Vertrag unterschrieben, aber Prüfung durchgefallen?

4 Antworten

Du kannst das Anerkennungsjahr nicht beginnen, wenn du durch die Prüfung fällst.

Das Jahr ist an den erfolgreichen Abschluß der Schule gekoppelt - deswegen kannst und darfst(!) du dann natürlich auch die Stelle nicht antreten.

Statt hier solche Fragen zu stellen solltest du dich lieber hinsetzen und lernen und alles daran setzen die Prüfung zu bestehen!!

Trotzdem zu deiner Frage (als kleiner Anreiz fürs Lernen): wenn du durchfällst wars das mit dem Anerkennungsjahr. Der Arbeitsvertrag wird dann ungültig. Ob du dich dann später neu bewerben musst oder automatisch eine zweite Chance für das Anerkennungsjahr kriegst musst du mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Wenn die Prüfung/der Abschluss der Ausbildung an den Vertrag gebunden war, dann ist der Vertrag automatisch ungültig. Ich weiß nicht exakt was du meinst, aber wenn man z.B. nach Ausbildung einen Arbeitsvertrag (zur Übernahme) unterschreibt und durchfällt, dann ist dieser nichtig.

Ließ den Vertrag, darin ist ziemlich sicher aufgeführt, dass das Anerkennungsjahr an das Bestehen der Prüfung geknüpft ist

Landre181 
Fragesteller
 02.04.2019, 16:38

Im arbeitsvertrag steht davon nichts, nur das ich das abschlusszeugnjs der berusfausbildung zum 15.7 einreichen muss. Also wenn ich das nichrt vorlegen kann ist der vertrag ungültig?