Provisionsaufteilung in einem Versicherungsmaklerbüro oder bei Handelsvertretern als Selbstständiger

6 Antworten

Wenn der Makler ein Fixum bezahlt geht er in Vorleistung und trägt die gesamte Verantwortung, auch für eventuelle Storni.

Warum überhaupt bei einem anderen Makler und nicht voll selbstständig? Wegen des Fixums? Räumlichkeiten und Technik wird auch gestellt?

Dann sehe ich 50% schon eher als großzügig an. Vertreter einer Gesellschaft erhalten auch nicht mehr und haften trotzdem für ein Stornogeschäft innerhalb der Stronohaftungszeit. Langfristig aber scheint sich der Markt drastisch zu verändern. Weg von Provisonen, hin zu Coutagen und Honoraren. Das Geschäftsmodell sollte nicht zu langfristig geplant werden. Viel Erfolg.

creak20 
Fragesteller
 29.07.2014, 14:15

Der Hauptgrund für mich ist das Fixum. Die Räumlichkeiten stellt er mir zur Verfügung. Nur zur Richtigstellung 50% würde er mir zahlen, wenn er mir kein Fixum zahlen würde. Demnach wird sein Angbeot weitaus geringer sein als die 50%. Momentan sind wir noch am verhandeln bei wieviel Prozentpunkten mein Anteil nun tatsächlich liegen soll, durch seine zusätzliche Sicherheitsstellung (Fixum). Bisher habe ich in Erfahrung gebracht, dass zu mindest bei Handelsvertetern, die eine schlechte Konditionierung haben, etwa 2300EUR Festgehalt bekommen. Wobei das Festgehalt aus 50% Fixum besteht und 50%Provisionsanteil, der erst zu erbingen ist. Bei Nichterbingen des Provisionsanteiles wird dieser auf den nächsten Monat wohl hinzugerechnet, wodurch die zu erbingede Provision im nächsten Monat um den Fehlbetrag steigt. Kurz gesagt man bekommt ein Vorschuss vom Arbeitgeber, wenn man nicht genug Provision erwitschaftet. In meinem Fall hat er ja den Vorteil, dass er mir ein Fixum als Selbstständiger zahlt, dadurch hat er keine Sozialversicherungsausgaben. Ebenfalls hätte ich kein 13./14. Gehalt, wie es wohl bei einigen angestellten Handelsvertetern üblich ist. Er wollte mir eigentlich ein faires, durchschnittliches und marktübliches Angebot unterbreiten, daher möchte ich darauf achten, dass ich keine unterdurchschnittliche Vereinbarung mit him treffe, die mich dann ewig verfolgt ------- Meinen Sie, dass es wirklich soweit gehen wird, dass die Provisionen durch Honorare o.Ä. ersetzt werden? Ich vermute, dass die Versicherungslobby bzw. die Finanzdienstleistungslobby sich vehement dagegen sträuben wird dies zuzulassen.

LG

Underfrange  29.07.2014, 14:36
@creak20

Die Tendenzen zeichnen sich ab, ja, ich denke es wird vermehrt Honorarberatung geben. Allerdings eher nicht im Privatkundenbereich sondern eher bei Unternehmern, Ärzten und bei Betrieben mit baV.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es auch Handelsvertreter einer großen deutschen PKV die zwar offiziell als Angestellte geführt werden weil sie ein Gehalt beziehen, aber in Wahrheit eher Scheinselbstständige darstellen. Das sieht so aus, dass ein Gehalt in Höhe von ca. 1750€ brutto gezahlt wird. Allerdings ist da schon ein Teil Provision dabei. Das Grundgehalt lilegt eigentlich bei 650€. Von dem Bruttoeinkommen müssen die Kollegen dann auch ihre Kosten für PC, Drucker, Papier, Porto und Benzin etc. selbst bestreiten. Genau genommen müsste da der Staatsanalt tätig werden würde einer die D... jetzt hätte ich fast Namen genannt....anzeigen würde. Das Einkommen ist bei diser Firma dann natütrlich nach oben geöffnet, allerdings auch durch eine eigene Verprovisionierungsmethoden wieder begrenzt. Man kann also nicht jeden Handelsvertreter der Branche als Grundlage oder Durchschnitt nehmen.

creak20 
Fragesteller
 30.07.2014, 16:12
@Underfrange

Nur wären dann, den sich beschwerenden Privatkunden wieder nicht geholfen.

