Hilfe! Steuern!? Selbstständig als HGB 84 - Versicherungskaufmann - Gewerbe

2 Antworten

Reiche eine Einkommensteuererklärung ein. Gib die Einkünfte aus Gewerbebetrieb an.

Belege zu dem Betriebsausgaben sind beizufügen.

Bei der Umsatzsteuer kommt es drauf. Eigenvermitteltes Versicherungsgeschäft ist umsatzsteuerfrei. Provisionen für unterstelle Vermittler können aber u.U. der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Für umsatzsteuerpflichtige Umsätze stellt sich die Frage nach der Höhe im Bezug auf eine evtl. Kleinunternehmerregelung.

Rayman07 
Fragesteller
 06.03.2015, 06:57

Was genau meinen Sie, mit Proision für unterstellte Vermittler?

kevin1905  06.03.2015, 10:52
@Rayman07

Nimm an und du bist in einer Agentur und hast einen Partner unter dir angegliedert an dessen Umsätzen du partizipierst.

Diese sog. Superprovision kann umsatzsteuerpflichtig sein. Betonung liegt auch kann.

Wenn die Situation bei dir nicht vorlag, dann ist der Einwurf von mir auch rein hypothetisch.

Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie eine Einnahme-Überschuss-rechnung.


Rayman07 
Fragesteller
 05.03.2015, 15:59

Ich habe allerdings gelesen, dass Versicherungsvertreter nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (nach § 4 Nr. 11 UStG)


Ist diese Aussage falsch?

wieBITTEwasHAe  05.03.2015, 16:07
@Rayman07

Klares JA und NEIN ;-) ….

Für das klassische Versicherungsvermittlungsgeschäft (LV, Sach. K , BSV, usw.) fällt keine Umsatzsteuer an, bzw. muss nichts abgeführt werden.

ABER

Solltest Du evtl. auch mit Partnern wie „ Carglass“ zusammen gearbeitet haben und auch dafür eine Vermittlungsprovision bekommen haben, dann fällt für diese Provision die Umsatzsteuer an und muss abgeführt werden. (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung)

Rayman07 
Fragesteller
 05.03.2015, 16:12
@wieBITTEwasHAe

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bei mir ging es lediglich um den erstgenannten Punkt.

Muss ich dennoch eine Erklärung abgeben oder fällt diese automatisch weg?

PatrickLassan  05.03.2015, 16:16
@Rayman07

Es gibt eine ganz einfache Lösung: Ruf bei deinem zuständigen Finanzamt an, der Bearbeiter kann dir genau sagen, welche Erklärungen erforderlich sind.