Mündliche Absprache bei Vorstellungsgespräch unbefristeter Vertrag, jetzt befristet

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine nachtraegliche Befristung ist unwirksam. Wenn du also schon dort arbeitest und erst jetzt einen befristeten Vertrag vorgelegt bekommst, ist die Befristung nicht wirksam und es bleibt dei dem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis. Selbst wenn der Arbeitgeber spaeter mal behaupten sollte, die Befristung sei von Anfang an vereinbart worden, wird ihm dies nichts helfen weil eine wirksame Befristung zwingend der Schriftform bedarf und diese vor Beginn des Arbeitsverhaeltnisses eben schriftlich vereinbart worden sein muss.

Du kannst den befristeten Vertrag ruhig unterschreiben und erst einmal abwarten, was dann tatsaechlich zum Ablauf der Befristung passiert. Erforderlichenfalls kannst du dann immer noch auf Entfristung klagen, da brennt vorher nichts an.

Auch aus einem anderen Grund waere es nicht ratsam, sich jetzt mit dem Arbeitgeber ueber Wirksamkeit und Unwirksamkeit der Befristung zu streiten. Du hast schliesslich noch keinen Kuendigungsschutz und kannst somit jederzeit fristgemaess gekuendigt werden, ohne dass der Arbeitgeber dies begruenden muesste. Kuendigungsschutz entsteht erst ab dem 7. Monat und dann auch nur, wenn der Betrieb regelmaessig mehr als 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt (Teilzeitler zaehlen anteilig).

@Floh2014, wenn Du klug bist befolgst Du den Rat von DerCAM

@Floh2014, wenn Du klug bist befolgst Du den Rat von DerCAM

Dem schließe ich mich voll und ganz an!

Richtige Antwort, und besonders: richtige Ratschläge - erst einmal "Füße still halten"!

Ein schriftlicher Vertrag "nur formell halber" gibt es nicht. Vertrag ist Vertrag und wenn er als befristeter Vertrag ausgeschrieben wird hast du bei einem späteren Streit keine Chance. Was du tun kannst entweder akzeptieren und gleich ganz sein lassen.

Unzulaessige Vereinbarungen werden aber auch durch die Unterschrift des Fragestellers nicht wirksam, so z.B. auch eine nachtraegliche Befristung.

Du hast bis jetzt ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gearbeitet - damit hast Du ein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis, denn ein befristeter Arbeitsvertrag muß zwingend vor Arbeitsantritt schriftlich abgeschlossen werden; ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nicht in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Eine Befristung von zusätzlichen Std., z. B. wegen Krankheitsvertretung, ist möglich; aber das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.

Zu alles weiterem: siehe Beitrag "DerCAM"

Hallo,

Wenn dir ein unbefristiter Arbeitsvertrag zugesagt wurde musst du diesen auch bekommen ich würde erst den unbefristeten unterschreiben rede mit deinem Chef nochmal darüber.

LG

Gar nix, das Problem ist, dass du es nicht beweisen kannst.

Was sollte er denn deiner Meinung nach beweisen muessen? Das Datum der Befristungsvereinbarung geht ja aus dem Vertrag hervor und dass dieser erst nach dem Beginn des Arbeitsverhaeltnisses geschlossen wurde, somit ebenfalls. Einen vor Beginn des Arbeitsverhaeltnisses geschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Befristungsvereinbarung gibt es nicht. Was also soll er da noch grossartig beweisen?