Filmen im Zug?

6 Antworten

Hallo,

lass uns von vorne anfangen:

Darf ich jemand anderem in der Bahn fotografieren?

Ja, darf ich. §22 KunstUrhG verbietet nur ein Veröffentlichen oder Vervielfältigen von solchen Aufnahmen, nicht aber die Aufnahme als solches.

§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden

§ 201a StGB liegt nicht vor, da die Bahn weder eine Wohnung, noch einen gegen Einblick besonders geschützten Bereich darstellt.

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

Darf ich ein Video aufnehmen?

Ein ganz klares: Es kommt darauf an.

Wird bei dem Video der Ton aufgenommen und die beiden Damen unterhalten sich, liegt eine Straftat nach §201 StGB vor, da das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf Tonträger aufgenommen wurde.

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

Ist jedoch nur ein "normales Bahnhintergrundgeräusch" mit aufgenommen, bzw. haben sich die Damen nicht unterhalten, stellt die Videoaufnahme keine Straftat dar.

Da es keinen Grund für deinen Filmer gab, die Damen zu filmen, könnte ich mir jedoch vorstellen, dass diese zivilrechtlich die Möglichkeit hätten, auf Löschung zu klagen, dazu aber gleich zwei "abers":

  1. Aber: Das ist kein Selbstläufer und ich trau mich nicht, das Ergebnis eines Urteils zu prophezeien.
  2. Das Ganze muss über den Zivilrechtsweg laufen. Das heißt - im Extremfall - wenn ihr die Polizei dazugezogen hättet, hätten die Kollegen auch nichts weiter tun können, als die Personalien vom Filmer aufzunehmen. Weder hätte er eine Anzeige erhalten, noch hätten vor Ort die Aufnahmen gelöscht werden dürfen.

Im vorliegenden Fall würde ich daher sagen: Ja rechtlich durfte er die Damen filmen (zumal du vermutlich nicht mal genau mit Sicherheit belegen kannst, ob es sich um ein Video oder ein Foto handelte...)

Aber moralisch bin ich komplett bei dir und bedenke mich daher auch für dein Engagement. Nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht legitim. Und was hat der die Frauen zu filmen?!?!

Nur wie gesagt, rechtlich hättest weder du noch sie (zumindest sie nicht ad hoc) eine Möglichkeit, gegen das Videografieren vorzugehen.

Die frage darf in einem Zug andere Leute filmen??

Ja. Das darf man. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet.

Nicht ohne deren Einverständnis. Da die beiden aber davon in Kenntnis gesetzt wurden und sich nicht beschwert haben, muss man davon ausgehen das es ihnen nichts aus macht.

Eine Veröffentlichung des Videomaterials wäre jedoch mehr als rechtswidrig.

Huhu3400 
Fragesteller
 25.04.2018, 12:53

Nunja naklar waren beide dagegen aber ich glaube ganz ehrlich den beiden hat es an mut gefehlt etwas zu sagen.. leider

Dommie1306  25.04.2018, 17:07

Ich brauch keine Einverständnis, um jemanden zu Fotografieren oder Videografieren...

Eine Veröffentlichung wäre tatsächlich rechtswidrig.

Ein Zug ist kein öffentlicher Raum, hier hat die Bahn das Hausrecht. Nächstes mal ein Zugebegleiter hinzuziehen, die können den Fahrgast ggfs. des Zuges verweisen oder bei Bedarf auch die Polizei einschalten.

Dommie1306  25.04.2018, 17:05

Das ändert nichts, das Fotografieren und Videografieren - zumindest ohne das Aufzeichnen von Gesprächen - erlaubt ist.

germanils  25.04.2018, 17:11
@Dommie1306

Nein, das stimmt so definitiv nicht, es muss immer das Persönlichkeitsrecht, insb. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Das ist bei heimlich gemachten Aufnahmen wohl nicht gegeben.

furbo  25.04.2018, 17:34
@germanils

Rechtsgrundlage, bitte mit Gesetzesname und §.

germanils  25.04.2018, 17:51
@furbo

Anderen Ton bitte.

