Kann mich der Betrieb innerhalb der Lehre rauswerfen?

10 Antworten

Bist du nur krank oder auch krankgeschrieben? Hat die Berufsschule Kenntnis davon? Mit Krankschreibung und Info an die Berufsschule wird dir nicht gekündigt. Allerdings wurde im Betrieb meines Sohnes ein Azubi gekündigt, weil er sich zwar im Betrieb krank gemeldet hatte, aber keine Krankschreibung vorgelegt hatte. Das alles ging über einen längeren Zeitraum, so dass sich in der Berufsschule 180 !!! unentschuldigte Fehlstunden angehäuft hatten. In so einem Fall wird man sich natürlich vom Azubi trennen....

Nein, WEGEN der Krankheit nicht.

Allerdings ist es ein weit verbreiteter Irrtun, dass man während der Krankheit nicht gekündigt werden kann.

Um nen Azubi kündigen zu dürfen, muss allerdings einiges passiert sein, das ist fast unmöglich.

Ja, wenn:

  • anzunehmen ist, dass du in Zukunft öfters krank bist.
  • diese anzunehmenden Fehlzeiten dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers schaden und
  • eine Interessenabwägung vorgenommen wurde.

Ich glaube nicht, dass dich ein Arbeitgeber feuert, wenn du einmal krank bist. Darf er auch nicht. Dafür müsste in der Vergangenheit schon mehr passiert sein.

Selbstverständlich ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags auch nach der Probezeit möglich - allerdings gelten hier strenge Vorgaben und Du musst Dir schon richtig was zu Schulden kommen lassen.

Weil Du krank bist, kann Dich im Normalfall niemand kündigen. Aber... wenn Du zum Beispiel kein ärztliches Attest vorlegen kannst, dann ist das ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, also Arbeitsverweigerung und somit ein Kündigungsgrund.

Es könnte ebenfalls ein Kündigungsgrund sein wenn Du schon sehr lange krank bist und es nicht absehbar ist wann Du Deine Ausbildung fortsetzen kannst. 

Ebenso bist Du natürlich verpflichtet Deinen Ausbilder über Deine Arbeitsunfähigkeit zu informieren - auch wie lange diese voraussichtlich dauern wird. Was genau Du hast, musst Du allerdings nicht sagen.

Also:

Wie lange bist Du schon krank?
Hast Du eine durchgehende AU vom Arzt für diese Zeit?
Wirst Du in absehbarer Zeit wieder arbeiten bzw. Deine Ausbildung fortsetzen können?

Bin seit heute krank .und der Arzt hat mich bis Samstag krankgeschrieben .. Werde Montag wieder in die Arbeit gehen ..( wenn es besser ist) 

@karin91

Dann musst Du Dir absolut keine Sorgen machen. Dir kann überhaupt nichts passieren.

Selbstverständlich ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags auch nach der Probezeit möglich - allerdings gelten hier strenge Vorgaben und Du musst Dir schon richtig was zu Schulden kommen lassen.

So "selbstverständlich" ist das selbstverständlich nicht!

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis vom Betrieb nur noch fristlos gekündigt werden aus wichtigem Grund (BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1), der so gravierend sein muss, dass die Fortführung dem Betrieb nicht mehr zuzumuten ist.

Eine ordentliche Kündigung wie bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis ist dem Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit nicht mehr möglich!

@Familiengerd

Lieber Familiengerd...

genau das habe ich doch bereits geschrieben...

"allerdings gelten hier strenge Vorgaben und Du musst Dir schon richtig was zu Schulden kommen lassen. "

Ferner hat die Fragestellerin ausgeführt, dass es sich nur um eine Krankheit von einer Woche handelt und eine ärztliche AU vorliegt. Woraufhin ich ihr gesagt habe, dass sie sich dann überhaupt keine Sorgen machen muss. Wegen dieser Krankheit ist auf keinen Fall eine Kündigung möglich.

@NSchuder

genau das habe ich doch bereits geschrieben...

Das hast du eben nicht, denn eine Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist eben nicht möglich - von der Möglichkeit der fristlosen Kündigung (die immer gegeben ist, auch bei Kündigungsausschluss) abgesehen.

So pauschal formuliert ist Deine Aussage also nicht richtig!

Die übrige Antwort ist so weit richtig - bis auf die Aussage:

Aber... wenn Du zum Beispiel kein ärztliches Attest vorlegen kannst, dann ist das ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, also Arbeitsverweigerung und somit ein Kündigungsgrund.

Denn "unentschuldigtes Fehlen" ist nicht unbedingt mit "Arbeitsverweigerung" gleichzusetzen und zunächst einmal auch kein Kündigungsgrund (erst recht nicht in der Ausbildung, denn das ginge nur fristlos und das wiederum nicht wegen unentschuldigten Fehlens), wohl aber ein Abmahnungsgrund.

Wenn solches Fehlverhalten allerdings beharrlich, wiederholt vorkommt, sieht das schon anders aus.

Normalerweise geht das nicht ohne Grund.  - Und das ist genau der Punkt.

Zu meiner Zeit in der Ausbildung habe ich leider viele Mitschüler in der Berufsschule gehen sehen. Viele waren in kleinen Unternehmen als Azubis, und manche davon waren auch öfter mal krank im Betrieb.

Die Folge daraus war, dass man den Azubis dann deutlich genauer auf die Finger geschaut hat, und man regelrecht nach einem Kündigungsgrund gesucht hat: Privates Surfen, Zuspät kommen, überzogene Pausen, etc, und das genutzt wurde um den Azubi 'berechtigt' aus der Firma  zu bekommen. (Manchmal sogar durch Richtige Schikane Arbeiten, bei denen die Verweigerung zur Kündigung führte, aber das geht zum Thema Mobbing. Ist zwar nicht direkt eine Kündigung, aber als Azubi hat man in dem Betrieb dann keine Zukunft, da selbst bei Rechtlichem "Gewinnen" das Verhältnis zum Arbeitgeber zerrüttet ist)