Naja diese Provisionsaufteilung war nur bei einem bestimmten Versicherungsunternehmen. Bei einem anderen Versicherer gab es das selbe Prinzip mit 50%Fixum und 50% Provision. Nur das der Provisionsanteil des Vertreters dann bei 70% lag.

In meinem Falle würde das so ablaufen, dass mein "Partner" 100% der Provisionen bekommt, bis seine Kosten(u.a. das Fixum) gedeckt sind und erst danach würde ich einen Provisionsanteil zwischen 0% und 50%(der genue Wert steht noch nicht fest) erhalten. Ich würde natürlich keine Schulden aufbauen, selbst wenn seine Kosten mal nicht gedeckt sein sollten. Thema PC/Drucker/Papier/Porto und Benzin müsste ich mit ihm noch abklären. Einen Großteil der Arbeit werde ich auch von zuhause aus erledigen. Dann stellt sich mir die Frage, ob ich eine Kostenpauschale von ihm bekomme, oder ob er alle Kosten übernimmt, die mir dann zuhause anfallen. Das Benzin würde er vermutlich nicht übernehmen. Aber wäre es nicht fair zu sagen du bekommst 100% der Provision bis deine Kosten für das Fixum gedeckt sind und danach teilen wir die Provision zu 50% bzw. 25% für mich, wenn er mir den Kunden vermittelt. Sein Risiko wird ja schon dadurch minimiert, dass er 100% der Provision bekommen wird bis das Fixum gedeckt ist. Dafür, dass er die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, bekommt er einen Anteil von 50% von der Provision. Er ist letztendlich irgendwo der Investor, der das Risiko trägt, aber dafür auch Geld bekommen wird vor allem fürs wenig bis nichts tun.

siola55  30.07.2014, 18:24
Weg von Provisonen, hin zu Coutagen und Honoraren... 

@Underfrange

Also dein o.g. Satz läßt auf totale Unwissenheit schließen: Ein Versich.makler bekommt keine Provisionen, sondern Courtagen! (Nur Versich.vertreter bekommen Provisionen, und diese im Normalfall zu 100% abzgl. der vereinbarten Stornohaftung!).

Nur ein Honorarberater arbeitet auf Honorarbasis: Bei einer Honorarberatung soll dieser Konflikt durch den Verzicht auf Provisionen aufgelöst werden. Die Zahlung eines Honorars soll zu einer Beratung frei von Eigeninteressen des Beraters führen, also nur die Interessen des Beratenen berücksichtigen. Da die Höhe des Honorars dem Beratenen i.d.R. in voller Höhe bekannt ist, herrscht für den Verbraucher bei einer Honorarberatung Kostentransparenz.

Underfrange  30.07.2014, 20:10
@siola55

Ja Siola, ich bin völlig unwissend. Man lernt eben immer nur dazu.

DerMakler  08.08.2014, 11:58
@Underfrange

Hmm, ich kann die Tendenz hinzu zur Honorarberatung auch ich so auch nicht erkennen . zumal sich aktuell 91 % der Kunden dagegen aussprechen . Der Vertrieb wurde schon tot gesagt als die ersten Direktversicherer auftauchen und nun aktuell die HR Vermittlung "gestreichelt" wird von der Bundesregierung !

Erklären wird man auch in Zukunft den Kunden nicht ,warum Sie eine zweijährige Honorarberatung mit mtl. Zahlrthymus unterschreiben sollen ,wenn es um die Findung einer Hausrat / Haftpflicht oder Unfall Vorsorge geht ..ja ja ich weiß : Suchen die meisten schon im Internet die KfZ heraus ? Eben nicht : 71 % schauen sich auf Portale um ,schließen aber nur zu 43 % dort ab , ganze 57 % gehen dann doch lieber zu "Daddy"

Bei HSR & PHV ist es noch interssanter : 67 % (PHV ) und stolze 81 % lassen Sich lieber diese Absicherungen von einem leibhaftigen Profil erklären und schließen dort ab dann ab ..

