Vertrag mit Datum in der Zukunft unterschrieben. Ist der gültig?

4 Antworten

Hast du schriftlich gekündigt mit Termin? Wurde der Kündigung widersprochen? Welchen Schriftwechsel gab es seit dem?

Georg63  13.04.2015, 17:20

Zur Hauptfrage - ja - ein in der Zukunfz liegender Vertragsbeginn ist zulässig und wirksam. Für die Kündigung gilt die vereinbarte Frist.

muhlsen 
Fragesteller
 13.04.2015, 18:52

Vertragsbeginn war der 01.10.2014. ... Nun habe ich aber auch bei dem Feld Datum, Unterschrift handschriftlich den 01.10.2014 als Unterschriftsdatum stehen. Ist das wirksam? Tatsächliches Unterschriftsdatum war der 14.09.2014. Und als Beleg für das falsche Datum habe ich eine Eingangsbestätigung meiner Kündigung vom 28.09.2014. Also ich sehe die einzige Möglichkeit im anfechten der Wirksamkeit des Vertrages aufgrund des falschen Datums. Lg Martin

Georg63  13.04.2015, 20:59
@muhlsen

Die Anwaltskosten kannst du dir sparen. Der Vertrag wurde wirksam vereinbart. Dazu war nur die übereinstimmende Willenserklärung nötig. Das Datum hat da keinen Einfluss.

Wenn du also keinen relevanten Grund für die Kündigung angeben kannst - z.B. Umzug in eine andere Stadt oder attestierte Gesungsheitsprobleme - wirst du zahlen müssen.

Lediglich die Inkassokosten kannst du sparen.

muhlsen 
Fragesteller
 14.04.2015, 12:47

Okay Danke, das ist doch mal eine qualifizierte Anwort. Dann werde ich die 3 Monate bis zu meiner Ummeldung bezahlen müssen. Für das nächste Mal bin ich schlauer ;)

Hallo, hast du dir den Namen des Mitarbeiters gemerkt, der am Telefon war? Melde dich am Besten bei dem Chef des Studios und erkläre ihm die Situation. Ansonsten hilft wohl nur einen Anwalt einzuschalten . 

Georg63  13.04.2015, 17:46

Wenn der Chef die Absicht hätte, freiwillig kulanterweise der fristlosen Kündigung zuzustimmen, hätte er bestimmt keine Inkassofirma beauftragt (auch wenn das eine sinnlose Aktion war).

Ein Anwalt wird den Frager auch nur auf seine Zahlungspflicht hinweisen und dafür vermutlich eine Rechnung ausstellen.

KleinerEngel18  14.04.2015, 13:37
@Georg63

Das mit dem Chef ist mir auch klar. Allerdings ist es auch nicht in Ordnung, dass die Mitarbeiter verschiedene Informationen weiter geben.

So was sollt man sich immer schriftlich holen, weil du sonst nicht beweisen kannst was man dir gesagt hat. Jetzt musst du schauen was in dem Vertrag steht wenn es zum Thema Kündigung kommt. Vielleicht hast du Glück und das was der Mitarbeiter dir gesagt hat, dass steht auch schriftlich drin. 

Ich habe noch vor dem ersten Oktober bei dem Studio angerufen und mir wurde gesagt ich könne ohne Probleme wieder kündigen.

Das Schöne an Telefonaten ist ich könnte dir erzählen es gibt einen rosa Elefanten für jede Anmeldung. Beweisbar ist soetwas nicht. Wenn es um Geld geht, legt man das Telefon AUS DER HAND.

Leider wurde mir die Kündigung dann nicht gewährleistet.

Warum auch, wenn dies im Vertrag oder den AGB nicht eingräumt wurde.

Jetzt steht mir ein Inkassounternehmen im Nacken.

Das ist ja nicht interessant. Das kann nur Briefe schreiben.

Was kann ich da tun?

Vielleicht mal ein paar mehr konkrete Infos rüberwachsen lassen. Was steht in den AGB zum Thema Kündigung? Wurde dir schriftlich gekündigt? Welche Summe wird verlangt? Wie setzt sich diese zzsammen?

mepeisen  14.04.2015, 07:32

Eine Ergänzung: Wenn die berufliche Veränderung bedeutet, dass man das Studio nicht mehr erreichen kann (Umzug, mindestens 30 bis 50 Kilometer je nach Gericht) und wenn die bei Vertragsschluss noch nicht so absehbar war, dann hat man laut BGH durchaus ein Sonderkündigungsrecht.