Versuchter Totschlag mit Schusswaffe

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Freispruch? Unmöglich. Strafmaß? Bei Totschlag gibt ess zwischen 2 und 15 Jahre, also sehr variabel, die Tatsache, dass A sich gestellt hat, wirkt mit Sicherheit mildernd, wie viel? Dazu konnte ich auch nichts finden..

Scaver  08.01.2013, 20:03

Richtig, Freispruch ist absolut unmöglich.

Wie viel mildernd ist alleine Ermessenssache der Strafkammer (also der Richter und gff. Schöffen).

Ggf. könnte es zu einer Freiheitsstrafe kommen... ABER... hier kommt noch die Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz. Bewährung wird da sehr unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich). Alles von 2 - 15 Jahre (ggf. auf Bewährung) ist möglich!

Freispruch wohl nicht, aber anders-z. B. Bewährung

Bei einem gesunden Menschen, würde es unter keinen Umständen zu einem Freispruch kommen.

Versuchter Totschlag, wenn nicht sogar Mord, wird in jedem Fall bestraft.

Beim Totschlag ist die Mindestfreiheitsstrafe bei 5 Jahren, beim Mord gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Beim versuchten Totschlag kann man mit 2-15 Jahren rechnen (Rechtssprechung). Bei einem versuchten Mord kannst du 3-5 Jahre einrechnen.

MfG Trabi

Strafe bei Totschlag normalerweise mindestens 5 Jahre, bei versuchtem Totschlag mindestens zwei Jahre (§ 212 StGB i.V. m. § 49 StGB), es sei denn, es handelt sich um einen minder schweren Fall (§ 213 StGB). Einen Freispruch kann man aber wohl getrost vergessen.

Hallo Veteran, einen Freispruch gibt es in dem Falle sicher nicht. Das die Person 'A' sich gestellt hat, und das nach kurzer Zeit wirkt sich positiv auf den Urteilsspruch aus, aber im Endeffekt kommt es auf das Ermessen des Richters an. Das Strafmaß für Versuchten Totschlag liegt zwischen 2 und 15 Jahren, ich persönlich würde auf 2 - 3 Jahre tippen aber genau kann dir das nieman sagen..

LG questionman199