Ähnlich verhält sich dies (wieder) bei PKV jeglicher Form : Seit der die Billigvergleicher weg sind , steht profesionelle persönliche Beratung wieder ganz weit vorne , mit sagen umworbenen 79 % !

In diesem Sinne

HG DerMakler

In diesem Sinne

DerMakler  08.08.2014, 12:02
@DerMakler

Ich bitte die obringen grammatikalischen Fehler zu entschuldigen ! Wieder mal zu schnell getippt !

HG DerMakler

siola55  31.07.2014, 13:24
Warum überhaupt bei einem anderen Makler und nicht voll selbstständig?

Hallo lieber Underfrange,

noch so eine unqualifizierte (um nicht zu sagen dumme) Frage:

als Versich.makler darf er nicht nur zwei oder drei Versicherer anbieten, er muß als Versich.makler viele, viele verschiedene Gesellschaften, also Versicherer, anbieten können laut Gesetzesvorgaben! Das heißt für ihn, er muß mit diesen vielen, vielen Versicherern bzw. Gesellschaften Maklerverträge abschließen, um überhaupt als Versich.makler unabhängig tätig sein zu können!!!

Deshalb ist es am Anfang vernünftiger, sich bei einem erfolgreichen Versich.makler einzuklinken bzw. bei einem Maklerpool sich anzumelden. Diese haben schon ihre Startschwierigkeiten überwunden und ihm gelingt dieser Schritt in die Selbsständigkeit (nicht zu verwechseln mit der Scheinselbsständigkeit!) dann hoffentlich als erfolgreicher Versich.makler!

Schönen Tag noch und Gruß einer ehem. Versich.maklerin

siola55  31.07.2014, 13:42
Weg von Provisonen, hin zu Coutagen und Honoraren.

@Underfrange

Sorry, falls du damit gemeint hast, dass anstatt der vielen, vielen abhängigen Versich.vertreter (Provisionsbezieher) immer mehr die unabhängigen Versich.makler (Courtagebezieher) bzw. die unabhängigen Honorarberater (Honorarbezieher) gefragt sind, dann kann ich dir nur zustimmen!

Sorry nochmal, wenn ich dich anfangs falsch verstanden habe!

Schönen Tag und Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Nach tagelanger und stundenlanger Suche habe ich genau das gefunden, was ich gesucht hatte.

http://www.inovexx.de/aktuelles.html?sid=7a2ba1210e1d5350121aca362490b482

Da steht wunderbar aufgelistet, wieviel Provision/Courtage/Bastandspflegeprovision alle Vermittler im Schnitt bekommen. Zwar ist da nicht direkt mein Fall aufgelistet, jedoch könnte man das auch als Grundlage nehmen. Zu mindest hätte ich etwas in der Hand das aufzeigt was marktüblich in den jeweiligen Vermittlungsarten ist und nicht dieses vermeintlich 50%, was er mir vorgeschlagen hatte, weil es ja marktüblich sei. Bei dieser Tabelle handelt es sich mit Sicherheit nur um auschließlich Selbstständige ohne Fixum. Jedoch könnte man dann entsprechende Abschläge mitberücksichtigen. Evtl. würde man dann sogar auf die 75% kommen die du erwähnt hattest, wenn man von der Basis eines Mehrfachagenten ausgehen würde siola55

siola55  02.08.2014, 13:11

Ja super - das bestätigt ja meine Kfz-Vorgaben aus Maklersicht ;-)

Im sonstigen Sachgeschäft ist sogar noch bedeutend mehr drin laut deiner Tabelle ;-))

Gruß und guten Start, wann's dann soweit ist!

Im Prinzip könnt ihr vereinbaren, war ihr wollt.

Wichtig für dich wäre zu wissen, für wie lange ist das Fixum garantiert? Was ist, wenn deine Verkaufserfolge hinter der Erwartung zurück bleiben. Wovon willst du leben, wenn du mal krank bist, oder Urlaub machst?

