Arbeitsvertrag auf Grund von zu vielen "Fehlzeiten" nicht verlängert. Rechtens?

17 Antworten

Hat jemand von euch vielleicht eine Ahnung ob ich da vielleicht über den Betriebsrat oder irgendwie anders etwas erreichen könnte?

Das bezweifle ich.

Befristete Arbeitsverträge laufen einfach aus. Es gibt für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Verlängerung, bzw. unbefristeten Übernahme. Der AG muss nicht einmal begründen, warum ein Arbeitnehmer nicht weiter im Betrieb arbeiten darf. Da ist es irrelevant, dass wegen dieser Anzahl von Krankheitstagen i.d.R. nicht gekündigt werden darf (außer in Kleinbetrieben oder wenn der AN noch nicht länger als sechs Monate im Betrieb ist, da hier das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift).

Der Betriebsrat hat kein rechtliches Mittel eine Verlängerung/Übernahme zu erzwingen. Er braucht, anders als bei Kündigungen, nicht informiert, geschweige denn gefragt werden, wenn ein Vertrag ausläuft und der AN nicht weiter beschäftigt wird.

Es ist sehr schade, dass manche Arbeitgeber alleine auf Krankheitstage schauen (wenn es denn so ist). Hier wäre ja die Möglichkeit einer Verlängerung der Befristung gegeben aber wenn der AG das nicht möchte, sehe ich leider keine Möglichkeit daran etwas zu ändern.

 

An sich ist das natürlich rechtens, weil es hier um eine (Nicht-)verlängerung geht und nicht um eine Kündigung. Aber es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit das auch tatsächlich der Grund ist. Kann auch viele andere Gründe geben, da 15 Fehltage nicht so übertrieben viel ist.

Du hast keinen Anspruch auf eine Verlängerung bzw. einen Neuvertrag.

Befristete Verträge sind heute nicht umsonst üblich. Die Firma will sicherstellen, dass sie sich nicht dauerhaft einen unerwünschten Mitarbeiter ans Bein binden muss.

Wenn Du etwas Spezielles hattes (z. B. Lungenentzündung oder einen Unfall) kannst Du nichts für Deine gehäuften Fehlzeiten und der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass diese Sache einmalig war. In diesem Fall kannst Du mit Deinem Vorgesetzten reden, ob er Dich nicht doch weiter beschäftigen möchte. Der Betriebsrat ist schön und gut, hat aber da kein Mitspracherecht.

Da man Dich gehen lässt, gehörst Du aber wohl eher zur "bei Schnupfen krank"-Fraktion. Da musst Du Dich nicht wundern.

Sei froh, dass man Dir den Grund für den Vertragsauslauf nennt und nimm es als Lehre für Dein weteres Berufsleben. Sei beim nächsten Arbeitgeber etwas weniger wehleidig.

Natürlich musst Du zu Hause bleiben, wenn Du ernsthaft krank oder ansteckend bist.

Nur mal so als Denkanstoß: die Personaldecke ist heute überall dünn. Wenn Du krank machst, müssen Deine Kollegen für Dich mit arbeiten. Gerade in Stoßzeiten braucht man das so dringend wie Fußpilz.

Familiengerd  03.03.2017, 12:20

Deine gehäuften Fehlzeiten

Wie kommst Du hier auf eine solche Behauptung, dass es sich um "gehäufte" Fehlzeiten handeln würde?!?!

Sei beim nächsten Arbeitgeber etwas weniger wehleidig.

Was für ein Blödsinn ist das denn?!?!

Wenn Du krank machst, müssen Deine Kollegen für Dich mit arbeiten. Gerade in Stoßzeiten braucht man das so dringend wie Fußpilz.

Eine Erkrankung sucht man sich ja auch gerne aus, weil sie so großen Spaß macht!

Diese Aussagen in Deiner Antwort sind eine unverfrorene Anmaßung!

Norman2016  03.03.2017, 13:01
@Familiengerd

Entschuldige bitte, wenn Dir meine Antwort nicht gefällt. Geschrieben kommt so was immer anders rüber als gesprochen.

Tatsache ist aber: einen guten Mitarbeiter lässt man nicht einfach gehen. Daher kam mein Verdacht, dass es sich um Bagatellerkrankungen gehandelt hat.

Keiner außer dem FS weiß, was wirklich los ist / war. Daher sind die Antworten hier ohnehin immer mit Vorsicht zu genießen.

Familiengerd  03.03.2017, 13:19
@Norman2016

Daher kam mein Verdacht, dass es sich um Bagatellerkrankungen gehandelt hat.

Du solltest Deine Antwort aber nicht auf einem Verdacht aufbauen, also einer bloßen Spekulation Deinerseits, für die es nicht die geringste Handhabe gibt und die nur eine bloße (unberechtigte) Unterstellung dem Fragesteller gegenüber darstellt!

Geschrieben kommt so was immer anders rüber als gesprochen.

Es kommt halt so rüber, wie es da steht - und das war hier nicht gut.

Leider ist das so, dass bei befristeten Arbeitsverträgen der AG entscheidet,ob er das Vertragsverhältnis fortführen möchte, oder beenden. Er muss dazu nicht mal einen Grund angeben, warum er das Arbeitsverhältnis beendet. Auch ein Betriebsrat kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aufheben.

Wenn der AG die Beendigung des Vertragsverhältnisses wegen deiner Fehlzeiten begründet ist das seitens des AG nicht besonders gut überlegt, ändert aber nichts daran, dass es in seinem Ermessen liegt, ob er das Arbeitsverhältnis beendet oder dich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übenrimmt. In deinem Falle hat er sich gegen dich entschieden und somit ist der 31.03.2017dein letzter Arbeitstag in dieser Firma.

Die befristeten Arbeitsverhältnisse wurden ja deshalb eingeführt, dass den Arbeitgebern Klagen vor einem Arbeitsgericht erspart bleiben, die es bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gäbe, so eine Kündigung ausgesprochen wird.

Fast jede grössere Firma bietet Bewerbern zunächst mal einen befristeten Arbeitsvertrag an. In dieser Zeit kann der AG feststellen, ob der neue Mitarbeiter den Ansprüchen der Firma gerecht wird oder nicht. Ich kann mir schon vorstellen, dass Fehlzeiten bei der Entscheidungsfindung, ob ein Vertrag beendet oder verlängert wird, bzw. eine Übernahme erfolgt, eine Rolle spielt.Das aber muss der AG nicht angeben.

Familiengerd  03.03.2017, 12:33

Fast jede grössere Firma bietet Bewerbern zunächst mal einen befristeten Arbeitsvertrag an. In dieser Zeit kann der AG feststellen, ob der neue Mitarbeiter den Ansprüchen der Firma gerecht wird oder nicht.

Dafür sind nicht zeitbefristete Arbeitsverhältnisse da, sondern die Probezeiten!

Im Übrigen ist Deine Aussage, dass "fast jede größere Firma" so verfahren, nichts weiter als eine bloße Behauptung!

Leider ist der AG ja nicht dazu verpflichtet mich zu verlängern

Genau so ist es. Der Vertrag läuft aus und damit hat das Unternehmen seine vertragliche Pflicht erfüllt. Dafür brauch es keinerlei Begründung oder sonstiges.