201 a StGB (Auslegungssache, man müsste genauere Umstände kennen). Aber ein klares „ist erlaubt“ ist schlicht nicht richtig.

furbo  25.04.2018, 18:41
@germanils

Ein allgemein zugängliches Zugabteil als einen durch den § 210 a StGB besonders geschützten Raum zu deklarieren ist kaum möglich. Ein klares "ist erlaubt" stimmt durchaus. Und das erst recht im Hinblick auf die obige Frage.

germanils  25.04.2018, 18:43
@furbo

Okay, das wird den Spanner freuen, der Deine Freundin in der Bahn heimlich filmt.

Dommie1306  26.04.2018, 08:46
@germanils

Es ändert doch nichts an den rechtlichen Bestimmungen, ob ich das persönlich gut oder schlecht finde. Fakt ist: Es ist erlaubt!

Dommie1306  26.04.2018, 08:47
@germanils

201a ist in dem Fall keine Auslegungssache. Die werden beide nicht hilflos gewesen sein und öffentliche Verkehrsmittel sind keine "gegen Einblick besonders geschützten Räume".

"Ist erlaubt" ist in dieser Fallkonstellation zu 99% immer richtig, auf jeden Fall richtiger als "ist verboten"!

Dommie1306  26.04.2018, 09:08
@germanils

Und was ist das? Ein zivilrechtlich im Nachgang einklagbares Recht!

Nochmal: Ad hoc geschieht keine Straftat und es kann nichts vor Ort unternommen werden.

Dommie1306  26.04.2018, 09:11
@Dommie1306

Zum Nachlesen übrigens:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-03/index.php3?sz=6

 Ein Raum ist dann gegen Einblick  besonders geschützt, wenn über die Umgrenzung, die den Raum erst schafft, hinaus ein zusätzlicher, zwar nicht lückenloser, aber den Einblick erschwerender Sichtschutz installiert oder betätigt wird

Das liegt in einem Zug definitiv NICHT vor.

Nein. Ganz simpel.

Es gilt das Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Wenn Dich jemand in der Öffentlichkeit auf Video aufnimmt ohne Deine Erlaubnis, kann das juristische Folgen für ihn haben.

Hier hätten die Betroffenen den Schaffner einschalten müssen und die Polizei.

Huhu3400 
Fragesteller
 25.04.2018, 12:52

Hab ich mir auch gedacht leider haben beide nix gemacht obwoohl ich es ihnen gesagt hab und der alte sack es auch zugegeben hatte nach dem ich ihn ausgefragt hab

User16423  25.04.2018, 13:00
@Huhu3400

Ich verstehe Deinen Zorn (so lese ich es aus Deinem Text) durchaus und so sehr ich solche Menschen tatsächlich auch zur Rechenschaft gezogen sehen möchte, so sehr ist es nur denen erlaubt, die tatsächlich betroffen waren.

Ich bin auf jeden Fall von Deiner Haltung und Deinem Mut beeindruckt und wünsche Dir, dass Du beides nicht verlierst.

Huhu3400 
Fragesteller
 25.04.2018, 13:06
@User16423

Ja ist leider so... danke für dein Kompliment, ich versuche einfach da zu helfen wo es geht ^^.

IProxy  25.04.2018, 12:55

wo kein kläger da kein Richter

furbo  25.04.2018, 15:46

Quatsch.

Nenne mir doch bitte eine einzige Rechtsvorschrift (außer des Schlagwortes " informelle Selbstbestimmung"), die das Filmen oder Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit verbietet.

User16423  25.04.2018, 15:49
@furbo
Quatsch.

Ab da hörte ich auf, Deinen Kommentar weiter zu lesen.

furbo  25.04.2018, 15:53
@User16423

Ok, deine Entscheidung. Dennoch ist deine Antwort absolut falsch.

migebuff  25.04.2018, 16:49
@User16423

So ein Zufall, dass ausgerechnet die Frage nach der Rechtsgrundlage überlesen wurde - wie immer, wenn jemand schon in seiner Antwort nicht ansatzweise eine Quelle angeben kann. Ja, ich weiß, jetzt wird Google angeworfen und eine Contentmill zitiert...

