Kann ich meine Bahncard trotz Kündigungsfrist trotzdem noch Kündigen?

6 Antworten

Wenn Du die Bahncard noch nicht verwendet hast, kannst Du versuchen, per Kulanz die Kündigung noch durchzubekommen. Garantien gibt es keine.

Tipps für die Zukunft:

  • Bedingungen immer genau durchlesen
  • Verträge, die Du nicht weiterführen möchtest, direkt nach Abschluss zum Ende der Laufzeit kündigen
  • Erinnerungen an Kündigungstermine einrichten, z.B. bei aboalarm.de oder im Kalender

"Eine Kündigung ist nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Gültigkeitsende möglich. Wir bitten dafür um Verständnis" - Mit frundlichen Grüßen ihr Team vom BahnCard-Service.....

@BahnFahrenTeuer

Wie gesagt, per Kulanz - unbenutzte Bahncard und Erklärung dazu an den Service schicken und um Kulanz bitten.

DB Fernverkehr AG
BahnCard-Service
60643 Frankfurt am Main

@germanils

Versuche ich, Danke!

Du kannst nur jetzt schon mal zum nächst möglichen Termin künidgen. Gegen diesen Bahncard-Mist mit seiner Desinformation anzugehen haben schon viele versucht, aber wenn man die erste Frist zur Kündigung versäumt hat ist nichts zu machen.

Das nennt sich Abo. Wenn man nicht zum genannten Zeitpunkt kündigt, verlängert es sich. Das hat mit der Bahn nix zu tun, das ist überall so. Handy, Zeitung, selbst bei deiner Wohnung.

@ecki2000

Die Bahn muss das deutlicher als solches kenntlich machen.

Ist es wirklich zu viel verlangt, 4 Absätze in dem Brief mit der BahnCard zu lesen und zu verstehen? Wie oft und wie deutlich soll es noch geschrieben werden?

@LuxMayer

Heutzutage könnte eine Erinnerungsmail versendet werden.

Da wirst du so gut wie keine Chance haben.

Widerrufsfrist ist schon lange abgelaufen, Kündigungsfrist für die ProbeBahnCard ist vorbei, du hast die AGBs akzeptiert und ob du die Bahncard nutzt oder nicht, ist der Bahn glaub ich relativ wurscht.

Du kannst denen schreiben, ob sie auf Kulanz den Vertrag aufheben, da du die Bahncard noch nicht benutzt hast (denke ich, können die nachverfolgen). Mach dir da aber lieber keine Hoffnungen.

Ansonsten sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen, bevor du wieder eine Frist verpaßt.

Abos in den AGB zu verstecken, ist schlichtweg unzulässig. Insofern ist es tatsächlich völlig egal, was in den AGB steht. Aber die Bahn versteckt das normalerweise nicht, dass dies ein Abo ist. Die haben das in wen Werbeanzeigen durchaus so drin, dass es ein Abo ist.

@mepeisen

Ich habe nicht das Abo gemeint, ich habe die Fristen gemeint. BahnCard schreibt es imho deutlich genug, dass sich das Probeabo in ein kostenpflichtiges übergeht, wenn man nicht kündigt. Ist ja in der Regel eh meistens der Fall.

@Topses

OK. Zu den Fristen: Es gibt Höchstfristen. Alles darüber darf nicht Teil der AGB sein. Und diese Höchstfristen wurden nicht überschritten.

Insofern ist das (aus gesetzlicher Sicht) im grünen Bereich. Ansonsten kann man da natürlich geteilter Meinung sein. Irgendwann hört die gesetzliche Bevormundung eines Verbrauchers aber dann doch wieder auf. Also im Prinzip deiner Meinung ;-)

@mepeisen: Wenn es doch nur in den AGB versteckt wäre.. Im letzten Absatz des Schreibens zur BahnCard (siehe Link) wird man sogar noch einmal auf die Verlängerung hingewiesen. Wer es spätestens dann nicht merkt hat einfach selber Schuld.  

https://ibb.co/K7YKNDL

Dann passt auf, dass du das das nächste Mal nicht verpasst. Jetzt hast du wenigstens wohl eher geringe Chancen. Das einzige, was du tun kannst, ist die Bahncard Mal zu benutzen.

Wenn du das "Kleingedruckte" nicht liest, gilt das was da steht, auch.