Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)

5 Antworten

Du mußt Dir schon überlegen was Du willst. Deine Privatsphäre schützen  oder den Job haben. Diese Auskünfte zu geben ist im Versicherungsvertrieb normal. Schließlich ist das Mißbrauchs- und Betrugsrisiko in dieser Branche recht groß. Wenn Du Dich weigerst, Deinem Produktgeber diese Informationen zu geben, mit welcher Berechtigung wirst Du später Deine Kunden danach fragen ? Denn genau das wirst Du in deinem späteren Job tun. Vergleich das mit dem Medizinbereich. Dort müßtest Du auch genauestens über deine Gesundheit Auskunft geben. Irgendwo ist die Privatsphäre zu Ende.

Wenn ich von Kunden Daten erhebe, haben die aber zu 100% Relevanz, um bedarfsgerecht beraten zu können. Hier geht es aber auch um die Aushändigung von Daten, die über haupt nicht relevant für meine Tauglichkeit sind.

@rhrawr

Aber für deine Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Verläßlichkeit.

Egal wie wir das sehen, Du hast ja nur zwei Möglichkeiten!

Vorlegen und den Job bekommen

Oder

Nicht vorlegen und wahrscheinlich den Job nicht bekommen!

Und ehrlich, wir sind heute alle so gläsern, ich weiß jetzt ehrlich nicht, warum Du den neuen Job durch so eine Aktion gefährdest!?

Du hast in Deiner Frage was von Vertrauen geschrieben! Wir leben nicht in einer Einbahnstraße, dieses solltest Du auch gegenüber Deinem neuen Arbeitgeber haben!

Im Bereich Versicherungen und Kapitalanlagen hat der Arbeitgeber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht sich zu informieren.

Aber er braucht eigentlich nur den Scorewert.

Hallöchen,
nein das ist nicht normal und ergibt auch überhaupt keinen Sinn. Hier möchte dich wohl jemand „ gläsern“ machen.

Zwar ist es ganz normal das dein Leumund geprüft werden muss, doch die Prüfung kennt auch grenzen!

Sicher das Du in der AO bleiben möchtest?

Würde den Teil 2 nicht aushändigen.