Krank geschrieben zum Betriebsausflug?

3 Antworten

Deine Ärztin übersieht hier eine "Kleinigkeit". Ein AN kann während einer AU keinen Urlaub nehmen.

Während einer Arbeitsunfähigkeit ist der AN ja nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet, der Urlaub ist also nicht "erfüllbar". Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitig Urlaub schließen sich daher aus.

Das mit der Unfallversicherung wird ist behauptet, ist aber nicht so. Eine Krankschreibung ist kein Tätigkeitsverbot.

Grundsätzlich zahlt die Versicherung. Ob der Arbeitgeber ggf. Probleme wegen Verletzung seiner Fürsorgepflicht bekommt, hängt etwas vom Krankheitsgründen ab. Steht der einer Teilnahme am Betriebsfest entgegen, so muss der Arbeitgeber im Falle des Falles mit unangenehmen Fragen rechnen. Eine Unterbrechung der Krankschreibung ist auf alle Fälle sinnfrei, da auch dann der Arbeitgeber die gleiche Fürsorgepflicht hat.

Ich persönlich würde teilnehmen, wenn das Krankheitsbild zulässt und ich notfalls nachweisen kann, dass mein Vorgesetzter damit einverstanden war (irgendeine belanglos erscheinende Mail, in der es um das Thema geht). Letzteres ist wohl etwas hyperfluid, kann aber in seltenen Fällen hilfreich sein.

Ich bin seit einiger Zeit krank geschrieben.

Wenn ich wüsste welche Krankheit vorliegt, könnte ich deine Frage auch vollständig beantworten.

So kann ich dir nur mitteilen, dass deine Ärztin vom Arbeitsrecht keine Ahnung hat.

Ob es sinnvoll ist den Betriebsausflug mitzumachen kann ich nicht beurteilen. Die Teilnahme könnte aber unter Umstände zum Bumerang werden, wenn der Krankenzustand dies nicht zulässt.

Krankschreibung ist wegen akuter psychischer überlastung

@noschpik

In diesem Fall würde ich empfehlen vom Betriebsausflug Abstand zu nehmen.