Ist das Abhören des Polizeifunks noch explizit verboten?
Soweit ich das las wurde das Telekommunikationsgesetz Ende 2021 novelliert, wodurch ein Paragraph verschwand, der explizit (wenn auch unter schwammiger Formulierung) das Abhören des Polizeifunkes untersagte.
Im Internet konnte ich allerdings nicht genaueres dazu finden, keine Zweitquellen, die darauf Bezug nahmen.
Da mich das verwunderte würde mich interessieren, wie die rechtliche Lage da derzeit aussieht. Auch die praktische Lage wäre interessant (beispielsweise Informationen darüber, ob es so ein Gesetz effektiv überhaupt noch bräuchte oder ob der Polizeifunk inzwischen sowieso verschlüsselt wird).
5 Antworten
Der entsprechende Paragprah ist tatsächlich aus dem TKG verschwunden - dafür aber ins TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) gewandert - siehe hier: https://gesetz-ttdsg.de/5-ttdsg/
Die dort enthaltenen Formulierungen sind nahezu identisch mit dem früheren §89 des TKG und untersagen explizit das Abhören von Funknachrichten, welche NICHT für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Die Funkanwendung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist NICHT für die Allgemeinheit bestimmt. Somit ist das Abhören nach wie vor verboten. Wenn man unbeabsichtigt auf solche Funkaussendungen stößt, dann hat man darüber di Klappe zu halten, niemandem etwas daovn zu erzählen und sofort weiterzudrehen aqm Empfänger-Abstimmknopf.
Selbstverständlich ist das Abhörverbot noch sinnvoll, denn zum einen betreiben die BOS immer noch analoge, und damit für jeden problemlos mithörbare Funknetze.
Zum anderen ist der sogenannte "abhörsichere digitale Behördenfunk" alles andere als sicher. Mit einem DVB-T Stick als breitbandiger SDR-Empfänger können auch die Signale des BOS-Funks im TETRA25 Standard abgehört und aufgezeichnet werden. Mittels eines schon seit vielen Jahren existierenden Linux-Kommunikationspaketes namens OSMOCOM können unverschlüsselte TETRA-Funkverbindungen problemlso abgehört werden .... und um die verschlüsselten Sendungen im BOS-bereich zu knacken benötigt man im Endeffekt nur ausreichend Rechenpower. Ob diese bereits so existiert, vermag ich nicht zu sagen. Aber irgendwann wird sie ganz sicher auch für Privatpersonen zuhause existieren.
Ich auch *grins* ich wusste nicht, dass der Paragraph aus dem TKG in diese TTDSG gewandert ist. Dank Dir wieder etwas gelernt.
Witzigerweise stand es sogar schon auf Wikipedia, nur waren die Änderungen noch nicht sichtbar. Fiel mir auf, als ich das dort ergänzen wollte.
Mir ist leider komplett entgangen, dass das TKG so komplett umgestaltet wurde im letzten Jahr.
ja.... aber auch schwieriger da schon seit einige Jahren Digitalfunk. Dafür braucht man noch mehr berechtigungen und das zu nutzen obwohl man nicht darf ist ja auch nochmal verboten
und das zu nutzen obwohl man nicht darf
Nach welchem Gesetz darf man nicht?
In welchem Paragraph? Ich finde nur verweise für das alte Telekommunikationsgesetz.
ja genau sicher darf man das jetzt und das haben wir hier jetzt herausgefunden
Oben wird es aufgelöst. Der Paragraph wanderte ins TTDSG:
Genau weiß ich es nicht, aber eines ist sicher, die sind aus dem Abhörbereich entschwunden bzw haben es verschlüsselter gemacht, wie effektiv das überhaupt ist bleibt dahingestellt. Vor sehr langer Zeit konnte man sie im Radio hören was auf dem Dorf denn los ist - wenn denn überhaupt was los war vor mindestens 40 Jahren.
Hier im Raum Düsseldorf konnte man noch vor weniger als 10 Jahren einige wenige im Bereich unter 87 MHz hören. Habe da aber nie aktiv nach gesucht und nur hin und wieder zufällig welche gefunden.
Keine Ahnung, heute ich das recht schwierig. Früher einmal konnte das jeder mit seinem Radio machen und den Polizeifunk abhören. Dann konnten es Amateurfunker, bist dies auch kaum möglich war.
Viele vom Fernmeldeamt kannten sich darin sehr gut aus, auch wenn sie es nie taten. Einige waren im Funkstörungsmessdienst Bundepost Fernmeldedienst beschäftigt. Sie mußten Schwarzfunker, Störer und störende "Funkquellen" suchen.
Ob es verboten war, weis ich auch nicht. Ob es jetzt verboten ist, könnte sein.
selbst das Abhören als es mit Radio noch möglich war hatte seine Problemchen.
Zentrale an Wagen 23, in Ortschaft Hauptstraße.... hat eine Person 4413
Verstanden fahren sofort dort hin.
Ich bin mir nicht sicher geh davon aber aus dass er digitalisiert und Verschlüsselt ist und so man zum abhöhren erheblichen Aufwand hatte und unberechtigten entschlüsseln eh verboten ist.
geh davon aber aus dass er digitalisiert und Verschlüsselt ist
Ja, das dachte ich mir bisher auch. Mir kam es nur komisch vor, dass das scheinbar niemand aufgreift.
Ich kenn das nur aus alten filmen wo Leute an Radios und Funkgeräten lauschten
Geht mir ganz ähnlich. Bin da nur vorhin durch eine andere Frage hier draufgekommen und wollte das recherchieren, fand aber heraus, dass alle Daten, die ich finden konnte, auf das alte Telekommunikationsgesetz verwiesen.
Ah, danke! Danach habe ich gesucht.