Meist wird ein Fixum nur für 6 Monate garantiert. Wenn dann nicht die Abschlüsse herein kommen, wird der vertrag gekündigt. Die bis dahin erzielten Provisionen werden durch "Nachbesuche" bei den Kunden ins Storno gebracht. Dann hast du anschließen gerne mal auch 20.000 € Schulden.

creak20 
Fragesteller
 02.08.2014, 10:43

Ich werde es beim bächsten Verhandlungsgespräch mitansprechen, für wie lange dieses Fixum garantiert ist, damit ich auf der sicheren Seite bin.

Hallo creak20,

mein Tipp an dich: Mach es nicht. Du wirst es so nicht schaffen können!

creak20 
Fragesteller
 02.08.2014, 10:41

Also meinst du lieber komplett selbstständig, oder gar nicht. Habe ich das richtig abgeleitet ? Oder aus welchem Grund rätst du mir davon ab ?

fragmichdurch13  02.08.2014, 13:49
@creak20

Aus diversen Gründen.

Nehmen wir als Grundlage deine aufgeführten Provisionssätze und Fixum. Da du eine Lehre als Bankkaufmann abgeschlossen hast, unterstelle ich dir, dass du mit Zahlen umgehen kannst.

Ausgangsituation: Du wirst in die Selbständigkeit wechseln und für alle anfallenden Kosten verantwortlich sein.

*Fixkosten: * Auch wenn du das Büro mitnutzen kannst, bleiben die Löwenanteile an dir hängen. Hier ein kleiner Auszug (ich lege die Werte bewusst niedrig fest)

PKV 300€ ,KFZ 400€ Leasing, Sprit 250€, Ver.KFZ 50€, KFZ-Rückst.100€, VSH 100€, Sonstige Ver. 50€, Rente 350€, Werbung 100€, Steuern 250€, Gewerbeamt 100€, IHK 20€, Steuerberater 100€, Sonstiges 100€, Privatentnahme 1000€ ,= Mindestumsatz 3270,00€

D.H. du startest jeden Monat mit einer heftigen MINUS Zahl.

Dagegen stehen deine Einnahmen

1400€ Fixum (für wie lange? Muss es ins verdienen gebracht werden?)

Zzgl. X EURO Abschluss-Prov.

Abzgl. X EURO für Storno

Abzgl. X EURO Stornohaftung

Einnahmen = die große Unbekannte !

Das ist erst mal deine Ausgangsituation….

Zu deinen Provisionssätzen An dieser Stelle musste ich Schmunzeln, als ich las was dir angeboten wurde und wie abgerechnet werden soll.

Dein „Chef:“ Er ist Makler und soll nur 8 MB bekommen?... eher das doppelte!!! Er möchte dir nur 50% abgeben, obwohl er verlangt, dass du dich selbständig machst? .... unseriös!! (du trägst das gesamte Risiko, nicht er) Meiner Meinung nach erwartet dich eines der neuen „Makler- Strukki - Büro´s“ (die sind gerade voll im Trend)

Obwohl ich selbst seit einigen Jahren Makler bin und selbst mehre Ad´ler-Führe, muss ich mich hier negativ über meine Branche äußern. Wir haben einfach zu viel„ Schrott“ in den eigenen Reihen. Nichts gegen dich, doch wie kann dein zukünftiger „ Chef“ dir nur so ein Angebot machen? Diese Sache ist zum Scheitern bestimmt. Er weiss, dass du keine Ausbildung und Erfahrungswerte in unserem Job hast und versucht dich trotzdem in die Selbständigkeit zu drängen und bietet dir nur „ 3,5€“ an Vergütung an. Wie willst du denn überleben?

Der Aufbau müsste ganz anders aussehen um eine reale Chance zu haben.

creak20 
Fragesteller
 02.08.2014, 17:39
@fragmichdurch13

Am Ende hatte mein Bauchgefühl dann doch recht was das Angebot angeht... > Dein „Chef:“ Er ist Makler und soll nur 8 MB bekommen?... eher das doppelte!!!> Ich dachte, dass sei gekappt worden auf 10MB vor einiger Zeit. Oder jetzt doch nicht ?

