Versicherungsvertreter nach HGB 84 Urlaub/Krankheit

4 Antworten

Das Fixum, das du vereinbart hast, ist ein Vorschuss auf die zu erwartende Provision. Als HGB 84 Vertreter bist du für deine soziale Absicherung selbst verantwortlich.

Hat dir das VORHER niemand gesagt?

Der Vorschuss wird mit deinen laufenden Provisionen verrechnet. Falls du den Vertrag nicht binnen 6 Monaten ins "Verdienen" bringst, wird er gelöst. Du brauchst dann allerdings nichts zurück zahlen.

blondeulli 
Fragesteller
 30.06.2013, 21:16

Ich muss das Fixum nicht ins Verdienen bringen, ich erhalte das für die Betreuung der Bestandskunden.

Für Neuabschlüsse erhalte ich Provision, die über das Fixum hinaus gezahlt wird.

Auch wird mein Vertrag nicht nach 6 Monaten gelöst.

verreisterNutzer  01.07.2013, 00:15
@blondeulli

Man wird sehen...

Hey blondeulli,

als Selbstständige hast du kein Anspruch auf Urlaub und ausserdem mußt du dein Fixum ins Verdienen bringen! Gegen Krankheit mußt du dich natürlich selbst versichern - u.a. mit einem Krankentagegeld ! Worauf du achten solltest - dass z.B. dein Stornoreservekonto auch gewinnbringend angelegt wird - für später wenn du diese Tätigkeit mal aufgeben solltest!

Gruß siola

Normalerweise bist du für dich alleine verantwortlich wenn du selbständig bist. Urlaub wird nicht bezahlt, krank sein eben sowenig.Du mußt dich selbst krankenversichern und zwar voll, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil.

blondeulli 
Fragesteller
 30.06.2013, 21:19

Das Urlaub und Krankheit nicht in dem Sinne bezahlt wird, weiß ich.

Es geht mir nur darum, ob das vereinbarte monatliche Fixum auch in den Monaten in voller Höhe bezahlt werden muss, in denen ich zum Beispiel 2 Wochen wegen Urlaub nicht arbeite oder wenn ich wegen Krankheit 2 Wochen nicht arbeiten kann.

Krankenversichert bin ich, habe auch Krankengeld ab dem 21. Tag vereinbart.

Wie gesagt, es geht mir nur darum, zu wissen, ob das Fixum voll durchgezahlt werden muss.

siola55  30.06.2013, 22:32
@blondeulli

Über das Fixum brauchst du dir eigentlich keine Gedanken machen, jedoch wie du das ganze ins Verdienen bringen willst, wenn du mal 2-3 Wochen Urlaub hast oder eben auch mal krank bist!?!

Gruß siola

Lass ich juristisch beraten, ich habe das Gefühl das die ganze Geschichte in Richtung Scheinselbständigkeit rutscht.

verreisterNutzer  30.06.2013, 20:13

Das sehe ich auch so! Hier ist m.E. der § 84 (2) HGB einschlägig, d.h. dass es sich in dieser Konstellation wohl doch um ein Angestelltenverhältnis handelt. Die Fragestellerin tut gut daran, den Vertrag vor dessen Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

Auf der anderen Seite finde ich es schon recht schwach, dass es jemandem erst einen (!) Tag vor Vertragsunterzeichnung einfällt, sich über die Rechte und Pflichten eines Handelsverteters Gedanken zu machen...