Vertrag nicht verlängert Resturlaub?

5 Antworten

Dann ist der Betrieb in der Tat verpflichtet, ihn auszuzahlen.

Zwei wichtige Aspekte sehe ich hier aber:

Es kann sein, dass dein Vorjahresurlaub verfallen ist. Er verfällt grundsätzlich mit Ablauf des 31. März des Folgejahres - wenn es nicht eine anderslautende Betriebs- oder Vertragsvereinbarung gibt.

WANN genau endet dein Vertrag?

Denn: Wenn das Arbeitsverhältnis NACH dem 30.06.2015 endet, steht dir der gesamte Jahresurlaub zu. Dazu müsste aber eben der 01.07.2015 auch ein Arbeitstag sein. Ansonsten steht dir nur aliquoter Jahresurlaub zu - per 30.06.2015 wäre das nur der halbe Jahresurlaub.

AV endet am 30.6. Aber da ich krank war kann doch der Resturlaub aus dem Jahr 2014 nicht verfallen?

@User8493

exakt! Er wird auch mit ausgezahlt.

@User8493

Der Vorjahresurlaub KANN bereits am 01.04.2015 verfallen sein.

Wenn dein Arbeitgeber das kulanter behandelt, hast du Glück gehabt.

@User8493

Wenn du ununterbrochen krank warst, verfällt auch dein Vorjahresurlaub nicht.

Also steht mir nicht der gesamte Jahresurlaub zu? Da der Vertrag am 30.6 ausläuft.. Danke schonmal für die schnelle Antwort

@User8493

Ja. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.07. endet, wird der Urlaubsanspruch aliquot ausgerechnet.

das wären bei dir 6/12 = 1/2 Jahresurlaub für dieses Jahr.

Davon unberührt bleibt natürlich dein Vorjahresurlaub. Wenn du dieses Jahr ununterbrochen krank warst und deswegen deinen Vorjahresurlaub gar nicht nehmen konntest, verfällt der auch nicht. Wenn du aber zwischendurch mal nicht krank warst - quasi also deinen Vorjahresurlaub hättest nehmen können - verfällt er doch.

Beispiel: Du warst von November 14 bis Februar 15 ununterbrochen krank. Aus dem Vorjahr hast du noch 10 Resturlaubstage. Konntest du gar nicht nehmen. Verfällt nicht. Im April warst du aber fünf Tage wieder arbeitsfähig. Bist auch - dummerweise - zur Arbeit gegangen. In diesen fünf Tagen hättest du aber deinen Vorjahresurlaub nehmen können. Fünf Tage von deinen zehn sind verfallen.

Der AG ist nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz verpflichtet, Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, auszuzahlen.

Muss ich den AG darauf aufmerksam machen? Habe seit 6 Monaten kein Kontakt mehr zu meinem AG. Deswegen überlege ich ein Brief zu schreiben oder müssen die es von alleine machen? Da ich auch nicht wirklich nochmal Kontakt aufnehmen will.

@User8493

Ruhig mal schriftlich drauf hinweisen.

@Nebuk

Das muss der AG nach dem Gesetz machen.

Sollte er Dir Deinen Urlaub nicht oder nur teilweise auszahlen, mahnst Du ihn ab. Dir steht nicht nur anteilig der diesjährige Urlaub sondern auch der Resturlaub von 2014 zu, da Du diesen krankheitsbedingt nicht nehmen konntest.

Wenn Du ihn abmahnen musst, schreibst Du ihm einen Brief mit Fristsetzung ( 7-10 Tage). Du weist ihn darauf hin dass Du, sollte bis zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst. Meist genügt das bei zahlungsunwilligen Arbeitgebern.

Ok gut danke für die schnelle Antwort

Ja, du bist ja "verhindert" um den Urlaub in natura zu geniessen. Vom letzten Jahr steht dir nur noch der gesetzliche Urlaub (4 Wochen) zu (mit Abzug der schon erhaltenen Urlaubstage). Dein Urlaubsanspruch für dieses Jahr muss dir anteilig (zur Hälfte) gewährt werden oder finanziell abgeglichen werden.

Ja der Betrieb ist zur Auszahlung verpflichtet.