Und darf ich fragen, wasfür eine Regelung Sie mit Ihren AD`lern treffen? Also Selbstständigkeit mit bzw. ohne Fixum (muss es verdient werden?) oder Gehalt und Anstellung und die Höhe der Zahlungen im Schnitt Provisionsanteile Stornos Büromiete Werbung evtl. Kostenpauschalen zu Sprit etc.

Zwar habe ich schon einige Werte diesbezüglich, jedoch würde mich jedes weitere Beispiel ebenfalls interessieren. Vorallem weil Sie in diesem Fall die Gegenseite darstellen (Arbeitgeber/Auftraggeber).

LG

fragmichdurch13  02.08.2014, 19:54
@creak20

Zur Provisionsdeckelung: Richtig ist, der Gesetzgeber hat einen starken Riegel vorgeschoben, doch die Praxis kennt diverse Ausnahmen und Hintertürchen.

Ich wende folgendes Modell an. Du solltest wissen, dass ich eine ganz bestimmte Gruppe Vermittler nicht einstelle. Dazu gehören: Leute aus Strukturvertrieben (DVAG, Swiss Life Select, ERGO S PRO usw.) , Bankenschiene (Selbständige Finanzberater DB, Finanzberater BHW, usw.)

Wen nehme ich? Am liebsten sind mir Vermittler, die zwischen 3-5 Jahre auf dem Markt sind und eine Ausbildung in der Tasche haben. Bevorzugt werden Leute aus der AO (Allianz, Zurich, Generali, VPV). Diese Vermittler sind meist gut ausgebildet und haben einen Kundenbestand, bzw. hatten einen.

Die Vermittler werden 3 Jahre gefördert. Es gibt eine Mindestauszahlung von 3.000,00 Euro mtl. Die Zahl setzt sich aus Zuschuss (1500€) und Fixum (1500€) zusammen. Der Zuschuss baut sich jährlich um 500€ ab.

Nach drei Jahren sollte ein SUHK – Bestand vorhanden, der Zuschuss und Fixum Ausgleicht.

In LV gibt es 30 Promille und in KV 7,5MB. Die Provisionen zahle ich ratierlich aus. Die Auszahlung wird auf 24 Monate gesplittet. (das ist einer meiner Sicherheitsfaktoren) In K gibt es 5 Prozent und in SHU 15%. GI weniger.

Im Schnitt kommen meine AD ´ler nach 12 Monaten auf 5.000€ Brutto mtl.

DerMakler  08.08.2014, 12:12
@fragmichdurch13

@fragmichdurch13 : Da ist mal gar nichts mehr mit Hintertürchen ! Jeglicher Versicherer , Pool oder what ever ,der Courtagen auszahlt , darf max. in PKV Bereich 9 - 9,5 MB auszahlen ! Werden Sie bei etwas anderem "erwischt" hagelt es pro Vorfall eine Konventionalstrafe von 10 000,- € und die Aberkennung der Courtagevereinbarungen ! Verjährungsfrist ? : keine !

HG DerMakler

fragmichdurch13  08.08.2014, 18:17
@DerMakler

Vollkommen richtig. Doch leider wird in der Praxis so einiges anderes gehandhabt, sofern man genügend Volumen bewegt. Leider!

Hallo creak20,

hier noch ein paar Zeilen zur Scheinselbstständigkeit:

Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht bei Versicherungsvermittlern

Wieder einmal ist die Frage der Scheinselbstständigkeit bei Versicherungsvermittlern in den Mittelpunkt des Interesses der betroffenen Kreise, also sowohl der Vermittler als auch der Versicherer und Vertriebsorganisationen, gerückt.

Im Anschluss an die beiden obergerichtlichen Entscheidungen des Landessozialgerichtes Baden – Württemberg und des Landessozialgerichtes Niedersachsen - Bremen dürften zukünftig mehr Vermittler in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs- und somit beitragspflichtig sein als bislang.

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten, insbesondere Versicherungen aber auch Bausparverträgen, ist durch eine hohe Anzahl Selbstständiger geprägt, welche als Vermittler in unterschiedlicher rechtlicher Ausgestaltung tätig sind. Für die zivilrechtliche Rechtsprechung ist hierbei die Unterscheidung zwischen Versicherungsvertretern im Sinne der §§ 84ff, 92 HGB einerseits und echten Versicherungsmaklern anderseits von entscheidender Bedeutung, da diese bezüglich der Zurechnung von Willens- und Wissenserklärungen und insbesondere bei Haftungsfragen in unterschiedlichen Lagern stehen.

