Ist ein Vertrag gültig, bei dem das Startdatum der Mindestlaufzeit VOR dem Unterschriftsdatum liegt?

1 Antwort

Da Verträge ja auch schon in mündlicher Form gültig sind, könnte dann die Unterschrift ja nur "nochmal" im Nachhinein alles AUCH schriftlich festhalten. Oder ein Abo ist im Monat günstiger als wenn du 28 einzelne Tage kaufst, dann ist es sogar in deinem Sinne wenn rückwirkend berechnet wird? Meine Antwort (ohne rechts Studium!) also ein "ja"