Versorgungspflicht der Telekom?

2 Antworten

Hallo,

es gibt keine "Versorgungspflicht" für umsonst.

Der Telekommunikationsprovider darf Aufwendungen für die Herstellung eines Anschlusses sehr wohl in Rechnung stellen.Das viele Provider auf den sogenannten Bereitstellungspreis verzichten geschieht aus Marketinggründen.

Ansonsten gibt es dafür einen Standardbetrag und wenn sie anfallen, auch Zusatzkosten.

Diese "guten alten Zeiten" sind wohl vorbei, als man für eine geringe Gundgebühr einen Anschluss bekam, egal ob drei Meter Kabel nötig waren oder drei Kilometer auf die Alm hinauf.

Heute muss man sich an den Kosten je nach Aufwand beteiligen. Und ich denke mal, bei einem Altbau, der noch keine Leitungen der heutigen Technik hatte, ist das nicht anders als beim Neubau.

Es wäre auch nicht im Sinne des Wettbewerbs, wenn jeder die Telekom, die in vielen Gegenden wohl als einzger Anbieter die Erschließung übernimmt, "für ein paar Cent" die Einrichtung erledigen lässt, die Kunden dann aber bei nächster Gelegenheit zur Konkurrenz wechseln.

Eventuell gibt es die Möglichkeit, dass man Teilarbeiten (zum Beispiel den Aushub eines Grabens) selbst erledigt oder anderweitig vergibt.

https://www.teltarif.de/hausbau/neuanschluss.html