Freie Zeit Arbeitsrecht?

4 Antworten

Wenn mein Kalender stimmt und je nachdem ob WE für dich Arbeitstage sind - sollten deine 4 Tage doch für deinen Wunschtermin bis zum 15. aufgehen.

Wäre also die ersten Option den noch AG ins Boot zu nehmen- er wird dir in der Regel lieber deinen Urlaub gewähren, wie ausbezahlen.

Und falls der Urlaub nicht gewährt wird - du verlässt das Unternehmen- dann kannst du immer noch mitteilen , dass du wegen privaten Terminen an diesen Tagen deine Arbeitskraft nicht anbieten kannst und bietest an, dich unbezahlt freizustellen.

So eng kann die Personalsituation nicht sein,.. wenn der AG dann noch nicht positiv auf deinem Urlaubs-Wunsch reagiert.. Wäre mir der Eindruck den ich dort hinterlasse auch egal.

Das Urlaubsgesetz sagt meines Wissens nur, dass dem Wunsch des AN Rechnung zu tragen ist, ausser wenn dringend betriebliche Gründe dem entgegen stehen.

Wenn die Sache sehr wichtig ist und der Chef das nachvollziehen kann, würde ich darüber einfach offen sprechen.

Dabei kann man ja auch auf den Resturlaub verweisen, vor allem wenn der reibungslose Betrieb nicht davon abhängt ob du da bist oder Urlaub hast.

Offenheit ist nach meiner Erfahrung immer am besten, vor allem wenn man im Guten gehen will.

frag nach Urlaub, falls es dir nicht genehmigt wird, was sicher Schikane wäre-Krankmeldung

Du hast noch Urlaubstage, die würde ich als erstes einreichen.