Dommie1306  25.04.2018, 17:06

Falsch. Ganz simpel.

Dann noch die korrekte Verbesserung von Furbo zu ignorieren macht deine falsche Aussage nicht richtiger.

User16423  26.04.2018, 08:52
@Dommie1306

Ich möchte Dir für Deine sachlich korrigierenden Antworten danken.

Wenigstens Du bist im Gegensatz zu anderen in Deiner Reaktion sachlich geblieben und nicht abwertend hinsichtlich meiner Person geworden. Hätte furbo einfach nur geschrieben, dass meine Antwort falsch ist, hätte eine gute niveauvolle Kommunikation stattfinden können. Allerdings hat er das Niveau mit einem Wort so tief geschraubt, dass ich es nicht für sinnvoll erachtete, noch darauf weiter einzugehen. Nenne es Ignoranz, wenn Du möchtest. Ich nenne es "Auf-sich-beruhen-lassen". Das ist mir allemal lieber, als sinnlos zu streiten.

Ich muss nicht darauf hinweisen, dass das Gros der Synonyme für "Quatsch" sekundär auch immer einen subjektiv abwertenden Charakter gegenüber der entsprechenden Person hat.

Ich habe, nach dem ich Deine Antwort an die Fragestellerin gelesen habe, meine in anderem Licht betrachtet und komme zu dem Schluss, dass meine tatsächlich eher emotional getrieben als rational durchdacht, wie aus der Pistole geschossen kam. Ich verband allerdings auch noch einen anderen Hintergrund damit.

Meines Wissens nach wird im Mai noch ein Urteil des BGH hinsichtlich des Einsatzes von Dashcams erwartet. Ist das nicht sogar im selben Kontext zu sehen?

Laufende Kameras, die wahllos Leute aufnehmen?

Das war doch für die Datenschützer der Skandal schlechthin. Und wenn bei Dashcams das Persönlichkeitsrecht eines Fahrers so viel gilt (zumindest hab ich es so aufgefasst), warum ist das nicht anwendbar bei Handyaufnahmen?

Dommie1306  26.04.2018, 09:16
@User16423

Hey danke für deine ausführliche Antwort.

Das mit den Dashcams verfolge ich ebenfalls schon längere Zeit mit, da gabs meines Wissens erst vor kurzem in München ein Urteil, was die Dashcams bei geparkten Autos verbot.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-des-amtsgerichts-ueberwachungskamera-im-auto-verboten-1.3693129

(Und da ging es um "nur" 3 Stunden!)

Dabei gings aber darum, dass die Dashcam IMMER aufzeichnet und eben nicht nur sporadisch, daher ist dieses Urteil so nicht auf die hier beschrieben Situation übertragbar.

Es gibt aber bereits ein Urteil des OG Stuttgarts, dass Dashcams als Beweismittel zugelassen werden!

Schauen wir mal, was das BGH sagt, ich bin sehr gespannt.

Hat nur alles nichts mit §201a Stgb oder 22 KunstUrhG zu tun...

DIESES Thema ist ja mindestens genauso komplex wie die Dashcam, wenn du mal viel viel viel viel Zeit und Langeweile hast, kannst über diesen Kommentar zur Gesetzgebung drüberlesen:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-03/index.php3?sz=6

Fakt bleibt: Es gibt kein Verbot des Foto- und Videografieren von bekleideten, nicht hilflosen Personen in der Öffentlichkeit.

Moralisch bin ich bei dir: Ich möchte auch nicht, dass mich jemand absichtlich ablichtet...

User16423  26.04.2018, 09:30
@Dommie1306

Hab vielen Dank für Deine Antwort.

Ich bin auch gespannt, was da kommen wird.