Sind einmalige Befördungskosten (Taxi) zum Kindergarten als Betreungskosten steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Fahrtkosten sind keine Betreuungskosten. Bei der Fahrt steht die "Fahrt" im Vordergrund und nicht die "Betreuung". In deiner Steuererklärung würde ich die Fahrtkosten streichen und nicht als Betreuungskosten anerkennen.

Diese Kosten sind durch den Erhalt des Kindergeldes abgegolten! Sage nicht ich, sondern das Finanzamt!