Hilfe! Steuern!? Selbstständig als HGB 84 - Versicherungskaufmann - Gewerbe
Hallo liebe Community,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Allerdings habe ich ein sehr schwierige Frage, welche nicht mal das Internet nach mehreren Stunden Suche beantworten kann.
Zunächst möchte ich Euch meinen Fall schildern: Im Januar 2014 habe ich meine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen erfolgreich abgeschlossen. Ab Februar war ich in meiner Ausbildungs-Agentur als selbstständiger Außendienstmitarbeiter tätig. Das ganze nach §84 HGB. Ich erhielt ein monatliches Fixum sowie Provision für jegliche Neuabschlüsse. Hier meldete ich auch das benötigte Gewerbe an.
Im August 2014 wurde mir das ganze zu bunt und zu stressig und ich habe mein Gewerbe wieder abgemeldet. Im September 2014 wechselte in den Innendienst, zurück ins Angestelltenverhältnis. Bis heute bin ich genau dort tätig.
Da ich im letzten Jahr noch keine Steuervorauszahlung getätigt habe, muss ich mich jetzt um die Steuerangelegenheiten kümmern.
Daher komme ich jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
- Welche Steuererklärungen muss ich nun erledigen/abgeben? Einkommens- und Gewerbesteuererklärung? Oder auch eine Umsatzsteuererklärung?
Mein Ertrag lag unter dem Freibetrag von 24.XXX Euro. Gibt es eine Möglichkeit, auf eine der genannten Erklärungen zu verzichten? Wenn ja, welche Informationen/Nachweise benötigt das FA?
Ich bitte um zeitnahe Antworten. Danke Euch!
2 Antworten
Reiche eine Einkommensteuererklärung ein. Gib die Einkünfte aus Gewerbebetrieb an.
Belege zu dem Betriebsausgaben sind beizufügen.
Bei der Umsatzsteuer kommt es drauf. Eigenvermitteltes Versicherungsgeschäft ist umsatzsteuerfrei. Provisionen für unterstelle Vermittler können aber u.U. der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Für umsatzsteuerpflichtige Umsätze stellt sich die Frage nach der Höhe im Bezug auf eine evtl. Kleinunternehmerregelung.
Nimm an und du bist in einer Agentur und hast einen Partner unter dir angegliedert an dessen Umsätzen du partizipierst.
Diese sog. Superprovision kann umsatzsteuerpflichtig sein. Betonung liegt auch kann.
Wenn die Situation bei dir nicht vorlag, dann ist der Einwurf von mir auch rein hypothetisch.
Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie eine Einnahme-Überschuss-rechnung.
Ich habe allerdings gelesen, dass Versicherungsvertreter nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (nach § 4 Nr. 11 UStG)
Ist diese Aussage falsch?
Klares JA und NEIN ;-) ….
Für das klassische Versicherungsvermittlungsgeschäft (LV, Sach. K , BSV, usw.) fällt keine Umsatzsteuer an, bzw. muss nichts abgeführt werden.
ABER
Solltest Du evtl. auch mit Partnern wie „ Carglass“ zusammen gearbeitet haben und auch dafür eine Vermittlungsprovision bekommen haben, dann fällt für diese Provision die Umsatzsteuer an und muss abgeführt werden. (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei mir ging es lediglich um den erstgenannten Punkt.
Muss ich dennoch eine Erklärung abgeben oder fällt diese automatisch weg?
Es gibt eine ganz einfache Lösung: Ruf bei deinem zuständigen Finanzamt an, der Bearbeiter kann dir genau sagen, welche Erklärungen erforderlich sind.
Was genau meinen Sie, mit Proision für unterstellte Vermittler?