Bereits an dieser Stelle greift die Entscheidung des LSG Baden – Württemberg (Urteil v. 01.02.2011; Aktenzeichen: - L 11 R 2461 / 10 -) ein, welche ausführt, dass für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers die Unterscheidung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler unerheblich ist, weil beide nicht Vertragspartei des vermittelten Vertrages werden.

*Dies sind nur der Versicherungsnehmer und der Versicherer. Der Vermittler ist damit kein Auftraggeber im sozialrechtlichen Sinne von §2, Satz 1, Nummer 9 SGB VI. In diesem Fall ging es um einen Versicherungsmakler, welcher für eine Vertriebsgesellschaft mit mehr als 250 Anbietern Versicherungsanträge einreichte, in seiner Arbeitszeit und –gestaltung völlig frei war, aber kein eigenes Personal beschäftigte und seine Einkünfte überwiegend auf diesen Wege erzielte. Er unterlag daher der Beitragspflicht zur Rentenversicherung.*

Im Ergebnis bejahte auch das LSG Niedersachsen – Bremen (Urteil v. 17.11.2010; Aktenzeichen: - L 2 R 445/10 -) die Versicherungspflicht bezüglich eines Handelsvertreters, welcher neben Versicherungen und Finanzprodukten Bausparverträge einer Bausparkasse als selbstständiger Versicherungs- und Bausparkassenvertreter vermittelte, gem. § 92 HGB. Selbstständige Vermittler, welche überwiegend für einen Auftraggeber im Sinne des SGB VI (s.o.) tätig seien, würden vom Gesetzgeber als sozial schutzwürdig angesehen, auch wenn sie dies eigentlich gar nicht wollten.

Nachzulesen in dem Link hier: www.apraxa.de/recht/handelsvertreterrecht/217/scheinselbstst%25C3%25A4ndigkeit_und_rentenversicherungspflicht_bei_versicherungsvermittlern

Gruß siola55

PS: Lieber creak20, als erstes würde ich den Status "Scheinselbstständigkeit" prüfen lassen, da du überwiegend für einen Auftraggeber (dein Versich.makler) im Sinne des SGB VI (s.o.) tätig bist und dies würde vom Gesetzgeber als sozial schutzwürdig angesehen, auch wenn du dies eigentlich gar nicht wolltest!

Ferner müsste Personal beschäftigt werden. Auch hierbei reicht die Beschäftigung einer Mitarbeiterin in einem sogenannten Minijob (bis 450,- Euro / monatlich) nicht aus, da dies kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist. Es muss also ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 450,- Euro im Jahresdurchschnitt gezahlt werden.

Dies bedeutet weiterhin, dass auch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes durch zwei oder mehr Vermittler nicht unbedingt eine Lösung ist, weil dann jeder eine Mitarbeiterin mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 450,- Euro beschäftigen müsste. Haben daher, wie weit verbreitet, mehrere Vermittler eine gemeinsame Bürokraft muss jeder dieser mehr als 450,- Euro zahlen; anders ausgedrückt: ein Vermittler muss monatliche Personalkosten von mehr als 450,- Euro haben um der Beitragspflicht sicher zu entgehen.

creak20 
Fragesteller
 31.07.2014, 13:23

Hallo Siola55,

auf dieses Urteil bin ich auch gestoßen. Hatte es ursprünglich so verstanden, dass dies nur auf Handelsvertreter zutrifft, daher auch nicht weiter beachtet. Wenn ich tatsächlich als Scheinselbstständiger zählen sollte, dann wäre die Lage natürlich noch verzwickter. Ich werde mich mal mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und mal schauen wasfür eine Regelung in diesem Fall getroffen wird. Sollte ich wirklich als als Pflichtversicherter in der GRV gelten, dann wäre ich auch auf ein höeres Fixum angewiesen. Oje... Danke für den Hinweis!