/oder geholt? uswuswundsofort. 

Die Kita hat leider das Recht, wenn in ihren Richtlinien steht das geschwisterkinder Vorrang haben. Aber... Wenn du einen Arbeitsplatz vorweisen kannst, hast du Anspruch auf einen Platz.
Denn in jeder Kita haben Alleinerziehende Vorrang, wenn sie arbeiten. Da du derzeit nicht arbeitest geht die Kita davon aus, dass du dein Kind auch zu Hause betreuen kannst.